Beiträge von Berny

    wenn ich raus bekomme das er nicht wirklich einzieht bzw. nur "kurzfristig" dann kann ich ihn ja wegen vortäuschung ran bekommen. Deckt dieser fall nur Mieterschutzverein ab oder muss ich dann private rechtschutz einschalten?


    Es kommt auf die Art Deiner Forderung an:
    Schadenersatz, müsstest Du nachweisen.
    Rache, Prüfung auf Betrug, § 263 StGB.

    Wie gesagt, kam heute via einschreiben.
    Auch hat er die möglichekit zum Widerspruch gegeben. aber spätestens 2 Monate vor ablauf der Kündigungsfrist. Wäre ja im Fall hier bis Mittwoch kommende Woche (Heute ist Samstag).
    Für mich sieht das ehr nach "copy and paste" Kündigung aus. Da er im Gleichen zuge den Hinweis zur Widerspruch gleich im Vorfeld jeglichen Widerspruch ablehnen wird.


    Scheint mir auch so. Ich würde der Kündigung schriftlich widersprechen, da sie den rechtlichen Anforderungen nicht genügt. In Details brauchst Du vorerst nicht zu gehen. Er möge sich selbst mal (auf seine Kosten:eek:) beraten lassen.

    Hallo himbel,

    "Das bedeutet 3 Monate Kündigungsfrist: (1.8, 9, 31.10)?"
    - Komische Zahlen...

    "Jetzt habe ich die Kündigung bekommen"
    - Was heisst "jetzt"?

    "in der steht:
    Kündigung wegen Eigenbedarf fristgerecht zum 31.7.13 mit der Räumung spätenstes zum 30.9.13"
    - 31.07.13 ist dummes Zeugs.

    "Als Grund Wird Arbeitsplatz im Ort (Statd) angegeben."
    - Arbeitsplatzwechsel?

    "Er selber wohnt in einem Ortsteil, so wie die Wohnung die jetzt auch gekündigt wird auch in einem benachbarten Ortsteil liegt."
    - Wäre mir als Begründung zu wenig. Mehr Details wären erforderlich.
    [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    Das Sie dann auch noch den teuren Notfalldienst in Anspruch nehmen, haben Sie zu verantworten.


    Die Jedermann treffende Schadensminderungspflicht bezieht sich nicht nur auf materielle, sondern auch auf finanzielle Schäden.
    Und hier war der Fragesteller zu "grosszügig". Ich als VM würde die Kosten 50/50 teilen.

    Aus Ihren Darlegungen kann ich eine solche Übereinstimmung nicht erkennen.


    "Nun denn," sprach nicht Löwnstein, sondern der Richter, "nun treten wir mal in die Beweissicherung ein...":eek:

    "Gilt dies nicht nur bei Mietfortbestand? Und wäre es so kann er dann nicht nur 20 % bis max. Mietspiegelpreis erhöhen?"
    - M.E. ja.

    "Ich wohne schon länger in der WG und habe zweimal mitbekommen wie ein Mieterwechsel von statten lief.
    1. Nachmieter suchen und finden
    2. Vermieter kontaktieren
    3. Vermieter kommt mit Vertrag in dem alle neuen Namen stehen + Übernahmeprotkoll
    4. Alle unterzeichnen"
    - OK, soweit.

    "Aus meiner Sicht eine Vertragsumschreibung und kein neuer Vertrag und somit keine Mieterhöhung."
    - Richtig. Eine Mieterhöhung müsste er nach wie vor begehren, oder mit der Vertragsumschreibung eine neue Miethöhe vereinbaren - oder sich solange sperren, bis Ihr "weich" seid... - Gier frisst Hirn.:eek:

    Hallo Student_reg,

    hier sind mehrere Fakten, die man nicht miteinander vermischen sollte.

    "Wir sind alle Hauptmieter des Mietvertrages. Nun möchte meine Mitbewohnerin wegen Beendigung ihres Studiums ausziehen."
    - Kann sie, bleibt jedoch mit allen Rechten und Pflichten im MV.

    "hat hier unser Vermieter nichts dagegen, solange wir einen Nachmieter stellen, jedoch möchte er die Miete um 200 € erhöhen (alte Kaltmiete 9,60 €/m²; neue Kaltmiete 13 €/m²; Mietspiegel 8,04 €/m²)."
    - Dem müsstet Ihr aber Eurem krieg-den-Hals-nicht-voll-Vermieter zustimmen, wenn er dies als Bedingung macht.

    "ob der Vermieter eine solche Erhöhung mit der Begründung ausprechen kann,"
    - Eine Erhöhung kann er garnicht aussprechen, sondern sie höchstens begehren.

    "dass durch einen Mieterwechsel ein neues Mietverhältnis zustande kommt. Kann trotz einer studentischen WG der Vermieter einen völlig neuen Vertrag aufgesetzen, obwohl keine Kündigung sondern nur eine Vertragsänderung vorliegt?"
    - Nur eines geht, und da müsstet Ihr Euch beidseitig einigen.

    Hallo ADA112, vor solchen (Basar-)Geschäften unter "Freunden" kann ich nur warnen.
    Ihr habt einen gültigen mündlichen Mietvertrag geschlossen. Die "Vereinbarungen" müsstest Du beweisen...:o

    Die Badzimmer in diesem Haus haben kein Fenster, sondern nur eine kleine Lüftung mit Ventilator. Also zieht der Gestank vom Raucher-Badzimmer unter mir direkt in mein Badzimmer.


    Hallo Achim,
    eigentlich müssten die über-/untereinander liegenden Bäder doch auch getrennte Lüftungskanäle haben. Ist in dem von mir bewohnten Mietshaus zumindest so. Vier Kanäle hat's auf jeder Seite (8er MFH). Sprich' mal mit dem VM!

    Wow, mit so einer freundlichen Antwort hab ich ehrlich nicht gerechnet.


    Das kommt vor, musste nicht so eng sehen.
    Ganz eng sieht es jedoch die Rechtsprechung: Die schriftliche Kündigung mit echten life-Unterschriften ALLER Mieter (lt. MV) muss bis zum 3. Werktag d.M. 18:00 in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sein, um zum Ende des übernächsten Monats zu gelten.
    Wie sang Roy Black so schön: "Du bist nicht allein". Wir haben fast zweimonatlich solche Anfragen dieser Art hier: Um etwas einzusparen, wird eine ganze Bruttomonatsmiete riskiert...:mad:

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