Thermenwartung

  • Liebe Forenmitglieder,

    in meinem Mietvertrag steht
    ...für Betrieb der Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage einschließlich Brennstoff und Wartungskosten.....
    sind anteilig 40 € zu tragen.

    In der Hausordung steht:
    Der Mieter hat für regelmäßige und rechtzeitieg übliche Reinigung der Herde und Öfen zu sorgen.
    Muss ich mich dann um die Wartung der Theme selbst kümmern und auch die Kosten übernehmen?

    Vielen Dank für Antworten

  • Präzisierung:
    Sind die anfallenden Kosten schon in den 40 Euro Betriebskosten enthalten?


    Um dazu etwas sagen zu können, müssen wir viel mehr wissen. Welche Heizung hat das Haus, bspw.?
    Was bzgl. der Betriebskosten steht im MV?

  • Wie bereits angedeutet:
    Gastherme in Wohnung.
    Im Mietvertrag steht:
    Neben der Miete sind vom Mieter die Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu $27 der Zweiten Berechnungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung
    (d.h. Kosten für laufende öffentliche Lasten, ...für Betrieb der Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage einschließlich Brennstoff und Wartungskosten.....
    sind anteilig 40 € zu tragen. (Pauschale!)

    Die Frage wäre auch, ob unter den Hausordungspunkt
    "Der Mieter hat für regelmäßige und rechtzeitieg übliche Reinigung der Herde und Öfen zu sorgen." auch die Wartung der Gasthere fällt,wie der Vermieter meint.

    Grüße
    btasler

  • Zitat

    Die Frage wäre auch, ob unter den Hausordungspunkt
    "Der Mieter hat für regelmäßige und rechtzeitieg übliche Reinigung der Herde und Öfen zu sorgen." auch die Wartung der Gasthere fällt,wie der Vermieter meint.


    Ist die Therme ein Herd oder Ofen?

  • btasler:

    "Wie bereits angedeutet:"
    - Jaja, je Input, desto Info...:D

    "Gastherme in Wohnung.
    Im Mietvertrag steht:
    Neben der Miete sind vom Mieter die Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu $27 der Zweiten Berechnungsverordnung ..."
    - Jetzt alles klar.

    "(d.h. ...für Betrieb der Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage einschließlich Brennstoff und Wartungskosten.....sind anteilig 40 € zu tragen. (Pauschale!)"
    - Du Glücklicher... - Sowas nennt sich VM-Eigentor...:rolleyes:

    "ob unter den Hausordungspunkt "Der Mieter hat für regelmäßige und rechtzeitieg übliche Reinigung der Herde und Öfen zu sorgen." auch die Wartung der Gasthere fällt,wie der Vermieter meint."
    - Nöö. Die HAUSordnung regelt nichts innerhalb der Mietsache. Thermenwartung ist hier geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf Siehe 4d.

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