Hallo,
als vor einiger Zeit sowohl der Elektroherd als auch der Kühlschrank kaputt gingen, habe ich diese neu gekauft und auf meine Kosten in die dem Vermieter gehörende Einbauküche einbauen lassen. Nun ziehe ich aus und habe gehört, dass Einbauelektrogeräte automatisch in den Besitz des Vermieters übergehen, wenn sie in seine Einbauküche eingebaut werden. Stimmt das oder darf ich sie mitnehmen? Die alten, kaputten Geräte wurden von mir entsorgt, sie gibt es also nicht mehr.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort(en)
Gisbert