Hallo Zusammen,
letztes Jahr bin ich umgezogen und nun habe ich am Freitag die Nebenkostenabrechnung meiner alten Wohnung für das Jahr 2011 erhalten.
Erstmal ein paar Daten:
- gekündigt war die alte Wohnung zum 31.05.2011
- ausgezogen bin ich Anfang April und umgemeldet habe ich mich auf den 02.04.2011
- ab 02.04. stand die Wohnung also leer
- Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung ist also 01.01.2011 bis 31.05.2011
- meine Nachmieterin ist zum 01.06. eingezogen
Nun zum Problem. Lt. Nebenkostenabrechnung soll ich eine Nachzahlung in Höhe von knapp 290 Euro tätigen. In der alten Wohnung wurde der Verbrauch der Heizung über Verdunstungsröhren gemessen und es erfolgte leider keine Zwischenablesung.
Wenn ich die Nebenkostenabrechnung von 2011 mit der von 2010 vergleiche was die Heizkosten angeht, hat meine Nachmieterin 5,4 Einheiten übers gesamte Jahr mehr verheizt als ich (und das obwohl die Wohnung ja zwei Monate leer stand). Ich hatte 2010 einen Verbrauch von 18,4 und meine Nachmieterin hatte in 2011 einen Verbrauch in Höhe von 23,8 Einheiten.
Da ja leider keine Zwischenablesung vorgenommen wurde, erfolgt nun die Abrechnung an Hand der Gradtagstabelle. Das Problem ist halt, dass der Promille-Wert mit dem bei mir gerechnet wird bei 570 liegt, da ich ja in den heizintensivsten Monaten noch die Wohnung gemietet hatte.
Nun nach viel Gerede aber meine Frage, vielleicht kann mir jemand von euch helfen:
Habe ich eine Möglichkeit einen Einspruch gegen meine Nebenkostenabrechnung wegen der Heizkosten einzulegen? Schließlich benachteiligt mich die Abrechnung als Vormieter ja so wie sie nun vorgenommen wurde. Ich hatte zwei Monate Leerstand der Wohnung und werde für diese Monate trotzdem so zur Kasse gebeten, als wenn ich dort auch geheizt hätte (was ich ja nicht habe). Außerdem wird ja mit einem höheren Verbauchswert gerechnet, da meine Nachmieterin ja ein anderes Heizverhalten hat als ich....
Habe ich hier eine Möglichkeit mich auf einen Vergleich mit meinem ehemaligen Vermieter zu einigen oder sind die hohen Heizkosten (für die ich ja zum Großteil nichts kann) schlichtweg mein Problem?
Ich hoffe, dass ich mich einigermaßen deutlich ausgedrückt habe. Falls nicht, bitte nachfragen!
Und nun hoffe ich auf Antworten von euch...