Heizkosten in Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel

  • Hallo Zusammen,

    letztes Jahr bin ich umgezogen und nun habe ich am Freitag die Nebenkostenabrechnung meiner alten Wohnung für das Jahr 2011 erhalten.

    Erstmal ein paar Daten:
    - gekündigt war die alte Wohnung zum 31.05.2011
    - ausgezogen bin ich Anfang April und umgemeldet habe ich mich auf den 02.04.2011
    - ab 02.04. stand die Wohnung also leer
    - Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung ist also 01.01.2011 bis 31.05.2011
    - meine Nachmieterin ist zum 01.06. eingezogen

    Nun zum Problem. Lt. Nebenkostenabrechnung soll ich eine Nachzahlung in Höhe von knapp 290 Euro tätigen. In der alten Wohnung wurde der Verbrauch der Heizung über Verdunstungsröhren gemessen und es erfolgte leider keine Zwischenablesung.

    Wenn ich die Nebenkostenabrechnung von 2011 mit der von 2010 vergleiche was die Heizkosten angeht, hat meine Nachmieterin 5,4 Einheiten übers gesamte Jahr mehr verheizt als ich (und das obwohl die Wohnung ja zwei Monate leer stand). Ich hatte 2010 einen Verbrauch von 18,4 und meine Nachmieterin hatte in 2011 einen Verbrauch in Höhe von 23,8 Einheiten.

    Da ja leider keine Zwischenablesung vorgenommen wurde, erfolgt nun die Abrechnung an Hand der Gradtagstabelle. Das Problem ist halt, dass der Promille-Wert mit dem bei mir gerechnet wird bei 570 liegt, da ich ja in den heizintensivsten Monaten noch die Wohnung gemietet hatte.

    Nun nach viel Gerede aber meine Frage, vielleicht kann mir jemand von euch helfen:
    Habe ich eine Möglichkeit einen Einspruch gegen meine Nebenkostenabrechnung wegen der Heizkosten einzulegen? Schließlich benachteiligt mich die Abrechnung als Vormieter ja so wie sie nun vorgenommen wurde. Ich hatte zwei Monate Leerstand der Wohnung und werde für diese Monate trotzdem so zur Kasse gebeten, als wenn ich dort auch geheizt hätte (was ich ja nicht habe). Außerdem wird ja mit einem höheren Verbauchswert gerechnet, da meine Nachmieterin ja ein anderes Heizverhalten hat als ich....
    Habe ich hier eine Möglichkeit mich auf einen Vergleich mit meinem ehemaligen Vermieter zu einigen oder sind die hohen Heizkosten (für die ich ja zum Großteil nichts kann) schlichtweg mein Problem?

    Ich hoffe, dass ich mich einigermaßen deutlich ausgedrückt habe. Falls nicht, bitte nachfragen! :)

    Und nun hoffe ich auf Antworten von euch... ;)

  • Wenn du nicht dafür gesorgt hast, dass eine Zwischenablesung vorgenommen wurde (und zwar am letzten Tag deiner Mietzeit, nicht am Auszuggstag), dann musst du damit leben, dass nach der Gradtagstabelle abgerechnet wird.

    Erstmal ein paar Daten:
    - gekündigt war die alte Wohnung zum 31.05.2011

    Und so lange läuft auch deine Pflicht zur Zahlung von Miete und Nebenkosten.

    - ausgezogen bin ich Anfang April und umgemeldet habe ich mich auf den 02.04.2011

    Hat mit der obigen Pflicht nichts zu tun.

    - ab 02.04. stand die Wohnung also leer

    Nicht so ganz, denn sie war immer noch von dir gemietet.

    - Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung ist also 01.01.2011 bis 31.05.2011

    Noch einmal nö. Abrechnungszeitraum ist immer ein volles Jahr. Kann, aber muss nicht das Kalenderjahr sein. Du hast lediglich von den gesamten Betriebskosten 5/12 zu tragen, deinen Anteil.

    - meine Nachmieterin ist zum 01.06. eingezogen

    Irrelevant

  • Wenn du nicht dafür gesorgt hast, dass eine Zwischenablesung vorgenommen wurde (und zwar am letzten Tag deiner Mietzeit, nicht am Auszuggstag), dann musst du damit leben, dass nach der Gradtagstabelle abgerechnet wird.

    Aber besagt folgender Textausschnitt nach § 9b Abs. 1 HeizKV nicht etwas anderes?

    Zitat

    Bei Mieterwechsel hat der Vermieter eine Zwischenablesung vorzunehmen, § 9b Abs. 1 HeizKV. Dabei schreibt die Vorschrift nur eine Ablesung derjenigen Wohnräume vor, die von dem Wechsel betroffen sind. Es wird also keine Erfassung der Verbrauchswerte für das ganze Gebäude erforderlich, denn das wäre regelmäßig mit unvertretbar hohen Kosten verbunden.


    Quelle: mietrecht-hilfe

  • Wieso etwas anderes? Wenn die Zwischenablesung von dir nicht beim Vermieter verlangt wurde, dann wird die Gradtagsmethode angewandt. Okay, du kannst ja den Vermieter wegen seiner Nachlässigkeit verklagen. Obs was bringt?

  • Bei Anwendung der Gradtagstabelle wird nur die Dauer des Mietverhältnisses gerechnet. Ob Sie tatsächlich geheizt haben oder nicht spielt keine Rolle.
    Wie sollte man das auch nachträglich messen?

  • Hallo deja_vu,
    meine Meinung, ohne die anderen gelesen zu haben:

    "- gekündigt war die alte Wohnung zum 31.05.2011"
    Richtig, dafür fallen 570 Heizgradtage an, was den Verbrauch betrifft.

    "- ausgezogen bin ich Anfang April - ab 02.04. stand die Wohnung also leer"
    Halte ich für unerheblich. Jeder, der sich über angeblich zu hohe Heizkosten beschwert, hat ja "fast garnicht" geheizt...
    Ausserdem berücksichtigst Du nicht, dass nicht nur 70% Verbrauchs- sondern auch 30% Grundkosten anfallen.

    "- meine Nachmieterin ist zum 01.06. eingezogen"
    Sie ist also von 430 Gradtagen betroffen.

    "wurde der Verbrauch der Heizung über Verdunstungsröhren gemessen und es erfolgte leider keine Zwischenablesung."
    womit die Gradtageberechnung juristisch i.O. ist.

    "Habe ich eine Möglichkeit einen Einspruch gegen meine Nebenkostenabrechnung wegen der Heizkosten einzulegen?"
    Latürnich kannst Du der HK_Abr (vergeblich) widersprechen.

    "Ich hatte zwei Monate Leerstand der Wohnung"
    Wen interessiert's? Kannst ja auch zwei Monate lang sämtliche Fenster geöffnet gehabt haben. Von den Thermostatventilen reden wir mal nicht erst...

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