Elektrische Sonnenschutzjalousie beim hochfahren kaputt gegangen

  • Hallo Forengemeinde,

    ich habe ein Problem mit meiner elektrischen Sonnenschutzjalousie die an der Aussenwand angebracht ist. Ich habe ein älteres Kippfenster. Um dieses Fenster zu reinigen muss ich die Jalousie hochfahren. Das kann ich nur mit dem innen angebauten Kippschalter.

    Beim letzten Mal habe ich wie gewohnt die Jalousie hochgefahren um das Fenster vollständig kippen zu können. Die Jalousie stoppt automatisch wenn sie hochgefahren ist. Plötzlich macht es knack und mir rauscht die ganze Jalousie runter und knallt mir auf den Arm da ich gerade von aussen das Fenster am putzen war.

    Ich habe das Fenster geschlossen und die Jalousie rutsche bis nach unten. Seitdem kann ich die Jalousie nicht mehr hochfahren da die Trageseile gerissen sind. Hell und verdunkeln kann ich weiterhin. Ich hatte den Schaden erstmal meiner Haftpflichtversicherung gemeldet, weil ich dachte es wäre meine Schuld gewesen. Nach Prüfung hat die Versicherung abgelehnt weil elektrische Anbauten nicht versichert sind. Durch die Blume hat mir die zuständige Sachbearbeiterin auch gesagt, dass das eh nicht ihre Schuld ist, da sie dies auf Verschleiß bzw. Materialermüdgung zurückführen würde und das somit Vermietersache ist.

    Langsam dämmert es mir auch das ich nichts dafür kann da es Materialermüdung ist. Aber mein Vermieter ist der Meinung das ich den Schaden verursacht habe und den bezahlen muss. Die Reperatur der Jalousie würde etwa 400 € kosten und nochmal 600 bis 700 € für den An- und Abbau weil ich im Dachgeschoss wohne und man mit einer Hebebühne von aussen an die Jalousie muss.

    Ich habe mal 4 Bilder angehangen damit man sieht was ich meine!

    Im Moment bin ich ziemlich ratlos was ich jetzt machen soll!

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

    Danke und Gruß

    BrumBrum

  • Hallo BrumBrum,

    die SB der Versicherung hat wohl nicht nur durch die Blume recht.
    Die elektrischen Sonnenschutzjalousie, die an der Aussenwand angebracht ist, gehört hier m.E. zur Mietsache, welche gem, § 535 BGB vom VM i.O. zu halten ist.

  • BGB § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch

    Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.

    Zumal an den beigestellten Bildern ein Verschleiß an den Zugbändern zu erkennen ist. Setzen Sie den Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels. Notfalls unter Androhung von Mietminderung oder Selbstvornahme.

    Alles klar!

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (31. Mai 2013 um 16:51)

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für die Antworten. Gestern war ein Monteur da der sich den "Schaden" angesehen hat. Seiner Meinung nach ist das Verschleiß und mich trifft keine Schuld. Er will mir ein Angebot machen und dann lege ich meinem Vermieter die Sache vor zur Regulierung mit Androhung von Mietminderung bzw. Selbstvornahme.

    Und eine Arbeitsbühne brauchen die auch nicht. Der geht unter Mannsicherung aufs Dach und schraubt die ab und wird dann durch das Fenster abtransportiert!

    Bin mal auf das Angebot gespannt!

    Vielen Dank für die Tipps

    Gruß BrumBrum

    Einmal editiert, zuletzt von BrumBrum (6. Juni 2013 um 08:39)

  • Hallo BrumBrum,

    bevor Du MM oder Ersatzvornahme machst, sollte der derzeitige Zustand wasserdicht sein, d.h. dass der VM definitiv nachweisbar mit Fristsetzung vergeblich aufgefordert worden sein, die Angelegenheit i.O. zu bringen.
    Wenn Du beauftragst, wirst auch Du die Rechnung bekommen. Ausgebaute Sachen bis zur endgültigen Abschluss der Angelegenheiten und evtl. später nicht mehr möglicher Einwendungen aufbewahren!
    PS: Und hier weiterberichten... ;)

  • Ich würde nicht so ohne weiteres eine Ersatzvornahme durchführen, denn:

    BGB § 536 a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
    (1).........
    (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
    1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder

    2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

    2. Trifft hier nicht zu.

  • Hallo,

    kleiner Zwischenstand:

    habe mir am Freitag das Angebot von der Fachfirma abgeholt. Die Reperaturkosten belaufen sich auf 535,86€.

    Jetzt bin ich mal auf die Reaktion von meinem Vermieter gespannt.

    Gruß BrumBrum

  • habe mir am Freitag das Angebot von der Fachfirma abgeholt. Die Reperaturkosten belaufen sich auf 535,86€.

    Jetzt bin ich mal auf die Reaktion von meinem Vermieter gespannt.


    Bitteschön... wenn Du davon überzeugt bist, dass der Schaden Dir zuzurechnen ist...

  • Hi,

    Nein, ich rechne mir den Schaden nicht zu. Habe meinem Vermieter nur etwas die Arbeit abgenommen. Habe Ihm heute einen Brief geschrieben mit der Aufforderung den Schaden zu beseitigen. Und das Angebot dabei gepackt! Mehr mache ich nicht und lasse mir nichts zurechnen.

    Gruß BrumBrum

  • Hallo,

    kleiner Zwischenstand:

    Vermieter ist ausgepflippt hat mich beleidigt weil Ihm mein Brief nicht gepasst hat mit der Fristsetzung. Er lässt die Jalousie jetzt reparieren!

    Nach der Aktion von Ihm wird es mir dann doch nicht so schwer fallen mir mittelfristig eine neue Wohnung zu suchen! Ich halte euch auf den laufenden!

    Gruß BrumBrum

  • Zwischenzeitlich sind ja ein paar Wochen ins Land gegangen. Es hat sich was getan!

    Mein Vermieter hat versucht den Installateur zu erreichen der die Blenden vor 20 Jahren angebracht hat. Der ist zwischenzeitlich verstorben uns die Firma existiert auch nicht mehr. Daraufhin hat sich mein Vermieter an den Hersteller gewandt. Dieser hat ihm einen Fachbetrieb in meiner Stadt genannt.

    Dann ging alles ruckzuck, der Fachbetrieb kam, baute die Sonnenschutzblende ab und eine Woche später hatte ich Sie wieder mit neuen Ersatzteilen und funktionsfähig.

    Meiner Vermieter hat sich bei mir entschuldigt und fast alles ist gut :)

    Und dieser Fachbetrieb hat nur 360 € verlangt, die mein Vermieter bezahlt hat.

    Danke für eure Tipps

    Gruß BrumBrum

  • Meiner Vermieter hat sich bei mir entschuldigt und fast alles ist gut :)


    Nur "fast"?
    Ich hoffe, Ihr trefft Euch mal auf einen Becher Bier...
    Er kann die Kosten übrigens voll von der Steuer absetzen.;)

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