Beiträge von Berny

    BGH: Az.: VIII ZR 168/12 bestätigt die Ungültigkeit eines generellen Haustierverbotes (auch Hunde und Katzen).
    ABER: Sie sollten das dort Geschriebene schon vollständig lesen:
    Die Unwirksamkeit einer generellen Klausel führe also nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann.


    Dasselbe wollte ich auch schon posten.
    Grundsätzlich sollte der Mieter sich VORHER mit dem Vermieter einigen, bevor er weiter daüber nachdenkt, wie weit ihn seine Tierliebe am Rad noch drehen lässt.

    Für was sind dann Abnahmeprotokolle da?


    Das ist die einzige Frage, die ich Dir beantworten kann...
    Die Protokolle sollten zweifach peinlichst genau ausgefüllt werden, u.a. der Istzustand und wer was innerhalb welcher Frist i.O. bringt.

    Kann uns der Vermieter durch Statikprobleme des Hauses aus der Wohnung schmeisen/Mietkündigung ?
    Sollten wir schon mal vorzeitig zum Anwalt (Rechtsschutz vorhanden) ???


    Nein, kann er nicht. Und wenn er Euch deshalb 'raus haben will, müsste er Euch Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen und die Kosten übernehmen.
    Ich würde jetzt nicht zum RA gehen (weiss ja auch nicht, ob Ihr auch Beratungs-RS habt), sondern erst mal abwarten.

    ich beziehe nun hartz4. meine frage wäre würde auch ein pauschal mietvertrag gehen?? also wo alle nebenkosten abgedeckt sind. z b 300 euro.
    und wie müsste so ein vertrag aussehen?


    Hallo,
    Du würdest bei mir als Vermieter keinen Mietvertrag bekommen. Die Erfahrung lehrt, dass diese Klientel oftmals keinerlei Energieprobleme haben, bspw. die Heizung mit dem Fenster anstatt mit den Thermostatventilen regulieren, usw., ich will den Teufel nicht an die Wand malen.
    Die Gerichtstitel, die ich durch Fredy und sine Kumpels habe, belaufen sich auf über 6000€, und die kann ich mir dann für die nächsten dreissig Jahre an die Wand nageln...:mad:
    Tut mir leid...

    Okay das heißt, das es eigentlich nicht stimmt und ich nun mit meiner Vermieterin reden sollten das wir das ändern?


    Falls die Anlage keine zwei Wärmemengenzähler (mit deren Hilfe haargenau aufgeteilt werden könnte) haben, halte ich meinen Vorschlag 20% aufrecht.

    [QUOTE=Frühling2:

    "ich überlege mir einen Zeitmietvertrag (Dauer 5 Jahre) zu unterschreiben und frage mich nun, ob ich z.B. bei einem Umzug in eine andere Stadt auch vorher aus dem Vertrag rauskommen / diesen kündigen kann?"
    - ZMV können auf max. 4 Jahre abgeschlossen werden, eine Begründung ist anzugeben. Ein vorzeitiger Wegzug, egal wohin, entbindet den Mieter nicht von der Mietzahlungspflicht bis zum Ablauf des ZMV.

    "Es handelt sich um ein Wochenendhaus, für das es keine Dauerwohnrecht gibt."
    - Kann ich leider nichts zu sagen.

    Vielen Dank für deine Meinung. Kannst du etwas zur "Ausschluss der Garantiehaftung" sagen? Mir ist bis dato so eine Klausel neu...


    Bzgl. der Kleinreparaturklausel stimme ich dem Schwimmer zu, dürfte Dir auch inzwischen klar sein.
    Und das andere:
    "-Ausschluss der Garantiehaftung
    Für Mängel, die bei Abschluss des Vertrages vorhanden sind, haftet die Genossenschaft nur, soweit sie diese zu vertreten hat. Das Recht auf Minderung bleibt unberührt."
    - ist auch normale unmissverständliche Formulierung, siehe §§ 535+536 BGB.

    "Diese Haftungsschluss [meist wohl Ausschluss?] findet keine Anwendung, soweit die Genossenschaft die Mangelfreiheit oder eine bestimmte Eigenschaft der überlassenen Wohnung zugesichert oder den Mangel arglistig verschwiegen hat."
    - Damit kann ich nichts anfangen, Hirnakrobatik ist nicht meine Stärke... ;(

    [QUOTE=goira:

    "Ich Habe Ein gescannte Mietvertrag ohne Mietbeginn Datum aber mit meine Unterschrift nach Vermieter per EMAIL gesendet"
    - Du hast das sicherlich bewusst gemacht, damit der VM die Daten nachtragen kann.

    "er hat Mietbeginn Datum nach seinen Wunsch eingetragen."
    - Was sollte er denn sonst machen? Einer musste das ja wohl eintragen.

    "ist dieser Vertrag gültig?
    - Ja.

    "Mietbeginn Datum ist eine notwendigen Inhalt in Vertrag?"
    - Nicht unbedingt - es sei denn, jemand möchte Rechtsanwälte, Gutachter und Richter reich(er) machen.

    Hallo Plastique,

    "Ich habe vor kurzen meine Betriebskostenabrechnung bekommen und muss eine ganze Menge nachzahlen. Obwohl ich erst am 01.10.2012 eingezogen bin, wird mir Trinkwasser,Abwasser, Grundsteuer und Schornsteinfeger für das komplette Jahr angerechnet, ist das denn rechtens??"
    - Nein, ist es natürlich nicht. Ich würde der Abrechnung mit eben dieser Begründung schriftlich widersprechen.

    "Dann kommt noch dazu, dass alle 3 Mieter die in diesem Haus wohnen auf einem Schreiben sind,so dass jeder von dem anderen sehen kann was ..."
    - Sowas noch nie gehört bzw. gelesen. Könnte sogar ein Straftatbestand wegen Verstoss gegen den Datenschutz sein.

    Geistreicher einfall....wenn ich soviel Geld hätte um dieses problem zu umgehen, wäre mir das sichelrich bereits eingefallen


    ... welches ich bezweifele, denn sonst hätteste diese glasklare Vereinbarung nicht mehr zu hinterfragen brauchen.

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