verschiedene Fragen zu Heizkosten

  • Hallo liebe Forummitglieder,

    ich hätte hier ein paar Fragen zum Thema Heizkosten in einer Mietwohnung und hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.


    1. Ist es rechtlich möglich zur Kontrolle der aktuellen Heizkostenabrechnung die Abrechnung des/r vergangenen Jahre/s für das gesamte Gebäude und der Wohnung einzusehen, wenn der eigene Mietvertrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war?

    2. Wenn 57% der Durchlaufmenge nicht verbraucht wurden (nur 43% verbraucht), steht das gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot oder ist das rechtlich gesehen vertretbar?

    3. Die Heizkostenabrechnung erfolgte im 30%/70%-Prinzip. Ist dies bei einem prozentual so niedrigen Verbrauch i.O.?

    4. Wenn eine Außenwand erst nach dem Abrechnungszeitraum isoliert wurde, aber erst nachdem im Abrechnungszeitraum Wasserrohre eingefroren waren. Kann mann bei mangelhafter Isolierung das Kürzungsrecht bei den Heizkosten in Anspruch nehmen?

    5. Kann mann rechtlich ab einer gewissen Prozentzahl nachweislicher Überzahlungen ein Kürzungsrecht bei der Heizkostenabrechnung in Anspruch nehmen?

    6. Gibt es auch Wärmezähler bei denen kein Eichzeichen vorhanden sein muss? Verrät z.B. die Seriennummer auf dem Zähler die Eichung?

    7. Kann ein geringer Warmwasserverbrauch im Zusammenhang mit zu hohen Heizkosten liegen?

    8. Wo und wie kann mann herrausfinden wie sich der Energiepreis in den letzten Jahren entwickelt hat und ob es für den Vermieter möglich gewesen wäre einen Wärmelieferungsvertrag mit geringeren Energiepreis abzuschließen?

    9. Fallen bei Fernwärme wo kein Contracting vorherrscht auch Heiznebenkosten an und müssen diese auch in der Heizkostenabrechnung angegeben werden?

    Ich hoffe es kann mir der Ein oder Andere weiterhelfen. Ich wäre euch riesig dankbar.

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen

  • "1. Ist es rechtlich möglich zur Kontrolle der aktuellen Heizkostenabrechnung die Abrechnung des/r vergangenen Jahre/s für das gesamte Gebäude und der Wohnung einzusehen, wenn der eigene Mietvertrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war?"
    - Njet.

    "2. Wenn 57% der Durchlaufmenge nicht verbraucht wurden (nur 43% verbraucht), steht das gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot oder ist das rechtlich gesehen vertretbar?"
    - Was bedeutet Durchlaufmenge, wovon?

    "3. Die Heizkostenabrechnung erfolgte im 30%/70%-Prinzip. Ist dies bei einem prozentual so niedrigen Verbrauch i.O.?
    - Ja.

    "4. Wenn eine Außenwand erst nach dem Abrechnungszeitraum isoliert wurde, aber erst nachdem im Abrechnungszeitraum Wasserrohre eingefroren waren. Kann mann bei mangelhafter Isolierung das Kürzungsrecht bei den Heizkosten in Anspruch nehmen?"
    - Ich wüsste nicht, weshalb.

    "5. Kann mann rechtlich ab einer gewissen Prozentzahl nachweislicher Überzahlungen ein Kürzungsrecht bei der Heizkostenabrechnung in Anspruch nehmen?"
    - Nach der jährlichen Betriebskostenabrechnung können Mieter und/oder VM die mtl. Vorauszahlungen anpassen.

    "6. Gibt es auch Wärmezähler bei denen kein Eichzeichen vorhanden sein muss? Verrät z.B. die Seriennummer auf dem Zähler die Eichung?"
    - Nicht, dass ich wüsste. Betriebsgeheimnis des Herstellers...?

    "7. Kann ein geringer Warmwasserverbrauch im Zusammenhang mit zu hohen Heizkosten liegen?"
    Heizkosten umfassen die Heizungen UND - falls vorhanden - auch die WW-Bereitung.

    "8. Wo und wie kann mann herrausfinden wie sich der Energiepreis in den letzten Jahren entwickelt hat"
    - Der VM braucht nur einen zu haben.

    "ob es für den Vermieter möglich gewesen wäre einen Wärmelieferungsvertrag mit geringeren Energiepreis abzuschließen?"
    - Welche Antwort erwartest Du auf diese hypothetische Frage? Doktorarbeit??

    "9. Fallen bei Fernwärme wo kein Contracting vorherrscht auch Heiznebenkosten an und müssen diese auch in der Heizkostenabrechnung angegeben werden?"
    - Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erl

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