Hallo.
Ich habe (mal wieder) Ärger mit meinem Vermieter. Heute kam ein Brief von ihm an in dem Stand:
Sehr geehrte Frau ******** ,
ich weise Sie auf das Besuchsrecht Ihrer Gäste hin; das Besuchsrecht endet mit Ablauf von 6 - 8 Wochen.
Der Besucher Herr ****** hat deshalb umgehend die Wohnung zu verlassen.
Die Situation ist folgende:
Meine Partnerin wohnt schon einige Zeit in dieser Wohnung. Ich bin Anfang des Jahres zugezogen. Das wurde mit dem Vermieter abgesprochen und dieser war Einverstanden.
Mittlerweile hat sich die Situation allerdings insofern geändert, das der Vermieter uns aus der Wohnung haben will. Eine Kündigung hat er nicht durchgekriegt, er weiß aber das meine Partnerin nicht ohne mich in der Wohnung leben will und versucht es deswegen jetzt auf diesem Weg.
Hat er das Recht dazu? Wie sollen wir uns verhalten?
Ich habe mich bereits erkundigt und heraus gefunden dass der Vermieter den Zuzug des Partner nicht verweigern darf wenn er keine entsprechenden Gründe hat. Die Wohnung ist 110qm2 groß und damit ist der Fall, dass die Wohnung überbelegt sein könnte wohl kaum zutreffend.
Ich habe allerdings auch nur Fälle gefunden wo der Vermieter den Einzug direkt verweigert hat. Ich habe keine Ahnung wie es sicher verhält, wenn ich bereits seit ein paar Monaten dort Wohne und er es nachträglich verweigert.
Tipps, Urteile oder Gesetzestexte wären mir sehr Willkommen. Ausziehen kommt für uns nicht in Frage.
Vielen Danke schonmal im voraus,
HG