Beiträge von Berny

    dkrake:

    "Vor uns stand die Wohnung leer und war eine Baustelle. Ausserdem macht es in meinen Augen niemals Sinn beim Auszug zu renovieren, da ..."
    Ob etwas Sinn macht, ist dem Gesetzgeber egal. Es könnte sogar so sein, dass eine Mietsache beim Auszug picobello renoviert übergeben werden muss, auch, wenn morgen das Haus abgerissen wird.

    "es meist so ist, dass der Nachmieter seine eigenen Vorstellungen hat und sowieso selbst renoviert."
    Ist hier und überhaupt uninteressant, da es nur den VM und den nächsten M angeht..

    "wir haben sie so übernommen wie sie jetzt ist. Wir haben lediglich noch 2 Wände streichen müssen."
    ... welches alles hfftl. wasserdicht beweisbar ist.

    Tacheles:

    "Der Schädiger / Mieter ist dann außen vor. Da kann der Geschädigte, hier der Vermieter, sich auf'n Kopp stellen - und ganz sicher nicht darüberhinaus Ersatz fordern !!!"
    Soo einfach isses nicht: Der Mieter könnte nämlich im Falle einer rechtlichen Auseinandersertzung auch hilfsweise verklagt werden.

    Miss Daisy:

    "man uns sowohl im Pflegeheim als auch beim Sozialamt gesagt hat, dass wir nicht zahlen sollen."
    Hoppla, da wäre ich gaaanz vorsichtig bei dieser unzulässigen Rechts"beratung".

    "Man sagte uns wortwörtlich: Dann hat der Vermieter Pech gehabt!"
    Das würde noch nicht einmal ein Richter sagen.

    "Ebenfalls sagte man uns, dass der Vermieter keine Lust hätte sich mit dem Sozialamt anzulegen und somit auf die Mietrückstände verzichten würde."
    Das halte ich für Rechtsverdrehung und kann davor nur warnen.

    "Wir haben die Tage einen Termin mit dem Vermieter und ich wollte etwas vorbereitet sein und mich nicht auf die Aussagen von Pflegeheim und Sozialamt verlassen."
    Mein Vorschlag: Ihr übergebt die Mietsache jetzt an den Vermieter, er kann damit machen was er will. Und Ihr zahlt dann noch die Miete bis 30.11. Also, jeder gibt zu 50% nach. Zivilisierte Zeitgenossen mit gutem Willen schaffen das locker.

    V.Brenner:

    "wenn er das nicht einsieht bzw. nur an die Sozialkompetenz appelliert"
    die SK hört sicherlich bei seiner Geldbörse auf.
    Sonst hätte er Di vorher gefragt...

    "mir lediglich vorschlägt auszuziehen?"
    Weshalb sollte er? Schaut Euch doch mal zusammen den MV an bzgl. der gemieteten Räume. Und dann kannste ja versuchen, mit ihm eine geringere Miete zu vereinbaren.

    "Inwiefern Schloss auswechseln? Zur Haustür?"
    Jeder Mieter kann das Schloss (zu) seiner Mietsache auswechseln - ist oftmals sogar ratsam.

    V.Brenner:

    "2er WG, in der jeder sein [B]eigenes Bad hat, was im Mietvertrag zugesichert ist."
    Ist eigentlich eine klare Aussage.

    "Unser Vermieter hat nun in einem leerstehenden, zuvor von ihm genutzen Raum eine Frau einquartiert, die den Gemeinschaftsraum nicht nutzen soll, jedoch mein Bad mitbenutzen soll.
    Lt § 536 III BGB fällt nun eine von ihm im Vertrag zugesicherte Eigenschaft weg. Kann ich ihm nun die Miete kürzen und wenn ja um wie viel Prozent?"
    Nein, Du müsstest ihn erst mit Fristsetzung auffordern, den Dich betreffenden vertragsgemässen Zustand herzustellen.
    Kannst Du das Schloss auswechseln?

    im August können keinerlei Wasser- und Heizkosten entstanden sein.


    Falsch. Auch bei ausgeschalteter Heizung und Null Brennstoffverbrauch entstehen Heizkosten, nämlich 30% der Gesamtheizkosten sind nach anteiligen Grundflächen der Mieter umzulegen.

    du hast die Festellung gezogen das ich über die Briefkastensituation wusste als ich eingezogen bin. Ich hab nun aber klar gestellt das dem nicht so war.
    Zitat: "ich bin am 1/10 eingezogen der Briefkasten kam letze woche"


    So freu' Dich doch!

    MsNope:

    "Mein Freund ruft in jeder freien Minute bei der Firma an, nie geht jemand dran, auf unsere Nachrichten wird nicht reagiert."
    Welche Firma?
    In welcher (schriftlichen, nachzulesenden) Vertragsbeziehung steht Ihr zu der Firma?

    "Könnte man Druck auf den Vermieter ausüben, indem wir die nächsten Mieten einbehalten?"
    In welcher (schriftlichen, nachzulesenden) Vertragsbeziehung steht Ihr zu dem Vermieter?

    "Nach drei Monaten würde ich in meiner eigenen Wohnung ..."
    Ihr habt also eine Wohnung mit schriftlichem, nachzulesendem Mietvertrag?

    "Oder meinen eigenen Keller, für den ich Geld zahle, nutzen können."
    Ihr habt also einen Keller mit schriftlichem, nachzulesendem Mietvertrag?

    steff29:

    "Vielen Dank für die Hilfe und Bemühungen."
    Gerne.

    "Ich werde hier wieder berichten, sobald sich was ergeben hat."
    Wir bitten darum, denn daraus können ja alle Interessierte nur lernen...

    "Nun hab ich doch wieder ein wenig Hoffnung.
    Schönen Tag noch :D"
    Danke, ebenso.:D

    PS: Ich würde einen RA aber erst aufsuchen, wenn eine schriftliche Forderung von Dir mit Terminsetzung erfolglos bleibt.

    steff29

    "... defekten Kläranlage. Das dadurch der Schaden entstanden ist, geben die im Antwortschreiben zu."
    Wichtig für Dich.

    Ob die VM versichert sind, ist im Prinzip uninteressant. Ihr habt einen Mietvertrag mit dem VM, nicht mit deren Versicherung.

    "Ich habe noch nicht mal ein Dank etc. erhalten, dass ich die Kläranlage bzw. das Rohr freigelegt habe."
    Sie werden sich nach einem verlorenen Prozess "bedanken"...
    Also, wie ich schon vorschlug: Ab zum Anwalt!

    "Also kann ich Schadenersatz vom Vermieter verlangen, bzw. die Kosten für den neuen Boden."
    Ich meine Ja.

    "Wie setze ich das nun am besten durch ?"
    Wenn Du mit einfachen Mittel nicht zurechtkommst, sollteste Dich an einen Rechtsanwalt wenden, denn Rechtsberaten kann/darf nur er/sie.

    "Da ich ja schon eine Antwort erhalten, wo drin steht das deren Versicherung nicht zahlt."
    Bitte exakter: Wer hat wem was gesagt oder geschrieben?

    "Summe in Höhe des Betrags einbehalten mit Begründungsschreiben und Quittung?"
    Dein RA wird Dich beraten.

    "Nun wird ja schon gedroht mit steigenden Nebenkosten für die neue Anlage."
    ... welches bei der nächsten Nebenkostenabrechnung zu belegen wäre...

    Hallo steff29,

    "Wir haben noch eine alte Kläranlage am Haus und diese ist defekt.
    Der Zustand ist seit Jahren bekannt
    Obwohl diese mir auch bestätigt haben das die Anlage defekt ist."
    Nachweislich?

    "Die Vermieter sagen das meine Hausrat zuständig ist und damit nichts zu tun haben."
    Zweimal falsch: 1. Deine Hausrat ersetzt bedingungsgemäss Leitungswasserschäden, also bis zum Einlassventil von Wama bzw. Geschirrspüler.
    2. Natürlich haben sie damit zu tun, denn offensichtlich ist durch VM-Nichtstun der Schaden an Haus und Wohnung entstanden. Lt. § 535 BGB sind sie verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten.

    "Wer muss den Schaden nun tragen ?"
    M.E. der VM.

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