Mein Vermieter will es nicht verstehen!!!
Die drei Ausrufezeichen werden sich zu gegebener Zeit in seiner Geldbörse auflösen...
Mein Vermieter will es nicht verstehen!!!
Die drei Ausrufezeichen werden sich zu gegebener Zeit in seiner Geldbörse auflösen...
Nun möchte er von uns 2199 € für den kaputten Fußboden haben!
Wie sollen wir hier Vorgehen?
Selten so "gelacht". Nicht zahlen und den eigenen Schaden dem VM in Rechnung stellen. Gutachter und Anwälte und Gerichtskassen reiben sich schon jetzt die Hände...
Hallo borusse1970,
Dein Anliegen wird auch nicht schneller bearbeitet, wenn Du hier rücksichtslos doppelt postest. Ich werde später darauf eingehen, zunächst muss ich erstmal irgendwo hin...
Hallo loriotpolitik,
hier kannst Du (D)einen neuen Thread starten: https://forum.mietrecht.de/thread-add/3/
Hast du eine Ahnung wie hoch die Kosten wären, wenn es zu einer Klage kommt und dann eingestellt wird, weil wir dann raus sind?
Dies solltest Du einen Anwalt fragen.
Das heißt das er keine Handhabe hat, eine Nebenkostennachzahlung zu verlangen?
So sehe ich das (auch).
Das ist richtig. Mehr steht da nicht drin. Absolut gar nichts.
Dann kann der VM mit seinem rechten Zeigefinger unter seiner Nase von links nach rechts wischen...:)
4 Miete und Betriebskosten
4.1 Die Vertragsparteien vereinbaren folgende Miete:
b) Pauschale für die Heizkosten 90.-
c)Pauschale für die Betriebskosten Nebenkosten 75,00
d)Zusatzpauschale für 2. Mieter 50,-
4.2 Neben der Grund-I Nettomiete sind sämtliche Betriebskosten gem. § 2 der Betriebs-
kostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung anteilmäßig vom Mieter zu tragen.
Widerspricht sich das nicht? Was hier als Pauschale bezeichnet wird, sind doch eher monatliche Vorauszahlungen(?).
Hallo bel-air,
ist "Miete warm 550,00 €." das einzige, welches über Nebenkosten drinnen steht? Kein Hinweis auf Betriebskosten- bzw. Heizkosten-Verordnung?
Hallo BrumBrum,
bevor Du MM oder Ersatzvornahme machst, sollte der derzeitige Zustand wasserdicht sein, d.h. dass der VM definitiv nachweisbar mit Fristsetzung vergeblich aufgefordert worden sein, die Angelegenheit i.O. zu bringen.
Wenn Du beauftragst, wirst auch Du die Rechnung bekommen. Ausgebaute Sachen bis zur endgültigen Abschluss der Angelegenheiten und evtl. später nicht mehr möglicher Einwendungen aufbewahren!
PS: Und hier weiterberichten... ![]()
Hallo Nightrose,
im Rahmen der Betriebskosten dürfen nur zu Deinen Lasten umgelegt werden, was im MV vereinbart wurde UND dann auch nur die Kosten, die dem VM selbst berechnet wurden. Ich unterstelle mal, das der Abrechnungszeitraum das Kj ist.
"Letztes Jahr im Mai bin ich in meine erste eigene Wohnung gezogen."
- Also Nutzungszeitraum 1.5.-31.12.12.
"... die Therme letztes Jahr hätte gewartet werden müssen. Im Mietvertrag wurde auch eine jährliche Thermenwartung auf meine Kosten festgehalten."
- Also in 2012 keine Wartung.
"... wurde die Therme erst im März 2013 gewartet."
- Kann und darf est in der BK_ABr. 2013 erscheinen.
"nun stellt mir der Vermieter die Thermenwartung noch für 2012 in Rechnung,"
- Nicht statthaft, da war doch keine.
"Meine Befürchtung ist auch, dass ich im Dezember 2013 wieder zur Kasse gebeten werde für eine erneute Wartung."
- Geht nicht, erst in 2014 mit der BK_Rechnung 2013. So einfach ist das.
"eigentlich wollte mein Vermieter die Therme vor Einzug warten lassen. Das Etikett, sowie der Fachmann, bestätigen mir allerdings, dass die letzte Wartung im September 2010 stattfand."
- Ist zwar unschön, aber jetzt wohl kein Thema mehr.
Hallo Denis,
wenn vom Garten nichts im Mietvertrag drin steht, dann... war es das... Tut mir leid.
Und beweisbare vertragliche mündliche Vereinbarungen scheint es wohl nicht zu geben.
Richtig. Wie schon geschrieben - beide Flecken waren verdeckt bei der Besichtigung und beim Einzug dann das Grauen..
Ähem... nicht richtig: Vorher war eine Besichtigung. Du hast am 01.06.2013 die Mietsache vom VM übernommen, und Dir ist dabei nichts aufgefallen? Gibt es ein Übergabeprotokoll?
Bin Samstag in meine neue Wohnung rein, nachdem der Vormieter Freitag ausgezogen ist. Im Schlafzimmer sah ich aufeinmal gelb/braune Flecken unten an der weißen Tapete(bei Besichtigung nicht zu sehen, da dort das Bett stand), welche auch feucht waren. Beim Versuch zu streichen, weichte die Tapete quasi auf und dahinter befand sich Pechschwarzer Schimmel, der ca 2m in die Breite ging(rest der Wand war grün gepunktet). Dieser war auf ca. 3cm dicken Styropor - erst dahinter befand sich die Fassade.
Hallo Chriss,
... und in diesem Zustand hast Du die Mietsache vom Vermieter übernommen...?
Hallo Anobaum,
schau' mal hier: § 573 BGB Ordentliche Kündigung des Vermieters
Die Kündigung MUSS schriftlich erfolgen.
Pardon, nix verstehe: "EDIT: Muss darüber hinaus der Vermieter selbst auch bemitteilt werden?"
Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: wir haben einen Zeitmietvertrag über 5 Jahre abgeschlossen die nun in 9 Monaten enden.
Da ZMV m.W. sowieso nur bis max. vier Jahre abgeschlossen werden können, dürftest Du Dich jetzt nach 4 3/4 Jahren in einem Mietverhältnis mit gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten befinden.
Hallo aneleh,
zu wann erwarteste denn die nächste Betriebskostenabrechnung?
Ähm jetzt mal abseits vom eigentlichen Thema: mir ist nie in den Sinn gekommen, dass man "Littlebigbenny" eigentlich mit "kleiner dicker Benny" übersetzt.... schlechter Spitzname!
... den Du Dir selbst gegeben hast.
Und nicht vergessen: Seinerzeit hatte General Custer seine Schlacht am Little Big Horn geschlagen...![]()
Hallo skeptiker,
verstehe, dass Du weiterhin und auch berechtigt skeptisch bist.
"Meiner Meinung nach und rein von der Logik her, kann der tatsächliche Verbrauch doch aber nur durch das Ablesen des Hauptzählers bei Mieterwechsel (Einzug / Auszug) korrekt ermittelt und letztlich auch entsprechend umgelegt werden."
- ... wie ich es bereits mit Begründung in Abrede gestellt hatte...
"Die 35000 KWH sind doch immerhin im kompletten Abrechnungszeitraum von Januar 2012 bis Dezember 2012 (bzw. agelesen am06.02.2013) angefallen."
- Es handelt sich aber um den Jahresverbrauch, welcher wohl vom xx.o2.2012 bis 06.02.2013 anfiel. Bei meinen EVU_Abrechnungen ist es ähnlich.
"Der Verbrauch geht eigentlich in diesem Sinne auch über den Abrechnungszeitraum hinaus."
- Eben, höchstwahrscheinlich nicht.
"Der Grundanteil wird ja immerhin auch anhand der Gradtagzeitanteile berechnet und somit erfolgt teilweise eine Berücksichtigung der 4 Monate."
- Verstehe. Der 30%ige GA kann dann m.E. nur bei Dir 4/12 von den 30 Jahresprozenten betragen.
"Bei dem Verbrauchsanteil ..."
- wurden Euch ja nach den HKV-Daten berechnet. Hilfsweise könnte das auch nach der Heizgradzahltabelle geschehen, also von Sept.-Dez. 390/1000 des JAHRESverbrauchs (falls bekannt UND vorher kein Leerstand war).
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