Bin ich überhaupt verpflichtet Schönheitsreparaturen durchzuführen?

  • Hallo zusammen!

    Im Internet sind ja unzählige Artikel zu Schönheitsreparaturen bei Auszug zu finden, bzw. unwirksame Klauseln dazu.
    Ich wollte euch meinen Fall schildern und mir eure Bewertung einholen.

    Wir haben ein Schreiben von unserer Hausverwalterin bekommen, dass sie sich diesen Donnerstag schon unsere Wohnung vorab angucken will, aufgrund des Zustandes bei Übergabe und eventueller Schönheitsreparaturen die durchzuführen sind. In ihrem Schreiben verweist sie auf einen Paragraphen aus unserem Mietvertrag.
    In unserem Mietvertrag finde ich nur folgendes zum Thema Rückgabe der Wohnung:

    "Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume in vertragsgemäßen, sauberem Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter oder seinem Beauftragten zurückzugeben." Und dann noch etwas zur Räumung.

    Der Paragraph den unsere Hausverwalterin angesprochen hat lautet: "Die Wohnung wird übernommen wie besichtigt und der Zustand als ordnungsgemäß anerkannt. Es erfolgten keine vermieterseitigen Zusagen. Die Wohnung wird unrenoviert übernommen. Bei Beendigung des Vertrages wird die Wohnung mit normalen Gebrauchsspuren zurückgenommen." Und dann noch jeweils ein Satz zum Kabel- und Telefonanschluss.

    Mehr finde ich zum Thema Auszug und dem Zustand der Wohnung nicht. Der Mail unserer Hausverwalterin nach, klingt es als ob sie uns eine Renovierung am liebsten aufdrücken würde.

    Fakt ist, die Wohnung ist nicht in einem "Top-Zustand". Wir haben sie so übernommen aus der Not und dem Zeitdruck heraus. Für renovierungsbedürftig hielten wir sie nicht. Als Männer-WG war sie durchaus geeignet. Geld für eine Renovierung hatten wir nicht. Allerdings haben wir die Wohnung durch Laminatböden in den 2 großen Zimmern aufgewertet, die wir mit der 1. Miete auch verrechnet haben. Desweiteren haben wir die Armaturen im Badezimmer durch höherwertige ersetzt sozusagen auf eigene Kosten - sie waren ein Geschenk. Die Wohnung war stark verdreckt beim Einzug, Reinigungsarbeiten haben wir nie in Rechnung gestellt. Die Hausverwalterin meinte damals sie hätte die Wohnung so nie abgenommen wenn unser Vormieter nicht der frühere Hausbesitzer wäre von dem noch Dokumente gebraucht würden. Ansonsten gibt es 2 rissige Fliesen, hügelig gespachtelte Wände und vieles Marke Eigenbau. Wurde größtenteils aber auch im Übergabeprotokoll festgehalten.

    Wie seht ihr das? Sind wir zu irgendetwas verpflichtet? Notfalls werden wir einen Anwalt heranziehen... bei Aussicht auf Erfolg.

    Ich danke euch schon vielmals im Voraus für schnelle Antworten!

    Gruß
    Robert

  • Warte doch erstmal ab was die Hausverwaltung dazu sagt, vielleicht machst Du die Pferde unnötig scheu.
    Eine Endrenovierung kann man Euch nach den vorliegenden Informationen imho nicht aufdrücken.
    Nur "Beschädigungen" die von Euch verursacht wurden wären noch zu beheben.

  • Hallo!

    Ich glaube, ich habe da ein ähnliches Problem.
    Vor zwei Jahren habe ich eine Wohnung gemietet und sie leider so übernommen, da ich unter Zeitdruck stand. Dies hat der Vermieter auch im Vertrag unter dem § 26 Zustand der Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses mit

    Zitat

    Auf Wunsch der Mieterin ohne Neuanstrich

    vermerkt. Allerdings hat er keinen Haken in das Kästchen davor eingefügt.. ich denke aber mal nicht, dass das ausschlaggebend ist.
    Unter § 27 Individuelle Vereinbarungen hat er dann eingefügt

    Zitat

    Die Wohnung ist weiß gestrichen wieder zu übergeben

    Von der Renovierung der Küche bin ich schon freigestellt, da der Mieter in der Wohnung über mir einen Wasserschaden hatte und daher die komplette Decke sowie eine Seitenwand beschädigt ist. Das übernimmt der Vermieter nach meinem Auszug (ich habe zu Ende Oktober gekündigt und dies so mit ihm vereinbart). Allerdings hat er darauf hingewiesen, dass ich die restliche Wohnung streichen müsste.
    Problem ist meiner Meinung nach, dass die Wohnung schon seit mehreren Jahren nicht renoviert wurde (der Vermieter macht sich da nicht viel draus, ebenfalls nicht aus Reparaturarbeiten). Die Tapette im Flur ist schon von Vormietern mit Tesafilm festgeklebt worden. Im Bad und im Wohnzimmer löst sich die Tapete ebenfalls schon. Der Kommentar des Vermieters, nachdem ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe, war

    Zitat

    Dann kleben Sie die Tapeten an den Stellen mit Patex fest und streichen dann.

    Meine Frage ist nun, ob ich überhaupt verpflichtet bin zu renovieren. Derzeit steht das ja sehr zur Diskussion. Fakt ist, dass die Wohnung renovierungsbedürftig ist, ich aber nur zwei Jahre hier drin gewohnt habe und dementsprechend nicht die oft angegeben Fristen (3/5/10 Jahre für bestimmte Räume) erreiche.

    Habt ihr da eine Ahnung, ob ich trotzdem streichen muss? Auch wenn mir die Tapete entgegen kommt, weil sie schon zig-mal überstrichen wurde?

    Vielen Dank schon mal im Voraus!!

    Verena

  • Abgesehen von dem handschriftlich hinzugefügten Satz, weiß gestrichen zu übergeben und dem im vorformulierten Vertrag vorkommenden §22 Beendigung des Mietverhältnisses, in dem aufgeführt wird, dass die Räumlichkeiten sauber zu hinterlassen sind und sämtliche Schlüssel zu übergeben sind ist im § 14 Schönheitsreparaturen durch den Mieter noch vorformuliert, dass
    1. der mieter auf eigene Kosten Schönheitsreparaturen fachgerecht durchführt (Streichen, Tapezieren, ..)
    2. Während der Dauer des Mietverhältnisses in folgendenen Zeiabständen (beginnend mit dem Mietverhältnis) renovieren muss:
    5 Jahre: Küchen, Bäder, Duschen
    8 Jahre: Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen, Toiletten
    10 Jahre: alle anderen Nebenräume

    3. Sind bei Beendigung des MIetverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zur Beseitigung der von ihm verursachten Abnutzung notwendigen Kosten zu tragen. Die Berechnung der vom mieter zu tragenden Kosten erfolgt auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags, eines vom Vermieter auszuwälenden Malerfachbetriebes. Im Allgemeinen, d.h. bei durchschnittlicher Abnutzung erfolgt die Berechnung der anteilig zu zahlenden Kosten wie folgt: ..

    Dann sind die jeweiligen prozentualen Anteile aufgezählt für einzelne Räume und Zeitabschnitte.
    Anschließend steht noch drunter geschrieben
    "Der Mieter ist berechtigt, den Kostenvoranschlag bzw. die Bewertung der fiktiven Wohndauer eines anderen Malerfachbetriebes vorzulegen oder statt Zahlung eines Geldbetrages die Schönheitsreparaturen fachgerecht in neutraler Ausführung selbst durchzuführen."

    Sonst habe ich keine INformationen speziell zur Wohnungsübergabe gefunden.
    Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht.

  • Abgesehen von dem handschriftlich hinzugefügten Satz, weiß gestrichen zu übergeben und...


    ... damit hast Du einer hoch zu bewertenden Individualvereinberung zugestimmt.:o

  • Abgesehen von dem handschriftlich hinzugefügten Satz, weiß gestrichen zu übergeben.

    Dann tun Sie das!

    Dieser Passus(zeitlich verpflichtend) wurde durch ein BGH-Urteil für nichtig erklärt und ist damit gegenstandslos geworden.

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