Mieterhöhung wegen gestiegener Kosten

  • Hallo zusammen,

    ist es rechtlich zulässig eine Mieterhöhung innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Schreibens mit der Begründung zu verlangen, dass die Miete seit 3 Jahren nicht erhöht wurde, eine vergleichbare Wohnung günstiger ist, die Pflege des Wohnhauses (Reinigung, Rasenmähen, etc.) zuverlässig durchgeführt wird, größere Reparaturen (z.B. Heizung) erfolgten und generell die Lebenshaltung teurer geworden ist?

    Mit welcher Rechtsgrundlage kann man eine mögliche Verweigerung der Zustimmung belegen?

    Vielen Dank für Antworten.

  • Gar2506:

    "ist es rechtlich zulässig eine Mieterhöhung innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Schreibens ..."
    Nein zu früh.

    "mit der Begründung zu verlangen, dass die Miete seit 3 Jahren nicht erhöht wurde, eine vergleichbare Wohnung günstiger ist, die Pflege des Wohnhauses (Reinigung, Rasenmähen, etc.) zuverlässig durchgeführt wird, größere Reparaturen (z.B. Heizung) erfolgten und generell die Lebenshaltung teurer geworden ist?"
    ... und ausserdem bald Weihnachten vor der Türe steht...?
    Nein, das sind alles keine stichhaltigen Gründe. Googel mal mieterhöhungsverlangen.

    "Mit welcher Rechtsgrundlage kann man eine mögliche Verweigerung der Zustimmung belegen?"
    s.o. Ich würde dem VM lediglich antworten, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Vorerst musst Du ihm keinen Nachhilfeunterricht erteilen.

  • Hallo Gar2506,

    das sieht nicht nach Kompetenz aus. Da wird in der Regel mehreres zusammen gemixt. Kurz und bündig, es ist keine Mietererhöhung laut Mietrecht. Wie diese zu erfolgen bzw. auszusehen hat siehe "Berny".

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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