gewerbliche Änderungskündigung

  • Eine offene Frage:
    Habe als Privatperson Räume an einen Handwerksbetrieb vermietet.
    Zum 30.6.15 habe ich fristgerecht eine Änderungskündigung ausgesprochen die der Geschäftsinhaber ablehnte. Er blieb noch bis 31.12.15 in meinen Räumen.
    Kann ich nun immernoch die Differenz zur erhöten Miete einklagen oder hab ich da jetzt zu lange gezögert?
    Der fehlende Betrag wurde schon mehrmals auch anwaltlich gefordert aber (noch) nicht eingeklagt.
    Weiß jemand die Rechtslage?


  • Weiß jemand die Rechtslage?


    Ja, dein Rechtsanwalt, der die Miete gefordert hat. Der kennt auch den ganzen Vorgang und darf dir eine Rechtsberatung angedeihen lassen, die einem Forum untersagt ist.

  • Ja, dein Rechtsanwalt, der die Miete gefordert hat. Der kennt auch den ganzen Vorgang und darf dir eine Rechtsberatung angedeihen lassen, die einem Forum untersagt ist.


    Schliesse mich nüchtern voll an.

  • Wollte hier eigentlich nix anderes wie die Meinung oder Ideen von anderen Betroffenen - daß ich letztendlich über einen Anwalt klagen muß, ist mir auch klar. Dieser rät mir allerdings ab - deshalb bin ich auf der Suche nach neuen Ansätzen! Normalerweise sind für "sowas" Foren da....

  • Normalerweise sind für "sowas" Foren da....


    Dein Fall ist aber keineswegs "normal", denn in diesem Forum geht es zu 99,9% um Mietrecht für Wohnungen und nicht um Gewerbemietrecht, was man nicht vergleichen kann.

  • Der fehlende Betrag wurde schon mehrmals auch anwaltlich gefordert aber (noch) nicht eingeklagt.
    Weiß jemand die Rechtslage?


    Klagen kann der Anwalt etwa nicht...?

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