Hallo, ich habe da eine Frage bezüglich der NK Abrechnung die ich heute bekommen habe.
Ich habe bis 30.11.2011 eine Wohnung bewohnt und diese am 01.12.2011 an den Vermieter übergeben.
Ich muss dazu sagen, das ich mich von meiner Frau und 3 Stiefkindern getrennt hatte und diese bereits am 01.08.2011 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen sind.
Heute 20.12.12 bekam ich Persönlich (nicht mit der Post) die NK Abrechnung ( für 2011 ) mit Datum vom 09.12.12 in den Briefkasten geworfen.
In der Abrechnung habe ich nun gesehen, das vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 abgerechnet worden ist.
Ich bin aber bereits am 30.11.2011 aus der Wohnung ausgezogen.
Die Müllgebühren, der Allgemeinstrom sowie Wasser und Abwasser wurden mit 5 Personen berechnet. Aber meine Frau und die Kinder sind schon am 01.08.2011 ausgezogen und ich wohnte alleine in der Wohnung. Diese NK wurden also auf 5 Personen berechnet statt 1 Person. Der Schornsteinfeger ist auch gleich zweimal aufgeführt.
Bei der Abrechnung ist auch die Heizkostenabrechnung dabei. Hier habe ich aber zwei Rechnungen bekommen. Das Abrechnungsdatum ist jeweils der 04.12.12 und der Abrechnungszeitraum ist vom 01.01.2011 bis 31.12.2011.Die Heizkosten wurden von der Firma geschätzt.Ich hatte ab dem 01.Dez.2011 keinen Schlüssel mehr. Müsste der VM die Firma zwecks Ablesung nicht in die Wohnung lassen?
Auf der einen Abrechnung sind Gesamtkosten 528,01€ aufgeführt und auf der anderen Gesamtkosten 1.300,62€ aufgeführt.
Mir kommt das alles nicht nachvollziehbar vor. Deshalb meine Fragen:
1.) Muss der Abrechnungszeitraum nicht bis zum 30.11.2011 sein, da ich zu diesem Datum ausgezogen bin?
2.) Müssten die NK nicht ab dem 01.08.2011 auf eine Person berechnet werden statt auf 5 ?
( Ich habe die vollen NK für 5 Personen vom 01.08.2011 bis 30.11.2011 gezahlt) also Gutschrift oder Anrechnung ?
3.) Ist diese NK Abrechnung nicht verspätet gekommen und die Frist schon abgelaufen ?
4.) Hätte der VM ( der die Schlüssel hat) die Firma in die Wohnung lassen müssen ( zwecks Ablesung der Heizung)?
Vielen Dank.
Gruß Stefan
Muss ich diese Nebekostenrechnung zahlen?
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Gagabaer2003 -
3. Januar 2013 um 17:46 -
Erledigt
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1.) Muss der Abrechnungszeitraum nicht bis zum 30.11.2011 sein, da ich zu diesem Datum ausgezogen bin?Richtig. Ihr Abrechnungszeitraum endet mit dem Mietende.
In der Rechnung ist allerdings das Jahresende angegeben.
Warum das so ist fragen Sie hier an der völlig falschen Stelle.
Am Anfang der Rechnung befindet sich ein Hinweis, wo sie rückfragen können. Ich glaube nicht, das damit hier das Forum gemeint war. Können wir hier hellsehen?Zitat2.) Müssten die NK nicht ab dem 01.08.2011 auf eine Person berechnet werden statt auf 5 ?
Richtig. Aber nur wenn der Vermieter auch von Ihnen diesbezüglich informiert worden ist. Auch im Forum ist eine solche Mitteilung nicht aufzufinden.
Zitat3.) Ist diese NK Abrechnung nicht verspätet gekommen und die Frist schon abgelaufen ?
Nein. Letzter Termin wäre der 31.12.2012 gewesen.
Zitat4.) Hätte der VM ( der die Schlüssel hat) die Firma in die Wohnung lassen müssen ( zwecks Ablesung der Heizung)?
Warum eine Schätzung erfolgte? Was glauben Sie nun, wer das womöglich wiederum wissen könnte?
Junge, Junge!
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Ich habe bis 30.11.2011 eine Wohnung bewohnt und diese am 01.12.2011 an den Vermieter übergeben.
Hallo Stefan,
an der unterschiedlichen bzw. schwankenden Zahl der Nutzer Deiner Wohnung würde ich nichts festmachen.
Viel wichtiger scheint mir die Tatsache zu sein, dass Dein Mietvertrag mit Deinem Auszug und der Rückgabe der Mietsache zum 30.11.2011 stattfand, die BetrkAbr. jedoch bis zum 31.12.2011 geht und somit m.E. ungültig ist.
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