Beiträge von Berny

    Sasa89:

    durch diese Schrift [FONT='Comic Sans MS'][FONT='Comic Sans MS'] wird Dein Beitrag weder besser noch interessanter oder wichtiger. Im Gegenteil, er wird schrieriger lesbar.:(

    "mein Mietvetrag dauert von 01.10.2011 bis 30.09.2015."
    Klare Aussage.

    "Ich würde gern den Vertrag schon im August 2013 kündigen, da mein Arbeitsvertrag dauert nur bis 30.09.2013 danach werde ich in Österreich weiter arbeiten.
    1. kann ich mein Mietvertag mit so einem Grund kündigen?"
    Nein, Vertrag ist Vertrag. Du kannst höchstens versuchen, mit dem Vermieter eine vorzeitige Beendigung zu vereinbaren.

    "2. werde ich mein Kaution bekommen?"
    "God only knows" sangen seinerzeit die Beach Boys.
    Das hängt ab von den Umständen und vom Vermieter.

    Sebastian46:

    "Die Grundgebühren für den Analoganschluss sollten ja ursprünglich in den Nebenkosten drin sein."
    Sie sollten nicht, sondern sie sind es lt. MV.

    "Dass ich die Gebühren für 3Play100Premium selber zahlen muss ist mir schon bewusst."
    Es dreht sich hier nicht um irgendein Playdingens, sondern um einen Anschluss der Firma Unitymedia.

    Hallo Sebastian46,

    "also wie gesgat durch das ganze Haus ist ein Kabel geschleift, daher empfängt man Kabel ob ein Vertrag besteht oder nicht ist egal. Wenn nicht handelt es sich halt um Schwarzsehen."
    ... und Gebührenhinterziehung bzw. Betrug. § 263 StGB.

    "Der Vermieter dachte ..."
    Interessiert nicht, was er "dachte".

    "es braucht ja jede Partei einen Vertrag."
    Du hast es erkannt.

    "... gäbe es dafür ja bei Unitymedia Mehrbenutzertarife für Vermieter ..."
    die abzuschliessen der VM nicht verpflichtet ist.
    Ich kenne Unitymedia (und deren Geschichte) ... die sind gottweiss kein Sozialinstitut...
    Also: Help yourself!

    badi:

    ""Zustand bei Einzug war folgender:"
    Beweisbar?
    leider nur anhand von Fotos mit Datum und den Zeugen, die es gesehen haben"
    Istja besser als nichts.

    ""Was ich einfach wissen möchte, Wohnung war nicht renoviert, im Mietvertrag steht dieser Passus."
    Dann würde ich die Wohnung besenrein verlassen, aber bspw. Dübellöcher verschliessen und Wohnung putzen, um nicht noch mehr Angriffsfläche zu bieten.
    "Also auch die Dübellöcher, die wir gar nicht gemacht haben, weil nicht beweisbar?"
    Meine Antwort hieraus habe ich unterstrichen. Wenn Du Dir jedoch dazu zu schade bist, bitteschön...:cool:

    "Der Vermieter hat das nicht "renoviert", sondern die Vormieterin."
    Interessiert nicht, hast mit der Vormieterin keinen Vertrag.
    "das ist richtig, aber er hatte doch Sorge zu tragen, das ordentlich ausgeführt wird, oder?"
    Nein. Sorge zu tragen hat nur jemand, mit dem Du einen Vertrag hast. Ist das so schwer zu begreifen?

    ""Ich war zu diesem Zeitpunkt hochschwanger und es konnte jeden Moment losgehen."
    Entschuldige, aber auch dies ist nicht relevant.
    "ja interessiert keinen, ist man ja selbst Schuld an so nem Zustand...großartig,""
    Im BGB-Mietrecht wirst Du keine schwangeren Sentimentalparagraphen finden.

    "das ganze wäre mir aber auch so nicht passiert, wenn ich nicht einfach nur noch schnell mein Bett hätte aufstellen wollen um danach in die Klinik zu fahren"
    Weshalb hat der Teufel seine Grossmutter erschossen?
    - Sie hatte keine Ausrede.

    ""Der Vermieter ... drückte uns das Übergabeprotokoll in die Hand und meinte füllen Sie es aus und schicken Sie es mir zu.
    Also habe ich dieses Protokoll hintenangestellt und vergessen."
    Toll, ...:mad:
    "Auch so was ist menschlich, passiert euch aber scheinbar einfach nicht und dann kann man schnell den Zeigefinger rausholen""
    Freue Dich, das könnte Euch evtl. bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung helfen, da der VM mglw. nicht(s) beweisen kann.

    ""Vor Einzug durfte ich also komplett Grundreinigen, ..."
    Wen interessiert's jetzt?
    "mich, da ich nicht noch mal komplett reinigen will""
    Niemand wird von Dir eine Reinigung der Fussleistenwinkel mit der Zahnbürste erwarten.

    ""Wir haben im Mietvertrag den Passus:
    Der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand."
    Den Rest habe ich oben markiert.
    "ja und gibt sie halt auch wieder so ab, dachte ich""
    Ist ja m.E. nicht verkehrt gedacht.

    ""Wer ist jetzt in der Beweispflicht,"
    Derjenige, der Ansprüche stellt.
    "wir haben ein leeres Protokoll, bis auf die Zählerstände, keine Seite hat irgendetwas darauf unterschrieben, also weder das renoviert, noch das nicht renoviert wurde.""
    Könnte, wie gesagt, Euer Vorteil sein.

    "Und nochmal abschließend, ja wir haben gepennt, ist mir auch klar, aber mir bringt es keine Punkte wenn hier alle mit dem Hammer auf mich einkloppen.Hier herscht meines Ermessens nach ein etwas zu rauer Ton,..."
    Tja, sowas kommt vor...: Neil Fullard - Britain's Got Talent 2010 - Semi-final 2 - YouTube

    Hallo Barbara,

    nachfolgend meine Meinung; Du darfst auch ruhig böse sein, denn Substanz entscheidet:

    "mir fehlt die Geduld, bis ich mit dem Mieterbund sprechen kann."
    Vielleicht wird sogar ein Gang zu einem Fachanwalt sinnvoll sein.

    "abgesprochen war damals:"
    Toll, abgesprochen... Wie sieht es mit der Beweisbarkeit aus?

    "Zustand bei Einzug war folgender:"
    Beweisbar?

    "Was ich einfach wissen möchte, Wohnung war nicht renoviert, im Mietvertrag steht dieser Passus."
    Dann würde ich die Wohnung besenrein verlassen, aber bspw. Dübellöcher verschliessen und Wohnung putzen, um nicht noch mehr Angriffsfläche zu bieten.

    "Der Vermieter hat das nicht "renoviert", sondern die Vormieterin."
    Interessiert nicht, hast mit der Vormieterin keinen Vertrag.

    "Ich war zu diesem Zeitpunkt hochschwanger und es konnte jeden Moment losgehen."
    Entschuldige, aber auch dies ist nicht relevant.

    "Der Vermieter ... drückte uns das Übergabeprotokoll in die Hand und meinte füllen Sie es aus und schicken Sie es mir zu.
    Also habe ich dieses Protokoll hintenangestellt und vergessen."
    Toll, ...:mad:

    "Vor Einzug durfte ich also komplett Grundreinigen, ..."
    Wen interessiert's jetzt?

    "Wir haben im Mietvertrag den Passus:
    Der Mieter übernimmt die Wohnung im gegenwärtigen Zustand."
    Den Rest habe ich oben markiert.

    "Wer ist jetzt in der Beweispflicht,"
    Derjenige, der Ansprüche stellt.

    "wer hat Recht?????"
    Entscheidet letzten Endes ein Amtsgericht(!!!!!).

    Darf der Vermieter verlangen, dass ich weiterhin bei den Stadtwerken Grundgebühr zahle, obwohl die Wohnung gar nicht mehr von mir genutzt wird?


    Hallo,
    um es noch etwas zu verdeutlichen: Es dreht hier um zwei Vertragsverhältnisse, welche jedoch miteinander nichts zu tun haben.
    Wenn Du die Mietsache an den VM zurückgegeben hast (Vetragsverhältnis 1), kannst Du ohne weiteres den Liefervertrag mit dem EVU (Vertragsverhältnis 2) kündigen.
    Wichtig ist, dass Du dem EVU den Zählerstand mitteilst, ferner von welchem Konto der evtl. Restbetrag anzubuchen ist und die Anschrift, wohin die Schlussrechnung geschickt werden soll.
    Deinen VM geht das alles nichts an. Im Abnahmeprotokoll sollten sinnvollerweise VM+M den/die Zählerstände vermerken, auch von Heizkostenverteilern usw.

    Ich denke mal man sollte auf dem Teppich bleiben und nicht Leute anfangen zu beleidigen

    wem es stört der muss hier nicht seinen unqualifizierten komentar geben


    Ach nee, wie passt Deine PM von 19:36 dazu: "Tussi :D:D:D:D "...?
    (toller qualifizierter komentar, LOL)
    Du bist wirklich ein armseliger Zeitgenosse.:(

    Unser Vermieter der noc über uns wohnt allerdings hört die Maschine aber nur insofern das es beim Wasserziehen der Maschine in den uralten Wasserleitungen extrem schlägt.


    Also hört er nicht die Maschine, sondern die Bewegung der Wasserleitung innerhalb ihres Spielraums in der Wand beim (vorzugsweise) Schliessen des Magneteinlassventils. Das kann unter Baumangel verbucht werden. Diese plötzliche Druckschwankung könnte mglw. durch zusätzliches Verlegen eines geeigneten Schlauchs zw. Wasserhahn und Maschineneinlassventils etwas ausgeglichen werden.

    Hallo und Danke an Vermieter,
    nun der Fakt: im Juli 11 wurde für die Endsignale in der Antenne-anlage (Telecolb.) eine in dem Fall neue Betriebskostenstelle in der Pauschalen eingeführt und mit der Abrechnung 2010/2011 im Juli sofort abkassiert. Ab September 12 gab es nun eine Mieterhöhung
    um diese Kosten der NK-Pauschale anzugleichen.
    Nach Ihren Darlegungen wäre das nun doch i.O?
    Grüße elbmann


    Vermieter: Besonders viel begriffen hat er wohl nicht...:mad:

    elbmann:

    "Ich soll den VM meine Auffasung beweisen, dass Erhöhungen der
    Betriebsnebenkosten im laufenden Rechnungsjahr erst im Folgejahr abgerechnet werden "dürfen"."
    Dürfen oder können? Wenn im Laufe 2012 die (bspw.) Energiekosten steigen, können die (Gesamt-)betriebskosten 2012 sowieso erst mit der in 2013 zu erstellenden BK_ABr. 2012 definiert werden.

    "Nach Auskunft des hiesigen MV wären NK-Erhöhungen in 2012 erst mit der Betriebskostenabrechnung 2012 zu zahlen."
    Meine Antweort: w.o.

    "Der VM hat aber eine Mieterhöhung bereits jetzt dafür vorgenommen."
    Halte ich für ein Gerücht.

    betroffene Hunde bellen .. naja das Leben ist kein Ponyhof und ein Recht auf Ausschlafen gibts nicht, die Ruhezeiten sind recht klar defniert und nach 8 besteht nunmal Duldungspflicht. Es steht Ihnen ja frei entsprechende Ausweichmöglichkeiten zu nutzen.


    ... oder er könnte es mal mit richtiger Arbeit versuchen. Dann würde er auch intensiver schlafen .;)

    :(:(:( :confused::confused: :)


    Auch die zunehmende Menge an Smileys macht Deine Beiträge weder wichtiger noch interessanter.
    Sollte Euch diese Angelegenheit über die Köpfe wachsen, solltest Du den Gang zu einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt nicht scheuen.
    Hier im Forum bekommst Du lediglich Meinungen von anderen Mietern, Vermietern und Usern wie Du und ich zu lesen.

    Hallo Maysen,

    was hältst Du davon, die Wama-Füsse durch Drehen einzuregulieren, sodass sie stehen bleibt, nicht wackelt bzw. irgendwo gegen stösst?
    Ansonsten ist sie womöglich nicht i.O. Sind drinnen oder unten noch irgendwelche Transportsicherungen vorhanden?
    Unsere Wama in der Wohnung zwei Räume weiter bspw. ist eigentlich garnicht zu hören...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!