Aber sind wir als Mieter überhaupt verantwortlich für das Streichen des Hausflurs und die Beseitigung der "Schäden durch Auszug"??"
Für letzteres: Wer denn sonst...?
Aber sind wir als Mieter überhaupt verantwortlich für das Streichen des Hausflurs und die Beseitigung der "Schäden durch Auszug"??"
Für letzteres: Wer denn sonst...?
Erst sollte mal geklärt werden, OB in (D)einem Kellerraum überhaupt Wäschetrocknen gefahr- und konzequenzlos möglich ist.
Du hast die Wohnung incl. Kellerraum so gemietet wie sie war. Also müsstest Du, falls Du mit Einverständnis des VM dort einen WT betreiben möchtest, Dir auf eigene Kosten mit Einverständnis des VM eine separate Leitung dorthin legen (lassen).
So das sich bis jetzt immer noch nix getan hat, obwohl ich dem Ex-Vermieter vor ca. 5 Wochen nochmals schriftlich per Einschreiben dazu aufgefordert habe mir mein Geld zu überweisen ( Kaution + Nebenkosten ), geht es heute zum Anwalt.
Ich werde euch weiterhin auf dem laufendem halten was nun passiert.
Zum FachAnwalt für Mietrecht bitte. Wir warten auf Dein Feedback, manfrau lernt ja nie aus.
Hallo sneak-out,
Du hättest Dich beizeiten (rechts)beraten lassen und Nägel mit Köpfen machen anstatt so herumzuhampeln. Inzwischen hast Du die Voraussetzungen für die Fristlose erfüllt. Tipp: Beweise sichern und Fachanwalt besuchen.
Was soll ich tun?
Mit dem Vermieter ein Gespräch führen.
Hallo santiago114,
das kannst Du verbuchen unter "Lebenserfahrungen". Auch ich sehe keine Chance in Deinem Sinne für Dich.
die Kündigungsfrist beträgt nun 1 Jahr, da sie schon über 10 Jahre in der Wohnung lebt.
Nun hat der Vermieter ihr gekündigt, da sein Sohn die Wohnung möchte.
Der Vermieter lässt Sie früher nicht raus.Er meinte das Geld will er noch mitnehmen.
Dann scheint der Eigenbedarf wohl nicht so dringend zu sein. Die Mieterin sollte ihre Suche dann wohl sinnvollerweise später wiederholen.
Die Freundin unseres Vermieters/Verwalter lebt mit diesem auch in besagtem Haus.Seit einiger Zeit versucht SIE uns sowie dem Rest der Mieter das Leben schwer zu machen.
Sobald der Vermieter aus dem Haus ist wird hier lautstark-massiv ...
Und was sagt der VM dazu?
Hi Offender82,
Du stellst Fragen, die man hier wohl kaum beantworten kann:
"Wie würdet ihr euch jetzt verhalten? Einfach mal abwarten?"
- Ja, bis eine evtl. schriftliche Forderung kommt.
"Sie [wer??] wollen jetzt einen Maler beauftragen der die Sache begutachtet und melden sich dann. Aber sie [wer??] haben schon gesagt, dass es bei Ihnen nächste Woche terminlich ziemlich eng ist."
- Sollen sie doch ihren Ostereierlikör geniessen... Der Maler ist höchstwahrscheinlich kein Gutachter. Er wird seinem Auftraggeber (der ihn auch bezahlen muss) sicherlich einen Kostenvoranschlag für die Badrenovierung machen. Toll, so kann man aus 5€ dann einen 500€-Turbo machen...![]()
"Bis die Sache dann zum klären bereit wäre, würden 5 Wochen vergehen. Ist es denn überhaupt erlaubt die Kation solange zurückzubehalten, obwohl bei Übergabe keine Mängel zu beanstanden waren?"
- Ja. Der VM kann die Kaution für bei Rückgabe der Mietsache echt versteckte Mängel noch ein halbes Jahr zurückbehalten. Ausserdem noch einen angemessenen Betrag für evtl. Nachforderungen aus der noch laufenden Betriebskostenabrechnung.
"Was mir ein bisschen Angst macht, ist die Tatsache, dass wenn der Gutachter sagt, ..."
Bei Gericht müsste dann ein echtes Gutachten vorliegen.
sebastian:
"Das heißt doch im Klartext, daß die Kostenumlage einer Modernisierung eventuell dazu führt, daß ein Mieter sich die Wohnung gar nicht mehr leisten kann...! Ich wüßte bei mir nicht genau, woher das Geld nehmen, falls das Szenario Wirklichkeit wird..."
- Danach fragt das Gesetz nicht...:eek:
"Sind da keine Obergrenzen (außer der 11%-Regelung) festgelegt?"
- Nicht, dass ich wüsste.
"Könnte ich auch verhindern, daß die Modernisierung durchgeführt wird, indem ich sage: "Ich bin gegen die Modernisierung."?"
- Ich denke, nicht, denn der VM kann mit seinem Eigentum schon so verfahren, wie er es für richtig hält. Kannst ja der Modernisierungsankündigung widersprechen, dürfte m.E. aber nichts nützen.
Was soll ich davon halten?
Dass nur Schriftliches zählt.
Hast Du mal die Nachmieter gefragt, wie sie es geschafft haben innerhalb von drei Wochen Schimmel zu züchten?
Um Euch zu ärgern oder zu schädigen?
Bei dem Schimmel kann es sich m.E. nicht um einen VERSTECKTEN Mangel handeln.
Wie schon mein lieber Freund weiß :
Glaub' mir...: Du hast keine.
lass gut sein. mir war nur 10% abweichung bekannt.
Richtig. Deshalb versuche doch einfach, geradeaus nachzudenken.
Ich war bei der polizei und wollte Anzeige erstatten aber die sagten mir es sei ein fall für den Anwalt.
Dann geh' zur Staatsanwaltschaft: Zeugen(aussagen), Photos, Schlüssel, Listen, Rechnungen etc. mitnehmen.
Mir schwebt da so vor bei der Anzeige: Diebstahl, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Nötigung. Illegal gemachte Photos sind übrigens nicht gerichtsverwendbar.
sebastian:
"Mir stellt sich nun die Frage, inwiefern diese Regelung auch bei folgendem Szenario zutrifft:
Meine Wohnung habe eine Jahres(grund-)miete von € 1.100,-."
- Das interessiert nicht.
"Die [auf die Wohnung entfallenden] Modernisierungsarbeiten belaufen sich auf € 10.000,-."
- Rechnen, 3. Schuljahr:
11% hiervon sind 1.100€ (jährlich umlegbar), macht monatlich 91,67€ Nettomietpreiserhöhung.
"Oder greift in diesem Falle dann eine Regelung, die ich schwach erinnere, und die besagt, daß man alle x Jahre die Miete nur um y % erhöhen darf?"
- Hat hiermit nichts zu tun.
erle:
meine eigentliche Frage sollte ja sein: ..."
- Tja, dann stelle sie doch!!
"@Kolonium, wer sich in einem öffentlichen Forum rumtreibt und nicht damit klarkommt, wenn jemand anderer Meinung ist, sollte einfach mal den Rechner auslassen! Jedenfalls hab ich nicht den Eindruck, dass bei IHNEN außer blöden Sprüchen irgendeine sinnvolle Antwort rüberkommt..."
- Dein Eindruck ist falsch.
Lasst euch von den minderwertigen und unrichtigen Aussagen des Kolinum nicht irritieren, das ist nur der Versperholer beim MSB.
Kennst bzw. willst wohl nicht aus Deiner armseligen Haut heraus...
Natürlich hat Kolinum recht.
Leider hat Gisbert es bis heute nicht geschafft, die infrage kommenden Pflanzen zu beschreiben. Das dürfte eigentlich nicht soo schwer sein, oder?
Bedeutet die Regelung im Klartext, daß - wenn der Vermieter die (Jahres-)Miete um 11% der Modernisierungskosten erhöht - der Mieter gewissermaßen in 9 Jahren die Modernisierung abbezahlt hat?
Wohlgemerkt, Zitat: "die Jahresmiete um höchstens 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten zu erhöhen ( § 559 Abs 1 BGB ).
Gisbert:
"als vor einiger Zeit sowohl der Elektroherd als auch der Kühlschrank kaputt gingen, habe ich diese neu gekauft und auf meine Kosten in die dem Vermieter gehörende Einbauküche einbauen lassen."
- Der VM wurde dazu kontaktiert?
"Nun ziehe ich aus und habe gehört, dass Einbauelektrogeräte automatisch in den Besitz des Vermieters übergehen, wenn sie in seine Einbauküche eingebaut werden."
- Welche Rechtsverordnung hat Dir dies gesagt?
"Stimmt das oder darf ich sie mitnehmen?"
- Du darst die von Dir eingebrachten Gegenstände natürlich mitnehmen.
"Die alten, kaputten Geräte wurden von mir entsorgt, sie gibt es also nicht mehr."
- "Prima", denn das war Diebstahl...
Dann solltest Du endlich mal mit dem VM ein Gespräch suchen...
Ihre gekauften Pflanzen bleiben trotzdem Ihr Eigentum. Nehmen Sie sie mit.
... und stellen den Ursprungszustand wieder her.
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