Mieterhöhung um 55% nach Badezimmermodernisierung

  • Hallo!

    Mein Vermieter hat nach absprache mit mir mein Bad komplett neu gemacht, vorher hat er von ca 20 Euro mehr gesprochen, jetzt verlangt er 110 € mehr, bei vorher 200 € KM sind das stattliche 55% !!! Gibt es da obergrenzen zu? Dem Rechnungsbetrag von 12221,85 nach würde diese Erhöhung wohl mit 11% auf die JAhresmiete entsprechen, aber das verhältnis zur alten Miete ist extrem.

    Auch verlangt er die miete rückwirkend zum ersten nach fertigstellung zum 1.7., die mitteilung habe ich erst am 23.7. bekommen.

    Ist das alles IO so?

    Vielen Dank

    Michael

  • M.W. hat der VM Modernisierungsarbeiten mit Angabe der voraussichtlichen Kosten bzw. der daraus resultiernden Nettomieterhöhung dem Mieter rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen.


  • Mein Vermieter hat nach absprache mit mir mein Bad komplett neu gemacht, vorher hat er von ca 20 Euro mehr gesprochen, jetzt verlangt er 110 € mehr, bei vorher 200 € KM sind das stattliche 55% !!! Gibt es da obergrenzen zu?

    Ja, die wäre nach BGB § 559 11 Prozent der Jahresmiete

    In Ihrem Fall: Kosten 12221,85, davon 11 %= 1344,40 auf die Jahresmiete = 12 monatlich 112,03 € Erhöhung.
    Rechnerisch wäre das richtig.

    Die Mieterh
    Siehe hier unter:Mieterhöhung wegen Modernisierung

  • Hallo!

    Mein Vermieter hat nach absprache mit mir mein Bad komplett neu gemacht, vorher hat er von ca 20 Euro mehr gesprochen, jetzt verlangt er 110 € mehr, bei vorher 200 € KM sind das stattliche 55% !!! Gibt es da obergrenzen zu? Dem Rechnungsbetrag von 12221,85 nach würde diese Erhöhung wohl mit 11% auf die JAhresmiete entsprechen, aber das verhältnis zur alten Miete ist extrem.

    Auch verlangt er die miete rückwirkend zum ersten nach fertigstellung zum 1.7., die mitteilung habe ich erst am 23.7. bekommen.

    Ist das alles IO so?

    Vielen Dank

    Michael


    BGB § 559b

    (2) Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung.

    Zugang Juli - Zahlung ab Oktober

  • BGB § 559b

    (2) Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung.

    Zugang Juli - Zahlung ab Oktober


    ... wobei zu lären wäre, ob dies überhaupt eine rechtsgültige Erklärung war...

  • ... wobei zu lären wäre, ob dies überhaupt eine rechtsgültige Erklärung war...

    Und/oder ob da nicht Reparaturkosten mit unter geschummelt wurden.

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