Wenn ich ganz sicher bin, dass von mir nichts zu beanstandenes herumsteht, würde ich dies dem VM schriftlich mitteilen und dass die geplante Aktion von mir nicht mitfinanziert werden wird.
Beiträge von Berny
-
-
Die Maklerin sieht ihre Provision wegschwimmen, ist deshalb verärgert und geht jetzt auf Dummenfang.
Ihre Anwältin sagt das Gleiche und ich kann dem nur zustimmen.
Richtig. Der Maklerin steht ein Honorar nur bei Erfolg (-reichen) Abschluss zu. -
Im Mietvertrag steht, dass die Kündigungsfrist 1 Jahr beträgt.Im Mietvertrag steht, dass frühest nach einem Jahr gekündigt werden kann.
Hallo Arne, und nun bitte mal haargenau den tatsächlichen Text. Kann nämlich entscheidend sein. -
Besteht also ein Recht auf Mietminderung?
Ich meine Nein. Du hattest die Wohnung damal so gemietet, wie sie war und auch heute unverändert ist. -
Zudem war keine Vollmacht vom Hausverwalter dabei, der die Interessen vom Vermieter vertritt.
Das einzig zu beanstandende, m.M. nach. -
Hallo Cocooue,
nach Schilderung dieser Umstände kann ich Dir nur den Rat geben, auszuziehen.
Tut mir leid. -
crunky:
"Das sagte ich auch. Gibt es dafür gesetzliche Stützen?"
Ja: Vor Arbeitsbeginn Gehirn einschalten.
@Kolinum's erster Satz genügt, der Mieter hat den Schaden zu ersetzen. -
Hallo Bobic,
vorab: Hast Du lt. Mietvertrag diese Kosten (überhaupt) zu zahlen?
Falls ja:
"Strom: 665,4 kwh"
Ging die FBH nicht über den Zähler des EVU?
Den Preis einer kWh erfährst Du beim EVU."Wasser: 13163"
13,163 x cbm-Preis, erfährst Du w.o."Warmwasser: 6386"
6,386 x cbm-Preis plus Wassererwärmungskosten, die so einfach hier nicht einzuschätzen sind."Kann man mit diesen Angaben sagen, welche Summe da ungefähr auf mich zukommt?"
Solltest morgen mal mit dem VM und dem EVU sprechen. Hier kann bestenfalls spekuliert werden. -
dafür darf man Geld nehmen?
'N' Kasten Bier wäre für mich auch i.O.:D -
Gar2506:
"ist es rechtlich zulässig eine Mieterhöhung innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Schreibens ..."
Nein zu früh."mit der Begründung zu verlangen, dass die Miete seit 3 Jahren nicht erhöht wurde, eine vergleichbare Wohnung günstiger ist, die Pflege des Wohnhauses (Reinigung, Rasenmähen, etc.) zuverlässig durchgeführt wird, größere Reparaturen (z.B. Heizung) erfolgten und generell die Lebenshaltung teurer geworden ist?"
... und ausserdem bald Weihnachten vor der Türe steht...?
Nein, das sind alles keine stichhaltigen Gründe. Googel mal mieterhöhungsverlangen."Mit welcher Rechtsgrundlage kann man eine mögliche Verweigerung der Zustimmung belegen?"
s.o. Ich würde dem VM lediglich antworten, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Vorerst musst Du ihm keinen Nachhilfeunterricht erteilen. -
BugsBunny:
"Äh, sorry, heisst das der VM kann es erwarten oder nicht, oder dass es auf den Einzelfall ankommt?"
Schau mal hier Mietrechtslexikon - das Lexikon mit der garantierten Antwort zum Mietrecht nach."Für was steht die Abkürzung e.F."
Erforderlichen Falls."und gibt es neben einem ausführlichen und bebilderten Übernahmeprotokoll noch andere Massnahmen, um sich als Mieter möglichst gut gegen überzogene Reparaturforderungen seitens des VMs abzusichern?"
Nicht, dass ich wüsste, ausser dem bereits erwähnten Zeugen und das von beiden Seiten unterschriebene Protokoll."Würdest du die HK/Türrahmen auch unabhängig von der Mietdauer beim Auszug streichen?"
Mir käme es auf den Einzelfall an. Ich machte es seinerzeit, weil ich auch renoviert übernommen hatte und vom gleichen VM eine grössere Wohnung im Nachbarhaus haben wollte, - erfolgreich.
Das A und O ist ein deutliches Übergabeprotokoll... die Rechtsprechung kann sich im Laufe der Zeit ändern.OT: Danke, der W_Markt war vollll.... einmal reichte uns.:o
-
Frage ist getriggert durch Irrtum 15 auf dieser Seite:
Miet-Irrtümer über das Renovieren
Ja, richtig, diesbezüglich liest man auch sehr oft über gerichtliche Einzelentscheidungen, wobei sich dann Gutachter, RAe und Gerichtskassen die Hände reiben. Ich würde (als Mieter selbst erlebt) spätesten beim Auszug die HK und e.F. die Türrahmen streichen, lebt sich so viel stressfreier und preiswerter. -
Hallo BugsBunny,
meinen Vorrednern schliesse ich mich an.
Um hier etwas noch deutlicher zu machen:
Das A und O ist der Zustand der Mietsache, welcher im Übergabeprotokoll genauestens beschrieben werden sollte. Damit würden später viel Ärger und Kosten zu vermeiden sein. Also sinnvollerweise auch Digicam mit eineblendetem Datum und Zeugen mitnehmen. Im ÜP sollte auch vereinbart werden, wer evtl. noch irgendwelche Restarbeiten binnen welcher Frist durchzuführen hat.
Als ich seinerzeit Büroräume im EG vermietete, wurde bspw. vereinbart, dass ich innerhalb einer bestimmten Frist ein grosses Fenster zum Hof gegen ein Sicherheitsglasfenster auszuwechseln habe.
Btw, Regelungen zum Nachteil des Mieters sind ungültig, der VM kann also von Dir keine Verbesserungen der Mietsache zum Vertragsende verlangen, daher die genaue Zustandsbeschreibung.PS: Der Ausdruck "renoviert" ist, da nicht genauer definiert, weniger hilfreich.
@Koli: Nix aufgeben, aufi zum Weihnachtsmarkt...

-
Hallo goldy67,
genaugenommen handelt es sich hier nicht um Mietrecht, sondern um allg. Vertragsrecht.
Du hast wohl lediglich die Zusage des VM, mit Dir zum 15.01.13 einen MV abzuschliessen. -
Hallo Arne,
ich würde mal nachforschen, ob die "Spielhölle" legal ist.
Abgesehen davon, Kündigungsfristen sind bei Wohnraummietverträgen gesetzlich, also 3 Monate. Wenn Du JETZT Kündigst, wäre das noch zum frühesten Termin, 28.02.2013.
ODER...: Hast Du für das erste Jahr keine Kündigungsmöglichkeit? Bitte nochmal im MV genau nachlesen. -
Hallo thawk87,
"Seit unserem Einzug, gibt es fast jede Nacht (vor und nach 22:00 Uhr bis in den morgen) lautstarkes Gebrüll & Geschrei, es wird randaliert & demoliert. Erst heute wurde mein Frau im Treppenhaus von zwei Betrunkenen angepöbelt und angefasst."
Was meinte die Polizei dazu?"§8 Mietdauer und Kündigung
(1) Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von zwei Jahren auf ihr Recht zur Kündigung des Mietvertrages. Das Mietverhältnis ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von zwei Jahren mit der gesetzl. Kündigungsfrist ordentlich kündbar. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung mit der der gesetzlichen Frist unberührt."
Hört sich für Euch nicht gut an. Hier wäre der Beweis zu führen, dass ein weiteres Wohnen für Euch nicht zumutbar wäre.
Das heisst, ich würde zunächst mit dem VM eine Beendigung des Mietverhältnisses anstreben und falls erfolglos, einen Fachanwalt konsultieren.
Vorsichtshalber könntet Ihr ja schon mal JETZT zum 28.02.2013 kündigen und sehen, das der VM antwortet, und erst dann e.F. zum Anwalt gehen. -
"anscheinend meintest du mit "Provider" ein Unternehmen wie Te**em?"
Ja."Jetzt langsam werden mir die ganzen Zusammenhänge auch erst klar. Also wer was an wen zahlt/beauftragt usw."

"Ich werde mich dann am Montag mal mit meinem Vermieter in Verbindung setzen.
Der wird allerdings wohl nicht begeistert sein. Würde es für nicht bedeuten, wenn meine Heizkostenabrechnung neu gemacht werden müsste, dass auch die Heizkostenabrechnung für alle anderen Parteien neu erstellt werden müsste (es ändert sich ja der Preis pro VE?)?"
Richtig.
Gelegentlich hältst Du mich/uns auf dem Laufenden?
-
Ich tippe auf ein Buchhaltungsversehen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann/darf es sowas eigentlich nicht geben.
"Kautionsanlage" habe ich noch nie gehört. -
[quote='1']1. Muss ich auf diesen Blödsinn jetzt überhaupt noch reagieren, also z.B. Widerspruch einlegen, oder kann ich das einfach ignorieren?"
Ich würde nur gegen das, was schriftlich vorliegt, Widerspruch einlegen.
Meinen Vorrednern schliesse ich mich an. -
"Heißt das, dass dieses Verfahren vorrangig anzuwenden ist?"
M.E. ja, denn das dürfte die grösstmögliche Genauigkeit versprechen. Kannst ja das Bad nicht mit der Durchschnittsgrösse vergleichen, ohne rot zu werden."Ein weitere Frage wäre, ob der Vermieter entscheidet welches Schätzverfahren benutzt wird?"
Ja, denn er ist Vertragspartner des Providers."die Ablesung und Abrechnung der Heizkosten wurde von einem Dienstleistungsunternehmen durchgeführt/erstellt. Ich dachte mir eigentlich, dass die im Auftrag des Providers arbeiten"
Ähm, hängt da also noch jemand mit drin, der die hand aufhält? Ich kenne es nur so, dass bspw. Te**em die Ablesung und Abrechnung macht."und deshalb einfach das Schätzverfahren ansetzen, welches den höchsten Betrag ergibt? Oder irre ich da?"
Nöö, denke ich nicht, nur das wäre abrechnungstechnisch einfacher, anstatt die einzelnen HKVs herauszusuchen."Es ist so, dass der VM die gesamten Heizkosten an den Provider zahlen muss"
Nein, sondern an das EVU (EnergieVersorgungsUnternehmen)."die Ablesung der einzelnen Heizkörper lediglich dazu dient einen Verteilungsschlüssel zur Aufteilung der Kosten zu bekommen oder? Also hat der Versorger hiermit garnichts zu tun, sondern lediglich der Vermieter bzw. die von ihm zur Ablesung beauftragte Firma?"
Japp."Das sind die korrekt hochgerechneten Werte des Verbrauch für ..."
ein Kalenderjahr."Es lagen dazu ja nur Werte aus September-Dezember vor; Reichen diese als Argumentation für die Berechnungsmethode aus?"
M.E. ja."Was hat das für Folgen?
An wen sollte ich mich jetzt wenden? An den Vermieter oder an den Provider bzw. dessen zur Ablesung beauftragten Unternehmen?"
Einzig und allein an Deinen Vertragspartner, also an Deinen ... .
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!