Hallo Jean-Pierre,
wenn ich mir das Geschriebene durch den Kopf gehen lasse, kann ich Dir nur den Umzug empfehlen.
Beiträge von Berny
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Ganz einfach gesagt, wer sich über das BGB hinwegsetzt und vorhandene Gesetze aushebelt, mit dem wird es noch viel Spaß geben.
Hmm, richtig, Spaß mit "Spaß". Auch ich kann nur abraten. -
Wie soll ich die Heizung sonst entlüften? Ich rede hier ja nicht von Unmengen an Wasser, was da raus kommt, es ist minimal, trotzdem läuft es nun mal an der Wand runter.
Wenn ich gar nicht entlüfte wird es unerträglich laut.
Und es ist in zwei Monaten nicht gelungen, das beschädigte Gewinde mit etwas Teflonband abzudichten...?
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Wie soll ich die Heizung sonst entlüften? Ich rede hier ja nicht von Unmengen an Wasser, was da raus kommt, es ist minimal, trotzdem läuft es nun mal an der Wand runter.
Wenn Wasser an der Wand 'runter läuft, muss man auch feststellen können, woher es kommt. -
Hab die Wohnung schon in sämlichen platformen inseriert... leider keine interessenten
Auch bei quoka.de? -
Hallo Liebe Community!
Ich ziehe zum 31.1.17 aus meiner Wohnung aus!
In der Wohnung war Parkettboden verlegt (ca. 20qm), auf welchem mir ein Missgeschick passiert ist! Mir ist shisha Kohle drauf gefallen und dann waren da ein paar kleiner Brandflecken! Ist ja nicht weiter tragisch!Jetzt meine Frage!
Versicherung wurde informiert, Gutachter war da und hat eine Pauschale von 800€ angedacht. Die Kosten für den neuen Vinyboden belaufen sich auf knapp 800€ (nur Materialkosten)!
Da beim Besuch des Gutachters rauskam, dass meine VM keinen Nachweis hat was der Parkett damals gekostet hat, kann der Restwert nur geschätzt werden!
Muss ich nun die Kosten für den reinen Einbau bezahlen, sprich Vorbereitung und verlegen durch den Handwerker! Denn der Kostenvoranschlag beträgt ca 1250€!Kann mir jemand weiterhelfen?
Lg Dulli
Ja, ich kann Dir weiterhelfen: Einmal hast Du statt der "üblichen"
Ausrufezeichen einen Punkt gemacht...
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Ich hatte gegenüber der VM in meiner Antwort auf ihre erste Nachricht von Anfang Dez. 2016 die Verursachung des Schadens ausdrücklich eingeräumt.
Das ändert nichts an der von mir genannten Verfristung. -
Hallo KeKu,
"ich habe vor in eine WG zu ziehen, allerdings verlangt der Hausverwalter eine einmalige Servicepauschale bei Vertragsunterzeichnung von 350 Euro zzgl. Mehrwertsteuer."
- Mit ist nicht bekannt ob sowas evtl. sittenwidrig ist."Es gibt hierzu ja schon verschiedene Themen in denen geklärt ist, das dies nicht rechtens ist."
- dazu würde ich ebenfalls tendieren, aber Du hast ja bereits eine Erkenntnis."Meine Frage bezieht sich auf das Vorgehen. Ich würde dort gerne Einziehen, auf Grund der angespannten Wohnsituation in der Stadt ist es schwierig etwas anderes zu finden. Soll ich das Geld überweisen, nur unter Vorbehalt überweisen oder gar nicht? Falls ich überweise kann ich das Geld ohne anwaltlichen Rat zurückbekommen? "Lohnt" sich ein Anwalt für mich?"
- Lass' es doch drauf ankommen...
Rechtsberatung gibbet hier jedoch nicht. -
Hallo danke9,
einzig und allein gilt das, was im MV vereinbart wurde. Elektronische Medien, Meinungen und Absprachen kannste vergessen. -
Hallo Alexa,
lange Rede, kurzer Sinn:
Rückgabe der Mietsache war am 31.03. 2016, wobei es keine Beanstandungen der VMn gab.
Reklamation der VMn war am 07.12.2016, womit die Frist (30.09.2016) überschritten war.
Die Forderung der VMn ist somit abzulehnen und das Guthaben aus der BetrkAbrechnung incl. Zinsen auszuzahlen.:p -
Wenn jemand wirklich die Frage beantworten kann (einfach nur die Frage, nichts anderes), wäre ich sehr dankbar!
Immer noch Unklarheiten...?:o -
Was steht denn im Rückgabeprotokoll?
Wann war die Wohnungsrückgabe?
... vor 9 Monaten, damit verfristet...
(hast besser aufgepasst wie als ich...:o) -
mild:
"Den Schliesszylinder hätte ich schon und leider ist es ein etwas komplizieterer Schloss, also alles nicht so einfach wie die ganzen Tutorials zeigen."
- Wo finde ich diese?"Ein Mitarbeiter aus einem Sicherheitsladen (wo ich den passenden Zylinder gefunden habe) meinte, dass ich zum Tausch nicht verpflichtet bin, sondern es reicht, wenn ich den Zylinder bezahle und eben an die Hausverwaltung abgebe."
- Dummes Zeugs!"Nur wenn im Mietvertrag steht, dass eben Schlüssel/Schlossangelegenheiten zu den Schönheitsreparaturen gehören (Mieterschutzbund)."
- dito... (beim MSB wundert mich oftmal nichts...:eek:)"Und ein Duplikat kann nicht gemacht werden, weil ich nicht weiss, wo der verlorene Schlüssel ist. Theoretisch ist es also möglich, dass jemand den Schlüssel hat und einbrechen kann. Also muss neues Schloss/Zylinder her.
- Korrrekt. - genauer: Schliesszylinder. -
Es kommt erst immer Luft - dann Wasser mit Luft vermischt - dann Wasser... Und dann drehe ich natürlich zu

Jaa nee, is klar... Dadurch sinkt der Druck im Heizungskreislauf mit dem Ergebnis, dass die Umwälzpumpe laut/er wird. Irgendwann geht dann der "Spass" wieder von vorne los...
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Hallo Milda,
hier wirst Du geholfen: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…chliesszylinder
Es sollte darauf geachtet werden, dass der neue SZ mindestens genauso gu wie der alte SZ ist. Du solltest das zusammen mit dem neuen Bewohner machen und das kurz schriftlich festhalten. Die Verkaufsverpackung zusammen mit dem neuen Mieter öffnen!
Tipp: https://www.amazon.de/ABUS-Profizylinder-C73-30-08206/dp/B000U3MLGI/ref=sr_1_fkmr1_1?ie=UTF8&qid=1485520762&sr=8-1-fkmr1&keywords=t%C3%BCrschliesszylinder+30%2F35 -
Unabhängig von der Berechtigung des Anspruches: es geht NUR um meine Nebenkostenguthaben. Darf das verrechnet werden?
Ja, darf verrechnet werden. -
Nein wir wohnen nicht mit der im Mietvertrag angegebenen Vermieterin im gleichem Haus
lg
Dann würde ich sie per Einwurfeinschreiben auffordern, ihrer Pflicht gem. § 556 Abs. 3 S. 1 BGB Folge zu leisten.
Lies': http://www.mietrecht.org/nebenkosten/ne…eter-abrechnen/ -
Hallo chaoszwerg,
"wir sollen bzw. haben immer Betriebskosten gezahlt aber diese wurden damals nicht vermerkt im Mietvertrag.
Hausverwalter besteht drauf, aber es steht ja nur Abfall, Wasser und Kanal auf dem Mietvertrag."
- Dann hat er (besser: Der Vermieter) hierüber jährlich abzurechnen, falls Ihr nicht mit dem VM unter demselben Dach wohnt."die Sachlage fing harmlos an ich wollte geklärt haben warum wir pro Monat 70€ (Abfall,Wasser,Kanal) zahlen, aber nicht wissen was mit dem Geld passiert ist - Nie eine Abrechnung drüber bekommen."
- Antwort wie vor. -
Der fehlende Betrag wurde schon mehrmals auch anwaltlich gefordert aber (noch) nicht eingeklagt.
Weiß jemand die Rechtslage?
Klagen kann der Anwalt etwa nicht...? -
Hallo Kiki,
der VM hat das Wirtschaftlichkeitsbebot zu beachten. Ich würde zunächst die den beiden Tarifen zugeordneten Leistungen gegenüberstellen.
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