"1. Ist es rechtlich möglich zur Kontrolle der aktuellen Heizkostenabrechnung die Abrechnung des/r vergangenen Jahre/s für das gesamte Gebäude und der Wohnung einzusehen, wenn der eigene Mietvertrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war?"
- Njet.
"2. Wenn 57% der Durchlaufmenge nicht verbraucht wurden (nur 43% verbraucht), steht das gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot oder ist das rechtlich gesehen vertretbar?"
- Was bedeutet Durchlaufmenge, wovon?
"3. Die Heizkostenabrechnung erfolgte im 30%/70%-Prinzip. Ist dies bei einem prozentual so niedrigen Verbrauch i.O.?
- Ja.
"4. Wenn eine Außenwand erst nach dem Abrechnungszeitraum isoliert wurde, aber erst nachdem im Abrechnungszeitraum Wasserrohre eingefroren waren. Kann mann bei mangelhafter Isolierung das Kürzungsrecht bei den Heizkosten in Anspruch nehmen?"
- Ich wüsste nicht, weshalb.
"5. Kann mann rechtlich ab einer gewissen Prozentzahl nachweislicher Überzahlungen ein Kürzungsrecht bei der Heizkostenabrechnung in Anspruch nehmen?"
- Nach der jährlichen Betriebskostenabrechnung können Mieter und/oder VM die mtl. Vorauszahlungen anpassen.
"6. Gibt es auch Wärmezähler bei denen kein Eichzeichen vorhanden sein muss? Verrät z.B. die Seriennummer auf dem Zähler die Eichung?"
- Nicht, dass ich wüsste. Betriebsgeheimnis des Herstellers...?
"7. Kann ein geringer Warmwasserverbrauch im Zusammenhang mit zu hohen Heizkosten liegen?"
Heizkosten umfassen die Heizungen UND - falls vorhanden - auch die WW-Bereitung.
"8. Wo und wie kann mann herrausfinden wie sich der Energiepreis in den letzten Jahren entwickelt hat"
- Der VM braucht nur einen zu haben.
"ob es für den Vermieter möglich gewesen wäre einen Wärmelieferungsvertrag mit geringeren Energiepreis abzuschließen?"
- Welche Antwort erwartest Du auf diese hypothetische Frage? Doktorarbeit??
"9. Fallen bei Fernwärme wo kein Contracting vorherrscht auch Heiznebenkosten an und müssen diese auch in der Heizkostenabrechnung angegeben werden?"
- Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erl