Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig.
Freunde von mir haben derzeit ein tierisches Problem.
Sie haben den Fehler genacht und sich eine Hauskatze besorgt, ohne vorher beim Vermieter anzufragen. Im Mietvertrag steht, dass sie für so einen Fall nachfragen sollen. (es steht kein ausdrückliches Verbot bei).
Nachträglich hat meine Freundin nun vorsichtig mal angefragt und ihr Vermieter verneinte und gab als Begründung eine persönliche Katzenhaarallergie an.
Nun stellt sich für mich die Frage, wenn kein ausdrückliches Verbot im Mietvertrag steht, kann er dann willkürlich einen Grund angeben, um die Katze zu verbieten oder muss er dies wenigstens nachweisen?
Und wenn er selbst nicht in der Nähe der Wohnung lebt, ist dann eine Katzenallergie des Vermieters ausreichend für ein Verbot, wo er doch allerhöchstens im Notfall in die Wohnung dürfte?!
Mir erscheint das etwas willkürlich, auch wenn die Naivität meiner Freunde natürlich unbestreitbar bleibt.
Aber wie stehen hier die Rechte von Vermieter und Mieter? Ist das so in Ordnung? Warum schreibt man dann als Vermieter nicht von vornherein ein Katzenverbot in den Vertrag?
Ich würde mich über antworten freuen. Bin ach nur Laie auf dem Gebiet. Danke
tierische Probeme - Katze nicht erlaubt, wegen Allergie des Vermieters?
-
Katzenfrage -
10. September 2012 um 13:19 -
Erledigt
-
-
-
sry, ich habe es wohl in der falschen Kategorie eröffnet

-
Sie sind schon richtig hier.
Kleintierhaltung bedarf keiner Erlaubnis.
Bei Katzen, Hunden und größeren Tieren ist die Erlaubnis vorher, wie Sie schon richtig erkannt gaben, einzuholen.Der Vermieter muß für das Verbot keine Begründung abgeben. Er muß das auch nicht explizit im Mietvertrag besonderes verbieten.
Ein Mietvertrag, in welchen man alles Unerlaubte gesondert aufführen müsste, würde leicht mehrere hundert Seiten umfassen.
Daran zweifeln Sie wohl selbst auch.Schlechte Menschen könnte sogar mutmaßen, das Ihre Bekannten das Tier bewußt, trotz Kenntnis des Unerlaubten, angeschafft haben um den Vermieter vor vollendete Tatsachen zu stellen. Ich würde nachträglich keine Erlaubnis erteilen.
-
Letzteres fällt wohl raus, weil sie ihm ja nicht gesagt haben, dass sie das Tier bereits haben, sondern nur gefragt haben, um Gewissheit zu haben. Aber natürlich war es unklug, dies nicht vorab zu klären.
Danke für die Auskunft, ich werde das weiterleiten. -
Im Mietvertrag steht, dass sie für so einen Fall nachfragen sollen.
Wetten, dass das SOO nicht im MV steht? -
Da steht eher die Haltung erfordert das schriftliche Einverständnis des Vermieters.
-
Da steht eher die Haltung erfordert das schriftliche Einverständnis des Vermieters.
Uns Pastorensöhnen ist das ja schon klar, jedoch wollte ich das gern vom Betroffenen hören.
Ob es bei den Gerichten schon eigene Haustierstreitabteilungen geben mag...?:eek: -
Ich kann nicht zitieren, da mit der enspechende Mietvertrag ja nicht vorliegt, aber natürlich kann das die Formulierung gewesen sein. Doch in meinem Mietvertrag steht die gleiche Formulierung und uns bestätigte man vor Vertragsschluss, dass man im Falle von Katzen nur "Anfragen" müssen - das mag aber natürlich ein generell unbedeutsamer 'Volksmund' bei Vermietern sein.
Die inhaltliche Aussage bleibt doch aber die Gleiche.
Natürlich hätten sie vor Anschaffung so oder so nachhaken müssen, aber ob da nun steht, dass man "anfragen" muss oder einen schriftliche Genehmigung braucht, läuft auf das gleiche hinaus. Es lässt trotzdem den Gedanken zu, dass eine Katze kein Problem sein dürfte. -
Die inhaltliche Aussage bleibt doch aber die Gleiche.
ob da nun steht, dass man "anfragen" muss oder einen schriftliche Genehmigung braucht, läuft auf das gleiche hinaus. Es lässt trotzdem den Gedanken zu, dass eine Katze kein Problem sein dürfte.
Falsch! Der von meinem Vorredner zitierte übliche Wortlaut ist klar und deutlich.:eek: -
Hi, dass ist jetzt eine wirklich blöde Situation. Steht nämlich im MV, dass die Tierhaltung der Genehmigung des Vermieters bedarf, heisst es, dass du im Generellen mit der Genehmigung des Vermieters rechnen kannst, sollte der Vermieter die Haltung nicht erlauben, muss er das tatsächlich begründen. Wenn allerdings ein Tier OHNE die Erlaubnis des Vermieters angeschafft worden sein, dann darf dieser ohne Wenn und die Abschaffung des Tieres verlangen. Dann kann man es nur noch auf eine gerichtliche Verhandlung ankommen lassen. Hier urteilen die Gerichte aber völlig unterschiedlich. Ich weiss z.b. aus Bayern, dass hier eine Katzenhaltung in den meisten Fällen genehmigt wird. In anderen Bundesländern kann das aber auch ganz anders ausschauen. Viel Erfolg.
-
Steht nämlich im MV, dass die Tierhaltung der Genehmigung des Vermieters bedarf, heisst es, dass du im Generellen mit der Genehmigung des Vermieters rechnen kannst,
Are you sure? -
ja, spätestens vor Gericht hat der Vermieter, der die Tierhaltung mit nem schlichten "Nein" abgelehnt hat schlechte Karten. Dann hätte er ja von vornherein im MV die Tierhaltung verbieten können.
-
.... hat der Vermieter, der die Tierhaltung mit nem schlichten "Nein" abgelehnt hat schlechte Karten. Dann hätte er ja von vornherein im MV die Tierhaltung verbieten können.Ein Passus im Mietvertrag, das eine Tierhaltung generell der Erlaubnis bedarf, wurde vom BGH kassiert.
Der Grund hierfür wäre, das damit eine Kleintierhaltung ebenfalls der Genehmigung bedurft hätte. Diese ist aber erlaubt.
Nun aber daraus eine generelle Genehmigung auch für Katzen und Hunde herzu zu interpretieren, halte ich für sehr gewagt. Es muß auch auf eine eventuelle Genehmigung im Mietvertrag nicht hingewiesen werden(siehe meinen ersten Beitrag).
Sie sollten Sie Ihre Meinung mit Hinweisen zur Prüfung darlegen.
Aber keine Urteile von Kreis und Bezirksgerichten. -
Ein Passus im Mietvertrag, das eine Tierhaltung generell der Erlaubnis bedarf, wurde vom BGH kassiert.
Da ist was dran...;) Aus dem VM-Forum weiss ich, dass bzgl. Tierhaltung eine Individualvereinbarung im MV die wasserdichteste ist. -
Pfennigfuchser... . Ich sprach von Verbot der Tierhaltung und meinte damit jene Tiere, die nicht unter die Kleintierregelung fallen. Dass ein Tierhaltungsverbot im MV unwirksam ist, welches auch die Haltung von Kleintieren einschliesst, sollte eigentlich bekannt sein. Es steht aber jedem Vermieter zu im MV die Haltung von Tieren ausser Kleintieren zu untersagen. Tut er das nicht, muss er begründen.
-
Das mit der Begründung würde ich gern mal machlesen.
Sie können mir doch dabei sicher behilflich sein. -
klar, bemühen Sie sich in die nächste Buchhandlung Ihres Vertrauens, hier finden Sie zahlreiche Literatur zum Thema Mietrecht. Viel Spass beim Stöbern...
-
Ohne den genauen Wortlaut im MV ist die Diskussion rühren im Wasserglas.
In den meisten aktuellen MV steht drin, dass die Kleintierhaltung erlaubt ist aber Hunde und Katzenhaltung der schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter bedarf und diese jederzeit ohne Begründung verweigert bzw. widerrufen werden kann. Zumindest in dem von mir verwendeten.

und die Argumentation von Linus zu dem Thema wäre mir auch neu, kann ich so nicht glauben und ich habe einige Bücher zum Thema Mietrecht .. nicht nur da stehen sondern auch gelesen.

Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!