Hallo,
Ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf gültig:
lt Meitvertrag:
Es kann von jeden Teil spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den letzten Tag des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf Jahren und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraumes um jeweils drei Monate.
Ich bewohne die Wohnung seit 1.2.13
Das bedeutet 3 Monate Kündigungsfrist: (1.8, 9, 31.10)?
Jetzt habe ich die Kündigung bekommen in der steht:
Kündigung wegen Eigenbedarf fristgerecht zum 31.7.13 mit der Räumung spätenstes zum 30.9.13
Als Grund Wird Arbeitsplatz im Ort (Statd) angegeben. Er selber wohnt in einem Ortsteil, so wie die Wohnung die jetzt auch gekündigt wird auch in einem benachbarten Ortsteil liegt.