Grundausstattung Wohnung

  • Ich habe eine wichtige Frage,
    habe mir heute eine Wohnung angeschaut.
    Die Vermieterin vermietet ihre Elternwohnung nach dem Tod der Mutter das erste Mal an einen "Fremden".
    Die Wohnung ist eine Altbauwohnung, d.h. alte Bodenbeläge kein TV Anschluss.
    Ausserdem fehlt im Schlafzimmer die Tür.
    Da es sich um Orginal Türen handelt ( ca. 100 Jahre ), muss sie wohl angefertigt werden.
    Die Vermieterin meint jetzt, das ich die Tür, die SAT-Schüssel und die dafür erforderlichen Anbaumassnahmen selbst tragen müsste.
    Für die Böden will sie eine Zeit lang weniger Miete, aber ich müsste sie selbst verlegen.
    Auf das ganze will sie Kaution ( 3 MM) und das in bar.

    Kann mir jemand sagen, ob es eine sogenannte Grundausstattung für Wohnungen gibt? Es kann nicht sein, das eine Tür zum Schlafzimmer fehlt und es keinen gängigen TV- Anschluss gibt, oder??????

  • Die Wohnung wird regelmässig gemietet wie besichtigt und im Übergabeprotokoll beschrieben.
    Du bist nicht verpflichtet, sie so wie angeboten zu mieten.

  • Zitat

    Kann mir jemand sagen, ob es eine sogenannte Grundausstattung für Wohnungen gibt?

    Gibt es nicht. Gemietet wie gesehen ... oder man läßt es.

    Zitat

    Es kann nicht sein, das eine Tür zum Schlafzimmer fehlt und es keinen gängigen TV- Anschluss gibt, oder??????

    Du siehst doch das es das gibt.

    Zitat

    Auf das ganze will sie Kaution ( 3 MM) und das in bar.

    Kaution hat nichts mit der Ausstattung einer Wohnung zu tun.

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