Beiträge von Berny

    "hm dann sind die 56% wohl legitim :( "
    - Die "Frage" stellt sich überhaupt nicht. Einzig und allein interessant ist nur, ob die HK_ABr. korrekt ist.

    "Den Poststempel vom Umschlag kann man nicht erkennen... Ich zumindest nicht :P
    Das einzige was ich dort erkennen kann ist nen Stempel vom WWF :P "
    - Ist er also per Post gekommen, oder kann er auch vom Absender dort eingeworfen worden sein?

    "im Jahr 2011 habe ich dort vom 01.01. - 18.12. gewohnt... (Offiziell allerdings bis 31.12.2012, da anschließend ein Freund von mir dort eingezogen ist)"
    - Hoppla... War der Freund der neue Mieter mit eigenem Mietvertrag?

    "Das Schreiben der Nebenkostenabrechnung ist vom 20.12.2012."
    - Und der poststempel??

    "Ist denn ein Preisanstieg von 56% zulässig? Das grenzt doch schon an Wucher oder nicht?"
    - Nöö, das kann durchaus passieren. Mir ist keine dem zuwidersprechende Regelung bekannt.

    Chris2806:

    "Der neue Mieter war am 18.12.2011 in der Wohnung."
    - Dann endete Deine Zahlungspflicht am 17.12.2011.

    "Wie ist das mit den 56% Preiserhöhung bei den Heizkosten? War das überall so krass?"
    - Nein, weder bei mir als Mieter noch in meinem MFH.

    "Kann man eigentlich gucken, wann genau ein Brief im Briefkasten war? Ich bin nicht 100% sicher ob ich am 31.12.2012 in den Briefkasten geschaut hatte..."
    - Ähem, in meinem BK war am 31.12.2012 um ca. 19:00 nichts drinnen...:) (Ausser unerwünschter Pizza-Reklame, deshalb erinnere ich mich noch genau.)
    Was sagt der Poststempel?
    Und morgen kannste ja mal den Postboten befragen, ob er/sie sich erinnern kann ....: Dabei den Brief zeigen.

    Sei doch nicht so pingelig. Fragesteller hat sich bestimmt nur verschrieben.;)


    Is ja man schon klar...:)
    Abba, was diesen Fall betrifft, da kommt es schon auf den Tag an. Mal seh'n, wie die Antwort lautet.

    Hallo Tom,

    Euer grosser Fehler war der, dass Ihr die Hundehaltung und die dog-touchandgo-Tätigkeit nicht im Mietvertrag aufgeführt habt.
    So wird die Sache wohl vor Gericht gehen, wenn Ihr Euch nicht einigen könnt oder wollt.
    Anwälte, Gutachter und Gerichtskassen reiben sich schon die Hände...:D

    Danke Kolinum .. deR meinung bin ich auch...


    Ich auch. Diese "Begründung" ist m.E. überhaupt nicht ausreichend.
    Interessant wäre vielleicht, wenn der Fragesteller keinen Roman schreiben würde sondern kurz und knackig die Vermieter-Frust-Fakten nennen würde, aus denen womöglich diese Kündigung hervorging.

    Hallo Heike89,

    "als ich ein Fenster öffnen wollt bemerkte ich, dass es sich nur noch auf Kipp stellen lässt, da es schief hängt, wenn es ganz geöffnet ist. Ich habe das Fenster ganz normal benutzt und bei Einzug lag dieser Schaden noch nicht vor. Diesen Defekt habe ich auch dem Vermieter gemeldet."
    Schriftlich und nachweisbar? Zeugen? Übergabeprotokolle?
    - Daran hängt sich Dein weiterer Text auf...

    "...Außerdem muss die Kaution doch verzinst ausgezahlt werden, so steht es jedenfalls im Vertrag."
    - ... und im Gesetz. Der VM hat dem Mieter bei Fälligkeit die Kaution plus den Zinsen auszuzahlen. Den Zinssatz erfährst Du bei einer ortsansässigen Bank oder Spasskasse.

    Hallo Johannes,

    "Die Wohnung war bei Einzug nicht fachgerecht renoviert bzw. gestrichen, was auch im Übergabeprotokoll festgehalten worden ist: "Räume, besonders Küche, sind nicht ordnungsgemäß gestrichen".
    - Soweit klar.

    "Allerdings wurde im Mietvertrag folgendes handschriftlich ergänzt:
    § 30 Sonstige Vereinbarung
    1. Der Mieter übernimmt die Räume im NICHT renovierten weiß gestrichenen Zustand. Dem Mieter ist der Zustand der Mieträume bekannt und er verpflichtet sich, die erforderlichen Renovierungsarbeiten und Instandhaltung nach § 17 innerhalb der Mieträume an allen Mietsache gehörenden Teilen durchzuführen. Unabhängig von seiner Mietzeit gibt der Mieter die Wohnung komplett frisch Weiß gestrichen zurück. (Wände, Decken/Holzteile wie Türen und Fußleisten)"
    Die Vermietung hat somit festgehalten, dass die Räume unrenoviert übergeben worden sind.
    - Aber Du hast Dich per Individualvereinbarung zu einer Verbesserung verpflichtet...:(

    "Des weiteren beinhaltet der Mietvertrag folgende Klausel:
    § 17 Instandhaltung der Mieträume"
    - Ist soweit i.O., ausser, dass Fristenpläne vom BGH gekippt wurden. Es dreht sich ja hier lediglich um den Vergleich der Zustände bei Mietanfang und -ende.

    MeisterPetz:

    "Frohes neues Jahr an euch allen."
    - Danke, gleichfalls!:)

    "Bis jetzt kein Kontakt zum Vermieter.
    Keine Nebenkostenabrechnung erhalten.
    Keine Kaution zurück erhalten."
    - Ist er noch unter der alten Adresse wohnhaft? Persönlich nachschauen UND Noch-Mieter befragen!
    Dann sehen wir weiter.

    Fantastisch:

    "Überweise am besten sofort die Dezembermiete"
    - Da der Mietvertrag am 30.11. endete, kann es keine Dezembermiete geben.

    "entschuldige dich bei deinem lieben VM."
    - Wofür?

    "Dass ein Überabeprotokoll nicht verlangt werden kann ist dir aber klar."
    - Doch. Oder gibst Du etwas weg ohne Zustandsbeschreibung/Quittung?:(

    Hallo Drakonius,

    m.W. ist es üblich, noch eine weitere halbe Monatsmiete (nennt sich dann Nutzungsentschädigung) zu zahlen, wenn die Rückgabe der Mietsache sich über das Kündigungdatum hinauszögert.
    Hoffe, Du kannst alles beweisen, hast es tabellarisch aufgelistet nach Datum, Tatbestand, wer ist Zeuge. Letzterer war sicherlich nicht 'nen Kumpel, sondern ... bitte seriös!
    Ich würde freiwillig die halbe Dezember-Nutzungsentschädigung u.V. überweisen und ihm mitteilen, dass ich mir vorbehalte, sein Verhalten einer strafrechlichen Überprüfung (wg. Verdacht auf Hausfriedensbruch § 123 StGB, Betrug § 263 StGB) unterziehen zu lassen. Aber erst mal abwarten, was übermorgen passieren wird.
    Hatte der VM bereits sämtliche Schlüssel von Dir zurückerhalten, falls ja, wann?
    Sicherlich wirst Du hier nochmal darüber berichten...;)

    Hallo moonlightlady,
    leider fängt daa Neue Jahr mit einer weiteren Enttäuschung für Dich bzw. Euch an, denn es gibt kein wirkliches Rezept, den Lärm von Mitbewohnern zu bekämpfen.
    Benutze doch mal die Suchfunktion hier im Forum oder über eine Suchmaschine ...:mad:
    Vielen Mietern scheint es sogar Laune zu machen, ihre Umwelt zu terrorisieren, m.E. ein weiteres Zeichen für das unaufhaltsame Bergab der Gesellschaft.
    Ingnorieren ist oftmals das bessere Rezept.
    Zu dünne Wände waren bereits bei Anmietung der Wohnung vorhanden (wenn auch nicht direkt erkennbar...) und kaum ein Punkt, der wirksam beim VM reklamiert werden kann.
    Tut mir leid.:(

    Vielen Dank für Eure Antwort und ein gesundes neues Jahr.

    ...hat unser Vermieter auf dem Dach eine Solaranlage zur Stromerzeugung installiert. Eine Information dazu gab es nicht weiter. Mit der Nebenkostenabrechnung 2011 (kam vor ca. 2 Monaten) wurde uns verbrauchter Strom aus dieser Anlage in Rechnung gestellt und eine monatlicher Abschlag gefordert.


    Moin Nadine,
    danke, und ein gutes Neues auch Dir!
    Wenn mir plötzlich solche Rechnungsposten präsentiert werden ohne dass mir VOR Beginn des BK_Abrechnungszeitraums dies schriftlich mit nachvollziehbarer Begründung mitgeteilt wurde, frage ich (mich), was das überhaupt soll und würde wahrscheinlich diesem Abrechnungspunkt widersprechen.
    Für Genaueres müssten wir hier aber erst mal die Abrechnung sehen.

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