Ausserordentliche Kuendigung? Brauche dringend Rat

  • Hallo,

    ich braeuchte dringend Rat bezueglich unserer Mietsituation.

    Und zwar wohnt seit Anfang diesen Jahres ein neuer Mieter ueber uns. Dieser hat von Anfang an Laerm gemacht durch Gitarre spielen und singen und hielt sich auch an keinerlei Absprachen. Wir haben schon einmal die Polizei wegen ihm gerufen und auch Anzeige erstattet.

    Weiterhin war die Polizei nun auch schon 3 Mal zur Hausdurchsuchung bei ihm, inoffiziell sagte mir die Vermieterin (nach Auskunft der Polizei), dass der Herr Drogen konsumiert, verkauft und wohl auch stiehlt. Es sind der Partei unter uns auch Getraenke gestohlen worden. Wir waren es nicht, also ist es ziemlich offensichtlich, wer es war.

    Wir haben ein 3-jaehriges Kind und ich bin im 4. Monat schwanger mit unserem Zweiten. Dieser Zustand macht mir so sehr zu schaffen und ich leide wirklich unter akutem Stress. Wir wollen einfach nur so schnell wie moeglich raus.

    Jetzt habe ich mit der Vermieterin gesprochen, die mir zustimmt, dass die Situation stressing ist, uns aber als Mieter nicht verlieren moechte und sie sagt nun, dass sie nicht denkt, dass eine ausserordentliche Kuendigung wirksam waere. Ich haette gedacht, dass aufgrund des Laerms, den wir ihr immer wieder gemeldet haben und des Drogenhandels, vielleicht sogar auch wegen meiner Schwangerschaft wir frueher als den ordentlichen 3 Monaten raus kommen, da die Umstaende wirklich unzumutbar sind.

    Sie sagt allerdings, dass der Laerm durch ein Laermprotokoll nachgewiesen werden muss. Das habe ich nicht, wobei wir wohl anhand der SMS und der Anzeige bei der Polizei zumindest etwas nachweisen koennten. Bezueglich des Drogenhandels und Diebstahls sagt sie, dass es ja keinerlei Beweise gaebe und sie die Infos nur inoffiziell von der Polizei erhalten hat.

    Was ist Eure Meinung? Erlaubt unsere Situation eine ausserordentliche Kuendigung? Oder sollen wir erst einmal ordentlich kuendigen mit einem Vermerk, dass wir von einer ausserordentlichen Kuendigung Gebrauch machen werden, wenn es notwendig werden sollte.

    Ach so, die Vermieterin hat dem anderen Mieter bereits ausserordentlich und ordentlich gekuendigt, aber er will nicht ausziehen. Sie moechte nun eine Raeumungsklage gegen ihn einreichen, ist sich aber nicht sicher (laut ihrem RA), ob diese ueberhaupt zum Zug kaeme, da die Stadt ihm keine alternative Unterkunft anbieten kann und weiterhin hat der Mieter wohl gesundheitliche Beschwerden, die es ihm letztendlich ermoeglichen wuerden, in der Wohnung zu bleiben, sollte er das wollen und sie koennte nichts dagegen unternehmen.

    Ueber Eure Hilfe waere ich sehr dankbar.

  • Ich empfehle Dir, JETZT schriftlich nachweislich ordentlich zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.

    Danke fuer die Antwort.

    Wir muessen ordentlich zum letzten des Monats kuendigen, also am Besten heute noch persoenlich bei der Vermieterin vorbei bringen. Muss ich mir von ihr den Erhalt bestaetigen lassen?

    Soll ich auf eine ausserordentliche Kuendigung hinweisen fuer den Fall, dass die Mietumstaende unzumutbar werden?

  • Roddypiper:

    "Wir muessen ordentlich zum letzten des Monats kuendigen,"
    - Entweder angeben den 31.10.2013 oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin".

    "am Besten heute noch persoenlich bei der Vermieterin vorbei bringen."
    - Nicht "vorbei bringen"... Denk' nach!: Die Kdg muss in den Machtbereich der VM gelangen. Vorbei ist vorbei...:mad:

    "Muss ich mir von ihr den Erhalt bestaetigen lassen?"
    - Dazu ist der VM nicht verpflichtet. Deshalb Zeugen, der die Kündigung selbst gelesen hat, mitnehmen. Wenn der Empfänger auf Deiner Kopie den Erhalt bestätigt, isses gut. Wenn nicht, Vermerk machen und vom Zeugen bestätigen lassen.

    "Soll ich auf eine ausserordentliche Kuendigung hinweisen fuer den Fall, dass die Mietumstaende unzumutbar werden?"
    Kannste machen (bleibt aber rechtsunsicher), aber die drei Monate werdet Ihr wohl auch noch schaffen...

  • Ich sehe hier keine Gründe für eine fristlose Kündigung. Erhalt bestätigen lassen oder unter Zeugen vorbeibringen.


    Ich würde hinbringen, besser jedoch: nachweislich überreichen.

  • Mal noch eine andere Frage: Sollte eine ausserordentliche Kuendigung unwirksam sein, ist sie dann automatisch ordentlich ab dem Kuendigungszeitpunkt oder muss man dann erneut ordentlich kuendigen?

  • "Muss ich mir von ihr den Erhalt bestaetigen lassen?"
    - Dazu ist der VM nicht verpflichtet. Deshalb Zeugen, der die Kündigung selbst gelesen hat, mitnehmen. Wenn der Empfänger auf Deiner Kopie den Erhalt bestätigt, isses gut. Wenn nicht, Vermerk machen und vom Zeugen bestätigen lassen.

    Kann der Zeuge mein Mann sein, der ebenfalls im Mietvertrag steht oder muss das jemand unabhaengiges sein?

    Was mache ich, wenn sie nicht da ist?

  • Das mit der außerordentlichen Kündigung vergessen Sie. Sowas kann ganz schnell ins Auge gehen.

    Warum? Erkläre ich Ihnen.

    Da der Ruhestörer bereits ein halbes Jahr über Ihnen wohnt, hätten Sie bereits mit einer ordentlichen Kündigung das Mietverhältnis beendet.
    Wenn Sie das nicht getan haben, war offensichtlich die Störung doch nicht so immens. Wenn Sie inzwischen eine neue Bleibe gefunden haben und die außerordentlich Kündigung nur als Vorwand dient um eine Doppelbelastung der Miete zu vermeiden, könnte das einiges Unbehagen auslösen.

    Ein Schelm, wer Schlechtes denkt!

  • Roddypiper:
    "Kann der Zeuge mein Mann sein, der ebenfalls im Mietvertrag steht"
    - Nicht soo günstig...

    "oder muss das jemand unabhaengiges sein?"
    - Latürnich besser.

    "Was mache ich, wenn sie nicht da ist?"
    - Nachweislich (beweisbar) in den Briefkasen einlegen.

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