Hallo,
wir müssen bis zum 31.01.2014 aus unserer Wohnung, weil "ordentlich" Eigenbedarf, vom Vermieter angemeldet wurde.
Wir sind zur Zeit vom Amt abhängig und suchen dringend eine Wohnung, welche den Anforderrungen des Amtes entsprechen (Max 85 qm / 473 Euro Warmmiete + zuzügl. Heizungskosten)
Wir sind 2 Erwachsene und 2 Kinder + 1 Hund. Es ist hier schwierig eine solche Wohnung zu bekommen, da viele Vermieter keine Kinder, oder Hunde, oder neue Mieter, welche vom Amt abhängig sind einziehnen lassen wollen.
Ich habe irgentwo mal gehört, daß wir jetzt nicht in eine "Absteige" einziehen müssen.Also wir suchen nach einer adäquaten Wohnung.
Diese zu finden ist schwer, aber hinzu kommt dann nun noch, dass wir die Umzugskosten nicht vom Amt bezahlt bekommen,wenn wir auch nur einen Euro über dem Limit liegen,genauso auch kein Darlehen für die Kaution und die Maklergebühr.Wir haben weder Ersparnisse noch haben wir die Möglichkeit uns irgentwo was zu borgen.Nun meine Frage.Kann man den neuen Besitzer(der uns gekündigt hat) irgentwie mit in die Pflicht holen das er sich an der anfallenden Kaution und den Maklergebühren beteiligt?Es wäre schön wenn da jemand etwas bescheid weiß und uns einen Rat geben könnte.Lg