1. Miettag, sofortige Kündigung möglich?

  • Hallo,

    ich habe Anfang letzten Monats eine Wohnung besichtigt und auch sofort den Mietvertrag unterschrieben. Heute war der 1. Miettag und ich durfte gestern schon rein, da fand auch der Umzug statt.

    Diese Nacht habe ich dann überhaupt kein Auge zugetan. Der Grund ist der Lärm einer Spielhölle, die sich unter mir befindet. Laut wurde es erst gegen 23 Uhr. 8 Uhr Morgens war wieder Ruhe. Die haben tagsüber zu und öffnen erst am Abend. Der Zugang erfolgt unscheinbar über den Hinterhof und einen anderen Eingang- deshalb habe ich es auch nicht bei der Besichtigung mitbekommen.

    Im Mietvertrag steht, dass die Kündigungsfrist 1 Jahr beträgt. Ist das überhaupt möglich? Ich bin gerade völlig verzweifelt. Gibt es so was wie "14-tägiges Rückgaberecht" bei einer Wohnung?

    Der Lärm ist für mich absolut unakzeptabel. Ich würde am liebsten gleich wieder alles raus räumen.

    Was sind meine Optionen in dieser Sache?

    Gruß,
    Arne

  • Wohnungen kann man bei Nichtgefallen nach 14 Tagen nicht zurückgeben. Eine Wohnung mieten ist leider keine Kulturveranstaltung, bei der man die Karten einfach zurückgeben kann. Wer da nicht genau hinguckt und obendrein noch leichtfertig sein Kündigungsrecht wegwirft, muß halt damit Leben.

  • Hallo Arne,

    ich würde mal nachforschen, ob die "Spielhölle" legal ist.
    Abgesehen davon, Kündigungsfristen sind bei Wohnraummietverträgen gesetzlich, also 3 Monate. Wenn Du JETZT Kündigst, wäre das noch zum frühesten Termin, 28.02.2013.
    ODER...: Hast Du für das erste Jahr keine Kündigungsmöglichkeit? Bitte nochmal im MV genau nachlesen.

  • Hallo,

    ich habe die Wohnung gestern gleich gekündigt. Im Mietvertrag steht, dass frühest nach einem Jahr gekündigt werden kann.

    Unter den momentanen Umständen kann ich hier nicht bleiben. Ich fange zum 2.1. an zu arbeiten. Ist mein erster Job und da kann ich nicht total fertig morgens aufkreuzen.

    Hätte mich der Vermieter eigentlich darauf aufmerksam machen müssen? Ich hatte bei der Besichtigung direkt nachgefragt, wie laut es ist. Die Frage wurde so beantwortet, dass es verkehrsbedingt in den Morgenstunden schon mal lauter wird. Da das Schlafzimmer zur anderen heraus die Fenster hat, war das annehmbar. Von der Spielothek/Nachtbar war keine Rede. Mein Vater war übrigens bei der Besichtigung dabei.

    Ich hoffe, dass ich da wieder heraus komme.

    Gruß,
    Arne

  • Zitat

    Hätte mich der Vermieter eigentlich darauf aufmerksam machen müssen?

    Nö! Solche offensichtlichen Gegebenheiten muss der Vermieter nicht erwähnen. Bevor man also eine Wohnung anmietet, schaut man sich die Umgebung an.

  • Hallo Snoo,

    der Nachweis über eine verneinte oder anders lautende Antwort kann schwierig sein. Viel interessanter ist die sog. Ein Jahr Kündigungsfrist. Diese Dauer von Kündigungsfrist ist ungewöhnlich bzw. nicht Ok. In der Regel sind unbfristete Mietverträge mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündbar. (Ausnahme Kündigungsausschlußvereinbarung max.4 Jahre)
    Eine weitere Möglichkeit ist ein sog. Aufhebungsvertrag. Hier muss der Vermieter zustimmen und dann kann der Mietvertrag unter 3 Monaten gekündigt werden.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi


  • Im Mietvertrag steht, dass die Kündigungsfrist 1 Jahr beträgt.

    Im Mietvertrag steht, dass frühest nach einem Jahr gekündigt werden kann.


    Hallo Arne, und nun bitte mal haargenau den tatsächlichen Text. Kann nämlich entscheidend sein.

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