Hallo Johannes,
"Die Wohnung war bei Einzug nicht fachgerecht renoviert bzw. gestrichen, was auch im Übergabeprotokoll festgehalten worden ist: "Räume, besonders Küche, sind nicht ordnungsgemäß gestrichen".
- Soweit klar.
"Allerdings wurde im Mietvertrag folgendes handschriftlich ergänzt:
§ 30 Sonstige Vereinbarung
1. Der Mieter übernimmt die Räume im NICHT renovierten weiß gestrichenen Zustand. Dem Mieter ist der Zustand der Mieträume bekannt und er verpflichtet sich, die erforderlichen Renovierungsarbeiten und Instandhaltung nach § 17 innerhalb der Mieträume an allen Mietsache gehörenden Teilen durchzuführen. Unabhängig von seiner Mietzeit gibt der Mieter die Wohnung komplett frisch Weiß gestrichen zurück. (Wände, Decken/Holzteile wie Türen und Fußleisten)"
Die Vermietung hat somit festgehalten, dass die Räume unrenoviert übergeben worden sind.
- Aber Du hast Dich per Individualvereinbarung zu einer Verbesserung verpflichtet...:(
"Des weiteren beinhaltet der Mietvertrag folgende Klausel:
§ 17 Instandhaltung der Mieträume"
- Ist soweit i.O., ausser, dass Fristenpläne vom BGH gekippt wurden. Es dreht sich ja hier lediglich um den Vergleich der Zustände bei Mietanfang und -ende.