Beiträge von Berny

    Hallo Rele,

    ich schliesse mich Anita an:
    "Kündigen mußt/solltest Du auf jeden Fall. Fristlos wäre u. U. möglich. Laß Dich aber besser fachlich beraten bzw. vertreten. Fristgerecht aber, dafür mußt Du keinen Grund angeben, ganz sicher. Wenn Du Dich beeilst und die Kündigung noch heute dem VM bis ca. 18:00 zukommen läßt, ist dies zum 31.3.13 möglich."
    Deine eigene/echte Unterschrift ist zwingend erforderlich!!!

    Das Jahresrechnungen der Ver- und Entsorger einen anderen Abrechnungszeitraum umfassen ist für die BK-Abrechnung irrelevant.
    Hauptsache der VM hat die Kosten/Verbräuche abgegrenzt. Z. B. bei der Wasserrechnung die Kosten/Verbräuche vom 1.6. - 31.12.10 für die Abrechnung 2010 und die vom 1.1. - 31.5.11 für die Abrechnung 2011.


    Als Hilfestellung für die Kunden führen die EVUs auch die Zählerzwischenstände mit den unterschiedlichen Kosten (bspw. Tarifänderungen zum Jahreswechsel) auf.
    Dann muss der Vermieter eben etwas rechnen...:p

    Ich habe an meinen Vermieter eine Nachzahlung der Nebenkosten zu leisten, habe aber momentan nicht das Geld dafür. Darf der Vermieter meine hinterlegte Kaution dafür nutzen, damit er sein Geld bekommt ?
    Braucht er mein Einverständnis dafür oder kommt er auch so an das Geld?


    Sinn der Kaution ist, etwaige Ansprüche des VM NACH Beendigung des Mietverhältnisses auszugleichen.
    Solltest Du Dein Einverständnis dazu geben, müsstest Du auf Verlangen die fehlende Kaution wieder ausgleichen.
    An Dein Kautionskonto wird er auch ohne Dein Einverständnis herankommen können.
    Ich würde auf jeden Fall versuchen, unter Umgehung des Kautionskontos eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. (Habe als VM auch sowas gemacht: Der eine Mieter zahlt ab jetzt mtl. 10€ mehr, der andere 20€.)

    Fleyer:

    "ein Mieter erhält zum Beginn des Jahres 2013 die Nebenkostenabrechnung des Vermieters für 2011 und diese weist Ungereimtheiten auf."
    - Sie ist "verjährt"; der VM kann Nachzahlungen nicht mehr einfordern. Guthaben muss er jedoch erstatten.

    "1. Muss eine Nebenkostenabrechnung immer ein Kalenderjahr umfassen (also bspw. vom 01.01.2011 - 31.12.2011)"
    - Grundsätzlich ja, falls der Mieter während dieser Zeit dort wohnte.

    "oder sind auch andere Zeiträume möglich (bspw. 15.05.2011 - 30.05.2012)?"
    - Njet, ist 1/2 Monat zu lange.

    "2. Müssen für die einzelnen Posten der Nebenkostenabrechnung (also etwa Wasser- und Kanalgebühren, Müllgebühren, Winterdienst usw.) immer die für das entsprechende Abrechnungsjahr gültigen Rechnungen der Gemeinde vorliegen"
    - Yes.

    "können auch Rechnungen etwa aus 2009 verwendet werden um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen?"
    - Nein (bestenfalls eine amtliche Bescheinigung, dass sich die Preise nicht geändert haben...).

    "3. Können Pauschalbeträge für Schornsteinfeger und Betriebskosten der Heizung (jeweils bspw. 100 Euro) angenommen werden?"
    - Nein, noch nicht einmal kleinere Pauschbeträge...

    "4. Angenommen bei der Mietwohnung handelt es sich um eine Einliegerwohnung im Haus des Vermieters. Dieses Haus wird mit Holz beheizt. Das Holz stammt aus einem dem Vermieter gehördenden Waldstück, in dem er regelmäßig Bäume fällt und das Holz in brennbereite Stücke verarbeitet. Kann der Vermieter in einem solchen angenommen Fall in der Nebenkostenabrechnung so vorgehen, dass er den Wärmeverbrauch in KW/h für die gemietete Einliegerwohnung in Liter Öl umrechnet und für diesen fiktiven Ölverbrauch einen Grundwert pro Liter Öl in Rechnung stellt?
    (Beispielrechnung: Heizungsverbrauch in Abrechnungsperiode 12.000 KW/h. 12.000 KW/h = 1.200 Liter Öl. 1 Liter Öl = 0,70 €. Ergeben Kosten von 840 €.)"
    Wenn die Zahlen nachvollziehbar und schlüssig sind, ja. Mindestens die Märchensteuer müsste aber abgezogen werden, machen also dann 705,88€.
    PS: kWh, nicht kW/h.

    Also sind meine Schwankungen nicht richtig


    Wahrscheinlich doch:

    "Regenwasser 2009 Gesamt 266,34 Mein Teil 66,59
    Regenwasser 2010 Gesamt 272,13 Mein Teil 68,03
    Regenwasser 2011 Gesamt 330,20 Mein Teil 82,55
    2 Frage wie kann das sein es wird doch nach Fläche berechnet vom Dach und vom Grundstück und Garagen oder ?? und es ist nichts gebaut worden oder sonstiges wo nach wird es berechnet "

    - Die Grundstücksgrösse ist zweifellos geblieben, jedoch die Preise pro qm Grundstücksfläche wohl nicht...

    Meine Frage ist mehr oder weniger ob was dagegen unternehmen kann zb. mit der Klausel im Vertrag "07:00 bis 22:00 mindestens 21° C" z.b Mietminderung..


    Ähem..., willst Du nachträglich eine Klausel in den MV aufnehmen? *lach*
    Ich denke, dass Euch eine MM auch nicht komplikationslos weiterhelfen würde. Habe bspw. heute bei Woolworth (auch 1€-Shops habe sowas) eine Rolle Schaumstoffdichtband gekauft, um die leicht verzogene Wohnungstür etwas nachzuarbeiten. Ihr solltet selbst mal sehen, was zu verbessern wäre und nicht nur auf ein Wunder von ausserhalb warten...!

    Ich habe bis 30.11.2011 eine Wohnung bewohnt und diese am 01.12.2011 an den Vermieter übergeben.


    Hallo Stefan,
    an der unterschiedlichen bzw. schwankenden Zahl der Nutzer Deiner Wohnung würde ich nichts festmachen.
    Viel wichtiger scheint mir die Tatsache zu sein, dass Dein Mietvertrag mit Deinem Auszug und der Rückgabe der Mietsache zum 30.11.2011 stattfand, die BetrkAbr. jedoch bis zum 31.12.2011 geht und somit m.E. ungültig ist.

    Ich zahle 200 € Nebenkosten. Ich bin gestern nachhause gekommen und finde die Abrechnung von 2011 im Briefkasten. Ich soll für die Monate von 01.08.2011 bis 30.12.2011 1700 EUR nachzahlen.


    Mal abgesehen davon, dass das Zugangsdatum noch zu ermitteln sein wird, meine ich doch, dass der angebliche Verbrauch erheblich zu hoch ist. Die fraglichen 5 Monate beanspruchen ja gerade mal lt. Tabelle nur 405/1000 des Jahresverbrauchs.

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