Auch ich empfehle den Besuch eines Fachanwalts.
WGs sind immer wieder was "tolles"... ;8
Beiträge von Berny
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In diesem speziellen Fall würde ich mich auch über Google bzw. einen Fachanwalt informieren. Aber erst mal bei der VM erkundigen, wann dieser Zustand abgeschlossen sein wird.
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Die Formel vonwegen 18% für WW-Bereitung und 82% für Heizung gibbet schon lange nicht mehr.
Hier ist anscheinend gemeint, dass, wenn WMZ mehr als 60% (oder evtl. eher 50%) eines Jahres eingebaut waren, nach deren Messergebnissen die Gesamt-HK rechtssicher berechnet werden können. Kann ja schliesslich nicht jeder Installateur in der (bei kalenderjährlicher Anrechnung) Silvesternacht die WMZ montieren... -
Dieser nimmt diese aber nicht an und verlangt nun das ich eine erneute Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalte. Meine Frage nun ist das Rechtens?
Ja, es ist rechtens. -
Ich habe für Dich unseren Freund aus Oregon bemüht: [url=http://www.google.de/#gs_rn=23&gs_r…iw=1170&bih=581]Google[/url]
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Sie ist auch so schon sehr gut weggekommen bei der trennung von daher habe ich kein schlechtes gewissen mehr.
Dann bleib' Du mal bei Deiner Meinung! Halte ich schon für i.O. -
Und/oder ob da nicht Reparaturkosten mit unter geschummelt wurden.
Sowas nennt sich dann Grosszügigkeit... -
btasler:
"Wie bereits angedeutet:"
- Jaja, je Input, desto Info...:D"Gastherme in Wohnung.
Im Mietvertrag steht:
Neben der Miete sind vom Mieter die Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu $27 der Zweiten Berechnungsverordnung ..."
- Jetzt alles klar."(d.h. ...für Betrieb der Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage einschließlich Brennstoff und Wartungskosten.....sind anteilig 40 € zu tragen. (Pauschale!)"
- Du Glücklicher... - Sowas nennt sich VM-Eigentor...
"ob unter den Hausordungspunkt "Der Mieter hat für regelmäßige und rechtzeitieg übliche Reinigung der Herde und Öfen zu sorgen." auch die Wartung der Gasthere fällt,wie der Vermieter meint."
- Nöö. Die HAUSordnung regelt nichts innerhalb der Mietsache. Thermenwartung ist hier geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf Siehe 4d. -
BGB § 559b
(2) Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung.
Zugang Juli - Zahlung ab Oktober
... wobei zu lären wäre, ob dies überhaupt eine rechtsgültige Erklärung war... -
M.W. hat der VM Modernisierungsarbeiten mit Angabe der voraussichtlichen Kosten bzw. der daraus resultiernden Nettomieterhöhung dem Mieter rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen.
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Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen dürften Dir also wohl bekannt sein. Inwiefern Dachmodernisierungen sich auf untere Wohnungen mietmässig auswirken können, da habe ich von unterschiedlichen Urteilen, die auch von Sachverständigengutachten beeinflusst waren, gelesen.
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Präzisierung:
Sind die anfallenden Kosten schon in den 40 Euro Betriebskosten enthalten?
Um dazu etwas sagen zu können, müssen wir viel mehr wissen. Welche Heizung hat das Haus, bspw.?
Was bzgl. der Betriebskosten steht im MV? -
ERs dürfte sich um eine Zentralheitzung handeln,
Das genügt. Die Antriebsart interessiert nicht.
Wer macht die Heizkostenabrechnungen und/oder die Betriebskostenabrechnungen? -
Was können wir tun?
1. Hier informieren: [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]
2. Gesundheitsamt informieren
3. Eiweisslieferanten in die Pfanne hauen. -
ensic:
"ist es möglich, das Mängel die auch ich nicht verursacht habe, aber damals als mein Vormieter die Wohnung mir übergeben hat, ich die Mängel nicht wahrgenommen habe und so es dem Vermieter nicht gesagt habe, ich denn Mietvertrag so unterschreiben habe. Also im Mietvertrag denn ich unterschrieben habe steht, dass mir die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde."
- Dann wären bereits vorhandenen Mängel Dir anzulasten."wenn ich jetzt einen Nachmieter für diese Wohnung finde und ihm sage er muss für die Mängel selber aufkommen (sofern es der Vermieter verlangt) und er dies Unterschreibt dass er für die Mängel aufkommt, wäre ich dann von dieser Sache frei?"
- Wir befassen uns hier nicht mit evtl. angreifbaren Privatvereinbarungen. Mietrecht betrifft regelmässig das Verhältnis zw. Vermieter und Mieter."es sind kleine Mängel wie z.B. Bei zwei Fenstern aus Holz sind die Fensterbänke bzw. der Fensterstock weiß übergemalt worden mit weißer Wandfarbe. Original wäre der Fensterstock schwarz.
Eventuell fehlt eine Dichtung beim Dachfenster, das Fenster ist und war aber trotzdem immer dicht.
Und es sind auch einige Kratzer am Holzboden.
All diese Mängel wurden von mir nicht gemacht, aber ich habe diese Mängel vor einem Jahr mit übernommen."
- Latürnich...
"Wenn ich Wohnungsübergabe-Protokoll mach mit dem Nachmieter, dass er für diese Mängel aufkommen muss und er dies unterschreibt, wäre ich dann von dieser Sache frei?"
- Dann ja. -
Wir haben eine Ölheizung in userer Wohnung.
In der Wohnung ODER ist eine Zentralheizung (womit auch immer sie betrieben wird) im Haus? -
das Wirken der Rüttelmechanik?
Das ist eine Spirale, welche durch die Drehung zwangsweise einen Seitenschlag ausführt und dadurch die Rohrinnenwandungen "ausfräst".
Hierbei sollte der Auftraggeber tunlichst anwesend sein, damit die "Fach"kraft nicht nur nach dem Motto verfährt: "Einmal rein, einmal raus, fertig ist der kleine Klaus."...:o -
Könnte der Vermieter deswegen die Kaution einbehalten?
Einbehalten nicht, jedoch von Dir (und zwangsweise Deinen Besuchern) zu vertretende Schäden damit verrechnen, falls Du den Schaden nicht kompensierst. -
das die Rohre solch einen rost befahl haben konnte ich auch nicht sehen.Galaxy S4
Ich schätze, dasss das die üblichen Übertreibungen sind, um einen hohen Rechnungsbetrag zu rechtfertigen. -
Abgesehen von dem handschriftlich hinzugefügten Satz, weiß gestrichen zu übergeben und...
... damit hast Du einer hoch zu bewertenden Individualvereinberung zugestimmt.:o
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