Ich sehe hier keine Gründe für eine fristlose Kündigung. Erhalt bestätigen lassen oder unter Zeugen vorbeibringen.
Ich würde hinbringen, besser jedoch: nachweislich überreichen.
Ich sehe hier keine Gründe für eine fristlose Kündigung. Erhalt bestätigen lassen oder unter Zeugen vorbeibringen.
Ich würde hinbringen, besser jedoch: nachweislich überreichen.
Roddypiper:
"Wir muessen ordentlich zum letzten des Monats kuendigen,"
- Entweder angeben den 31.10.2013 oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin".
"am Besten heute noch persoenlich bei der Vermieterin vorbei bringen."
- Nicht "vorbei bringen"... Denk' nach!: Die Kdg muss in den Machtbereich der VM gelangen. Vorbei ist vorbei...![]()
"Muss ich mir von ihr den Erhalt bestaetigen lassen?"
- Dazu ist der VM nicht verpflichtet. Deshalb Zeugen, der die Kündigung selbst gelesen hat, mitnehmen. Wenn der Empfänger auf Deiner Kopie den Erhalt bestätigt, isses gut. Wenn nicht, Vermerk machen und vom Zeugen bestätigen lassen.
"Soll ich auf eine ausserordentliche Kuendigung hinweisen fuer den Fall, dass die Mietumstaende unzumutbar werden?"
Kannste machen (bleibt aber rechtsunsicher), aber die drei Monate werdet Ihr wohl auch noch schaffen...
Ich empfehle Dir, JETZT schriftlich nachweislich ordentlich zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.
Nun habe ich heute einen Brief von meinem Vermieter bekommen, in dem er von mir eine Neubepflanzung der Kästen verlangt, auf meine Kosten, weil die Blumen laut seiner Meinung verdorrt sind.
Eine Neubepflanzung halte ich für eine Investition, für die der VM zuständig ist. Der kann's auch steuerlich absetzen.
Wieviel Zeit verging zw. nachweisbarer Info der HV und dem Beginn der Arbeiten?
Iach kann Dich mangels Erfahrungen leider nur an [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url] verweisen. Hast Du mal den VM nach dem Grund gefragt?
Ich als VM würde zustimmen und den Besucher mit in den MV hinneinnehmen. Erhöht meine finanzielle Sicherheit.
Hallo lindalein, denke doch bitte auch an Deine soziale Verantwortung gegenüber der breiten Volksmasse, bestehend aus Rechtsanwälten, Gerichtskassen und Sachverständigen, denn die wollen schliesslich auch - möglichst vierstellig - verdienen.
Jenau so is it!
Rechtsgrundlage?
Das wäre wohl des Guten etwas zuviel: die VM schulden MIR noch 40,-€...
Ach soo..., dann mach' eine Schenkung...:)
Einen Anwalt werde ich nicht bemühen, denn es geht ja im Endeffekt nur um 40,-€.
Dann würde ich die überweisen ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung mit dem Wunsch, dass er damit glücklich wird.
In meinem nächsten Leben werde ich Rechtsanwalt in der Nähe von WGs... *händereib*
Rentmesa:
"Entscheidet hier nun die Mehrheit?"
- Nein.
"Im Mietvertrag ist im übrigen keine Verpflichtung der Mieter zur Pflege der Aussenanlagen aufgeführt, lediglich dass die Gartenpflege als Betriebskosten umgelegt werden können."
- So isses.
Kann ich meine Zustimmung in Form der Duldungserklärung jetzt noch zurücknehmen
Ich tendiere zu Nein. Mit Deinen Nachbarn hast Du diesbzgl. nichts zu tun.
1 Mal am selben Tag abgesagt wegen Krankheit
1 Mal nicht abgesagt; telefonisch habe ich erfahren, dass das Auto nicht angesprungen ist
1 Mal Termin vergessen (auch im Nachhinein durch Anrufen erfahren)
Dass mal ein Termin ausfällt, ist durchaus nicht als schlimm einzustufen (insbesondere natürlich nicht im Krankheitsfall). Wenn aber jedes Mal der erste Termin - meist ohne Absage - ausfällt und der zweite Termin ohne Materialmitnahme erfolgt, halte ich das für keinen zumutbaren Zustand.
... und um das zu vermeiden hättet Ihr von Anfang an Nägel mit köpfen machen sollen, also detaillierte Aufzählungen und schriftliche Beschwerden bzw. Abmahnungen.
für 2,5 Jahre wurde mir ein Zimmer zur Untermiete überlassen, direkt im Anschluss daran habe ich es als Hauptmieter übernommen (3 Jahre). In der Summer sind das über 5 Jahre, womit Kündigunsfrist 6 Monate betragen müsste. Ist das korrekt?
Ich meine, der Wohnraum wurde vor 5,5 Jahren überlassen. Im Gesetz erkenne ich keine Unterscheidungen bzgl. der Arten der Mietverhältnisse.
Ich schliesse mich da meinem Vorredner an.
Auch ich empfehle Dir, einen Fachanwalt hinzuzuziehen.
Ihr hattet bis 31.03. gemietet und auch die Bruttomieten gezahlt. Soweit ok. Wann Ihr tatsächlich ausgezogen seid und dadurch womöglich weniger Wasser- und Energiekosten verursacht wurden, darüber kann man nur spekulieren. So nach Gutsherrenart mal vorsichtshalber einen zusätzlichen Vorschuss zu verlangen entbehrt jeder Rechtsgrundlage.
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