ist mein Mietvertrag gültig?

  • Hallo

    Ich habe ein großes Problem. Ich wurde in einem bestehenden Mietvertrag (WG) Ordnungsgemäß Anfang März aufgenommen. Ich bin Hauptmieter geworden und habe das alles schriftlich und in exakter Form.

    Jetzt das Problem. Es gibt einen neuen Besitzer und eine neue Hausverwaltung für das Haus. Der notarielle Vertrag wurde im Dezember letzten Jahres gemacht. Die endgültige Bezahlung ist wohl erst nach meinem Mietvertragsabschluss erfolgt. Des weiteren ist der neue Besitzer bis heute nicht im Grundbuch eingetragen.

    Mir wird nun unterstellt, das mein Mietvertrag nicht gültig sei, da der notarielle Vertrag im Dezember gemacht wurde.
    Ich habe jetzt gelesen das man erst Besitzer ist wenn der Grundbucheintrag erfolgt ist.

    Ich kenne mich da rechtlich nicht gut aus.

    Hatte der alte Besitzer zu diesem Zeitpunkt die Befugnis mit mir den Vertrag abzuschließen?

    Vielen Dank für die Hilfe
    mfg.

  • Hallo tutter,

    "Es gibt einen neuen Besitzer"
    Nein - nicht einen neuen Besitzer, sondern bestenfalls einen neuen Eigentümer. Entschuldige diese scheinbare Spitzfndigkeit, aber es ist wichtig. Nimmst Du in einem Geschäft einen Artikel aus dem Regal, bist Du zwar im Moment der Besitzer, aber Eigentümer erst nach der Bezahlung.

    "und eine neue Hausverwaltung für das Haus."
    Ist irrelevant.

    "Der notarielle Vertrag wurde im Dezember letzten Jahres gemacht. Die endgültige Bezahlung ist wohl erst nach meinem Mietvertragsabschluss erfolgt."
    Damit hast Du als Mieter nichts zu tun.

    "Des weiteren ist der neue Besitzer bis heute nicht im Grundbuch eingetragen."
    Hat denn der neue Eigentümer sich schriftlich bei Dir vorgestellt und der alte sich schriftlich bei Dir "abgemeldet?" Nur das hätte vertragsändernde Relevanz. Siehe auch hierzu Aktivlegitimation ? Wikipedia

    "Mir wird nun unterstellt, das mein Mietvertrag nicht gültig sei, da der notarielle Vertrag im Dezember gemacht wurde."
    Wer "unterstellt" Dir das? Werden Ansprüche/Forderungen gestellt?

    "Ich habe jetzt gelesen das man erst Besitzer ist wenn der Grundbucheintrag erfolgt ist."
    Richtig, ja, Eigentümer.

    "Hatte der alte Besitzer zu diesem Zeitpunkt die Befugnis mit mir den Vertrag abzuschließen?"
    Ja, hatte der alte Eigentümer noch.

  • Hallo und danke für die Antworten.

    Die Hausverwaltung spielt bei der Sache ein zentrale Rolle. Es ist so, das der neue Besitzer nicht unbedingt Kontakt zu den Mietern im Haus aufnehmen will. Er will seine Ruhe habe und schiebt immer die Hausverwaltung vor. Bei Anrufen geht er nicht ran und E-Mail leitet er weiter.

    Zum Zeitpunkt des Abschlusses wusste ich das, das dass Haus verkauft werden soll. Mir wurde aber vom alten Mieter versichert, das dass noch nicht erfolgt ist.

    Der neue Mieter hat sich nur einmal bei einem Besuch die Wohnungen angeschaut. Da es eine WG ist hatte er Zugang aber ich selbst war nicht da. Es wurde kein Brief oder ähnliches geschrieben, wo Kontaktdaten oder sonstiges drinstehen. Anfang April bekam ich ein schreiben, wo jetzt die Miete hin überwiesen werden soll. Der Brief war von einer Hausverwaltung. Ich habe Kontakt Aufgenommen und ein Treffen vor Ort ausgemacht, da ich eine Renovierungsarbeiten durchführen wollte und die Zustimmung einholen wollte.

    Leider musste ich in die USA für 2 Wochen auf Dienstreise sodass dar Termin danach gelegt werden musste. Nach der Reise habe ich sofort Kontakt aufgenommen. Da wurde mir mitgeteilt, das die Hausverwaltung wieder gewechselt hat. Nun stand ich wieder ohne infos da.

    Dann kam ein Mann auf mich zu, der ein Schreiben in der Hand hatte wo drin steht wo ich die miete hin zu überweisen habe und das er die neue Hausverwaltung sei. Dann ging der Ärger los.

    Jede Mietpartei hat andere Probleme mit der neuen Hausverwaltung. Mache schalten sogar schon einen Anwalt ein. Bei mir ist es am schlimmsten, da sie mich hindern weiter zu Renovieren und mir den dringenden Einzug am 1 Juli verwähren.

    Das ist wirklich schlimm, da ich am 1 Juli aus meine alten Wohnung raus muss und ich das Gefühl habe das hier Zwanghaft versucht wird mir einen neuen Mietvertrag aufzuzwingen.

    grüße und danke

  • Hallo tutter,

    "Der neue Mieter hat sich nur einmal bei einem Besuch die Wohnungen angeschaut."
    Mieter oder (angeblicher) Vermieter?

    "Da es eine WG ist hatte er Zugang"
    Interessant...

    Ich habe nach derzeitiger Rechtslage das Gefühl, dass Dein Vermieter immer noch der alte ist. Ohne einen ordnungsgemässen "Vermieter-Übergang" würde ich die Miete bestimmt nicht an obskure möchte-nicht-gern-Vermieter oder möchte-gern-Hausverwaltungen zahlen.

  • Liebe User ;

    A vermietet als Eigentümer ein Reihenhaus mit Kaufoption an B.
    B bekommt nach 70,000€ gezahlten Mieten mit, das A nicht im Grungbuch steht sondern C.
    C steht als insolventer Bauträger im Grundbuch.
    B stellt Strafantrag auf arglisige Täuschung und Betrug.
    A kündigt B fristlos und reicht Räumungsklage ein.
    B möchte die Legitimierung sehen, welche A nicht hat.
    Das Gericht weiß das A kein Eigentümer ist und führt das Verfahren trotz fehlender Aktivlegitiemierung weiter.
    Wie soll B sich weiter verhalten ?


    Vielen Dank für nette Tipps

  • Zitat

    Wie soll B sich weiter verhalten ?

    Einen neuen eigenen Thread eröffnen. Einfach eine Frage, die mit dem Eingangsbeitrag nichts zu hat, quasi als Antwort anzuhängen ist in keinem Forum gern gesehen.

  • Frage

    du sprichst hier immer vom MIETER ...

    Hast Du einen vom alten Eigentümer/Vermieter und Dir unterschrieben Mietvertrag?

    Oder bist du da irgendwie durch "Übernahme" des alten Mietvertrages des Vormieters reingerutscht?

    da habe ich schon die witzigsten Versuche bis hin zu "ich bin ja der erste vorgeschlagene Nachmieter" ich hab ein Recht darauf die Wohnung zu bekommen erlebt...

  • Frage
    du sprichst hier immer vom MIETER ...
    Hast Du ...?
    Oder bist du?


    Die Zitatfunktion erlaubt es dem geneigten Leser, sogleich zu erkennen, wen Du meinst.

  • Berny

    sofern kein anderer explizit genannt wird, kann man davon ausgehen, dass der Threadersteller gemeint ist.

    So wasserdicht scheint mir der Mietvertrag hier nicht zu sein, wenn immer von Mieter und Nachmieter und den Vertrag als Hauptmieter übernommen die Rede ist.

  • Berny
    sofern kein anderer explizit genannt wird, kann man davon ausgehen, dass der Threadersteller gemeint ist.


    Nein, sondern der vorherige Poster... Oder wer hat Lust, soweit zurückzublättern, wenn Du zu faul bist, Dich deutlich zu artikulieren?:mad:

  • Nein, sondern der vorherige Poster... Oder wer hat Lust, soweit zurückzublättern, wenn Du zu faul bist, Dich deutlich zu artikulieren?:mad:

    Jawoll .. gelobe Besserung .. ältere Herrschaften kommen da halt nicht mehr so mit, habe ich Verständnis für

  • Hallo tutter

    Zitat

    Ich habe ein großes Problem. Ich wurde in einem bestehenden Mietvertrag (WG) Ordnungsgemäß Anfang März aufgenommen. Ich bin Hauptmieter geworden und habe das alles schriftlich und in exakter Form.


    Frage

    du sprichst hier immer vom MIETER ...

    Hast Du einen vom alten Eigentümer/Vermieter und Dir unterschrieben Mietvertrag?

    Oder bist du da irgendwie durch "Übernahme" des alten Mietvertrages des Vormieters reingerutscht?

    da habe ich schon die witzigsten Versuche bis hin zu "ich bin ja der erste vorgeschlagene Nachmieter" ich hab ein Recht darauf die Wohnung zu bekommen erlebt...

    Posting Second Edition ... Berny gerecht aufgearbeitet ... :)

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