BGH: Az.: VIII ZR 168/12 bestätigt die Ungültigkeit eines generellen Haustierverbotes (auch Hunde und Katzen).
ABER: Sie sollten das dort Geschriebene schon vollständig lesen:
Die Unwirksamkeit einer generellen Klausel führe also nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann.
Dasselbe wollte ich auch schon posten.
Grundsätzlich sollte der Mieter sich VORHER mit dem Vermieter einigen, bevor er weiter daüber nachdenkt, wie weit ihn seine Tierliebe am Rad noch drehen lässt.