Hallo liebe Mietrecht-Kenner!
Ich brauche einen Rat von Euch.
FOlgendes Problem liegt vor:
ich bin am 1. Oktober 2012 in eine WOhnung eingezogen. Die Wohnungsübergabe erfolgte über den Hausmeister als Vertreter des Vermieters. Gemäß dem Vertrag verzichten beide Parteien innerhalb des ersten Jahres ab Begin der Mietverhältnisse auf die Kündigung. Im März habe ich eine enorm große Nachzahlungsforderung für Gasverbrauch von der Stadtwerke bekommen. Durch einen unabhängigen Gas-Techniker habe ich auf eigene Kosten die WOhnung untersuchen lassen. Aus dieser Untersuchung hat sich herausgestellt, dass die Wohnung gegenüber zu meinem Gaszähler angeschlossen ist und somit auf meine Kosten beheizt wird. Sobald mir das bekannt geworden war, sendete ich dem Vermieter die außerordentliche Kündigung zu. Weder im Mietvertrag noch in den anderen Unterlagen steht, dass ich mit dem Nachbar den Gaszähler teile. Darüber hinaus war der Gaszähler zum Begin meines Mietvertrags auf keine Person angemeldet. Die letzte Person, auf welche der Gaszähler angemeldet war, ist mein Vormieter, der aber die Wohnung zu damaligen Zeitpunkt schon längst verlassen hat.
Der Vermieter behauptet, dass das kein Grund für außerordentliche Kündigung ist. Alle Nachzahlungsforderungen hat er nach 6 Monaten endlich übernommen. Ich wohne schon seit April nicht mehr in dieser Wohnung, kann aber sie nicht kündigen. Darüber hinaus stehe ich unter solchen Umständen, dass ich auch keinen Nachmiter finden kann, weil ja kein normaler Mensch eine WOhnung mieten wird, über deren Gaszähler noch die Wohnung gegenüber beheizt wird. Sollte mir das vor dem Einzug bekannt sein, hätte ich diese Wohnung auch nie gemietet.
Ich sehe das als ein Betrugfall seintens Vermieters, da ich nicht vorgewarnt wurde, dass über meinen Zähler noch die WOhnung gegenüber beheizt wird. Der Vermieter behauptet, dass ich den Zähler nicht auf meinen Namen, sondern auf seinen Namen anmelden sollte! Warum war dann der Zähler noch vom Anfang an nicht auf seinen Namen angemeldet )))) ? Darüber hinaus habe ich von dem Vermieter gar keine Hinweise bzgl. der "richtigen" Anmeldung des Gaszählers bekommen.
Wie denkt Ihr, hat der Vermieter tatsächlich recht und war das kein Grund für außerordentliche Kündigung?
Vielen Dank allen im Voraus!!!
Beste Grüße,
Alex