Kündigung des Vermieters au Eigenbedarf

  • Hallo ,

    meine Freundin hat ein Problem. Ihr wurde auf Eigenbedarf gekündigt. Sie hat einen Mietvertrag mit Staffelung.
    Das heißt die Kündigungsfrist beträgt nun 1 Jahr, da sie schon über 10 Jahre in der Wohnung lebt.
    Nun hat der Vermieter ihr gekündigt, da sein Sohn die Wohnung möchte.
    Meine Freundin hat nun eine neue Wohnung gefunden. Der Vermieter lässt Sie früher nicht raus.Er meinte das Geld will er noch mitnehmen. Das heißt Sie müsste nun doppelt zahlen.
    Ich kann mir nicht vorstellen, das dies so okay ist. Was meint Ihr?

    Liebe Grüße
    Ivonne

  • Zitat

    Das heißt die Kündigungsfrist beträgt nun 1 Jahr,

    Wann genau wurde der Mietvertrag mit welchen Worten abgeschlossen, also wie lautet die Klausel mit der Verlängerung?

  • die Kündigungsfrist beträgt nun 1 Jahr, da sie schon über 10 Jahre in der Wohnung lebt.
    Nun hat der Vermieter ihr gekündigt, da sein Sohn die Wohnung möchte.
    Der Vermieter lässt Sie früher nicht raus.Er meinte das Geld will er noch mitnehmen.


    Dann scheint der Eigenbedarf wohl nicht so dringend zu sein. Die Mieterin sollte ihre Suche dann wohl sinnvollerweise später wiederholen.

  • Zitat

    Er meinte das Geld will er noch mitnehmen.


    Er denkt eben wirtschaftlich und ergebnisorientiert.

    Zitat

    Das heißt Sie müsste nun doppelt zahlen.


    Das passiert fast bei jedem WHG-wechsel.

    Wann trat denn die Staffelung das erste Mal in Kraft ?

  • Hallo Ivonne


    Das heißt die Kündigungsfrist beträgt nun 1 Jahr, da sie schon über 10 Jahre in der Wohnung lebt.

    Normalerweise würde bei einer Mietdauer von 10 Jahren die Kündgungsfrist 9 Monate betragen,
    also muss es ein besondere Vereinbarung geben.
    Ob diese gültig ist kann man nur mit genauem Wortlaut prüfen.



    Meine Freundin hat nun eine neue Wohnung gefunden. Der Vermieter lässt Sie früher nicht raus.Er meinte das Geld will er noch mitnehmen. Das heißt Sie müsste nun doppelt zahlen.
    Ich kann mir nicht vorstellen, das dies so okay ist.

    Das Mietverhältnis endet genau an dem Tag wo die Kündingungsfrist abläuft.
    Auch wenn deine Freundin früher eine neue Wohnung mietet,
    muss sie weiterhin den Verpflichtungen aus dem alten Vertrag nachkommen.


    VG Syker

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