Recht auf eigenen Briefkasten

  • Hallo,

    Folgende Frage. In dem Haus in dem ich wohne, wohne ich mit 27 anderen wir teilen uns 1 Briefkasten. Dieser wird 2mal die woche geleert.

    Habe ich ein Rechtr auf einen eigenen Briefkasten`?

  • ... wohne ich mit 27 anderen wir teilen uns 1 Briefkasten. Dieser wird 2mal die woche geleert.


    Bei der Anmietung Deiner Wohnung war der Zustand ja wohl auch schon so.
    Also: Niente, nada, njet.

  • ich bin am 1/10 eingezogen der Briefkasten kam letze woche. Wohne in keinem "Wohnheim" ist von einer Gmbh. Sind aber alles Studenten bzw auszubildente in dem Haus... Aber steht nicht in Beziehung mit der Hochschule

  • ich bin am 1/10 eingezogen der Briefkasten kam letze woche. Wohne in keinem "Wohnheim" ist von einer Gmbh. Sind aber alles Studenten bzw auszubildente in dem Haus... Aber steht nicht in Beziehung mit der Hochschule


    So what ... ?

  • So what ... ?

    du hast die Festellung gezogen das ich über die Briefkastensituation wusste als ich eingezogen bin. Ich hab nun aber klar gestellt das dem nicht so war. Also
    Entweder du hilft mir bei meinem Problem mit Tipps oder gar Paragraphen die sich auf mein Problem beziehen oder du lässt es sein aber ein "So what ...." hilft mir in keiner weiße.

  • Auf wichtige Fragen gibst du aber keine Antwort, warum?

    Sind in dem Haus 27 separate Wohnungen, oder 27 Personen gemeldet/wohnhaft.

    Zur Verdeutlichung: Im Klingelpütz ist folgende Belegung:

    Die JVA Köln hat 1075 Haftplätze die sich auf 41 Transportgefangene, 374 männliche Untersuchungsgefangene, 176 männliche jugendliche Untersuchungsgefangene, 304 männliche Strafgefangene, 141 weibliche Gefangene und 39 weibliche jugendliche Gefangene verteilen.

    Und da gibt es auch nur einen Briefkasten.

  • also 28 Apartment/Wohnungen und momentan wohnen(/gemeldet) 10-15 Leute. Also sind unabhänig von einander gemeldet....

    Aber die Häftlinge haben sicherlich nicht einen Standartbriefkasten der dann nur 2mal in der Woche geleert wird und man nur dann Post erhält wenn man zufällig da ist wenn die gute Frau mal vorbei kommt wenn man da ist.

    Außerdme was ist mit Unterlagen die eine sofortige oder baldige Antwort erwarten? Bewerbungen, Mahnungen, Rechnungen etc?

    Man hat in onlineshop ja auch ne begrentze grückgabefrist und die gilt bekanntlich nach einwurf in den Briefkasten... nicht nach öffnen des Pakets. Sprich wenn ich z.b ein DVD-Laufwerk kaufe und 2 Woche zeit hab aber durch meien Briefkastensituation nur 1 Woche Zeit zur rückgabe habe bin ich doch dadurch eingeschrenkt oder?

    Kann ich den zumindest verlangen das täglich geleert wird? Ich will auch nicht das Vermieterin XY sieht von wem und was ich Liebesbriefe, Drohungen und Rechnungen bekomme. Wäre ich in einem Wohnheim untergebracht sähe das schon ganz anders aus aber ich wohne in einer normalen Wohnung nicht in einem Studentenwohnheim. Gibt es diesbezüglich irgendwelche mieterrechte?

    5 Mal editiert, zuletzt von KingLu (30. Oktober 2012 um 17:17)

  • du hast die Festellung gezogen das ich über die Briefkastensituation wusste als ich eingezogen bin. Ich hab nun aber klar gestellt das dem nicht so war.
    Zitat: "ich bin am 1/10 eingezogen der Briefkasten kam letze woche"


    So freu' Dich doch!

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