Neuer Vermieter will Kernsanierung vornehmen

  • Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Das Haus in dem ich wohne ist ein Altbau mit etlichen Mängeln. Z.B. Feuchtigkeit ist einer davon. Die Mängel sind aber jetzt nicht mein Problem. Ich hatte aufgrund dieser Mängel eigentlich geplant, mir eine andere Wohnung zu suchen. Nun ist das Haus mittlerweile verkauft worden. Die neuen Besitzer wollen/müssen das Haus aufgrund seiner Mängel kernsanieren. Laut ihrer AUssage ist ein wohnen während dieser Zeit hier unmöglich. Sie sagten dann, ich könne ja danach wieder einziehen. Nun überlege ich ernsthaft, ob es irgendeine Möglichkeit für mich gibt, keine neue Wohnung zu suchen, sondern zu bleiben. Ich hatte dann (eigentlich mehr aus Spaß) den neuen Besitzern gesagt, sie sollen halt die Wohnung unter mir fertig machen, dann ziehe ich runter und sie können meine Wohnung machen. Aber je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr könnte ich mich in der Tat mit diesem Gedanken anfreunden. Nun meine eigentliche Frage: Wenn ich nicht selbst ausziehe (weil ich eben nichts passendes finden kann) und der neue Besitzer aber mit der Sanierung beginnt (erst mal die beiden schon leeren Wohnungen) was kann mir passieren??? Kann er mir kündigen?? Ich würde dann nämlich wirklich einfach erst mal bleiben und warten, bis man auf mich zukommt um dann eben den Vorschlag mit dem Wohnungstausch zu machen.

  • Hallo schneckchen-cgn,

    er kann Dich eigentlich zu nix zwingen, jedoch Dir das Leben zur Hölle machen.
    Tipp: Zusammen bei einem Glas Reissdorf eine Lösung finden. ;)

  • Hallo Berny, darauf wollte ich hinaus. Ich überlege ja, mit den neuen Besitzern zu reden, ob wir ne gemeinsame (Zwischen-)Lösung finden können. Ich mach mir halt nur Sorgen, dass die dann sagen, dass sie kündigen. Glaub ich zwar nicht, denn mein erster Eindruck von ihnen war recht positiv, sodass ich schon denk, mit denen kann man reden. ich lasse es mal auf mich zukommen. Falls es eng wird, melde ich mich wieder

  • ich glaube, ich habe bockmist gebaut :(
    die maklerin, die den verkauf/kauf abgewickelt hat war bei mir und hat mir im namen des neuen besitzers einen aufhebungsvertrag vorgelegt, den ich auch unterschrieben habe. laut diesem vertrag muss ich bis spätestens ende november ausgezogen sein. ich erhalte 3 netto-kaltmieten + 500 euro umzugskostenbeteiligung. ich hatte mit sowas gerechnet und wollte eigentlich erst mal nicht unterschreiben. aber die maklerin kündigte an, dass nach der sanierung ein eigenbedarf angemeldet wird. somit wäre die alternative gewesen, dass der neue besitzer eigenbedarf anmeldet und ich heut oder morgen eh hätte ausziehen müssen.
    doch jetzt kommen mir große zweifel. erst mal was die höhe der abfindung angeht. meiner nachbarin wurden nur 500 euro geboten. damit liege ich war mit meiner abfindung besser, aber sie hat den wisch nicht unterschrieben und lässt es drauf ankommen. sie wollte 3000 haben, dies wurde abgeleht und stattdessen 2000 geboten. das wiederum wollte sie nicht.
    ich habe mich natürlich auch sofort nach einer neuen wohnung umgesehen und auch evtl. was in aussicht. allerdings kann ich mit der abfindungssumme bei weitem nicht alle durch den umzug entstehenden kosten abdecken. abgesehen davon ist die miete der neuen wohnung gute 100 euro höher.
    dann kommt noch ein punkt hinzu, der mich an der seriösität dieses aufhebungsvertrages zweifeln lässt. es gibt noch keinen offiziellen schrieb, der besagt, dass der neue vermieter auch wirklich dazu befugt ist, diesen vertrag abzuschließen. die maklerin hat der nachbarin die auskunft gegeben, dass sie die aktuelle miete noch auf das konto des alten besitzers zahlen soll, da vertraglich noch nicht alles geregelt sei.
    und dann habe ich bis heute noch keine vom neuen vermieter ebenfalls unterschriebene ausfertigung des aufhebungsvertrags.
    was ratet ihr mir?? soll ich es so lassen wie es ist oder soll ich etwas dagegen machen?? kann ich da jetzt überhaupt noch was machen???

  • und dann habe ich bis heute noch keine vom neuen vermieter ebenfalls unterschriebene ausfertigung des aufhebungsvertrags.

    Da werden Sie wohl abwarten müssen. Eigentlich ist egal wer den Aufhebungsvertrag seitens des Vermieters unterschreibt.
    Der neue Eigentümer übernimmt immer die Verträge des Vorbesitzers.

    Achten Sie darauf, das Ihnen der alte Vermieter die neue Bankverbindung mitteilt. Da könnte ja jeder kommen. Wenn die Maklerin auftaucht und Ihnen eine neue Bankverbindung nennt, dann klären Sie diese Dame darüber auf.

    Die Vertragsbeziehungen Ihrer Nachbarn sind für Sie tabu. Es ist nur gut zu wissen!

  • der aufhebungsvertrag kam vom neuen vermieter, nicht vom alten. und wenn doch bezüglich des verkaufs noch nicht alles vertragliche geregelt ist, darf der neue dann überhaupt schon einen solchen vertrag abschließen??

  • der aufhebungsvertrag kam vom neuen vermieter, nicht vom alten. und wenn doch bezüglich des verkaufs noch nicht alles vertragliche geregelt ist, darf der neue dann überhaupt schon einen solchen vertrag abschließen??


    Einen Vertrag über einen bestehenden Vertrag kann nur der jeweilige Vertragspartner abschliessen.
    Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich sagen, dass, wenn mir ein/e Makler/in etwas zur Unterschrift vorlegt, bei mir sämtliche Alarmglocken läuten.

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