Beiträge von Berny

    Sind Sie noch im Urlaub, oder schon wieder zurück? Falls Sie schon zurück sind, lassen Sie sich den Schlüssel zurück geben. Dann kann die Vermieterin nicht mehr zu Ihnen rüber.
    Einen Hausfriedensbruch wird eher schwer zu beweisen sein. Die Vermieterin wird sagen, dass Sie beauftragt war, während Ihrer Abwesenheit den Kater zu versorgen und nach dem Rechten zu sehen. Dafür spricht ja auch die Tatsache, dass Sie ihr einen Schlüssel ausgehändigt haben.

    Damit die Vermieterin Ihnen kündigen kann braucht sie einen Grund. Die Gründe für eine ordentliche Kündigung fallen wohl alle weg (da wäre als wichtigster Grund der Eigenbedarf zu nennen). Gründe für eine fristlose Kündigung könnten z.B Zahlungsverzug sein.

    Wenn Ihnen der Garten und Schuppen mitvermietet wurde (nochmal im Mietvertrag lesen, ob diese dort drin stehen - vorallem ob zur alleinigen Nutzung oder zur Mitbenutzung), kann die Vermieterin Ihnen diese Nutzung auch nicht so ohne weiteres entziehen.


    Dem kann ich mich nur anschliessen.
    Wie passt das denn zusammen: Einerseits soll die VM die Katze 'rein- und 'rauslassen, andererseit jedoch nicht das Haus betreten???
    Niemand hält Euch davon ab, das Haustürschloss auszuwechseln und bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder zurückzutauschen.
    Etwas mehr Struktur in Deinem Redeschwallposting wäre wirklich angebracht und hilfreich.
    Wenn der VM Schläge androhte, wäre dies Ankündigung einer Straftat (vorsätzliche Körperverletzung), ebenfalls strafbar.... ==>> Polizei.

    feenkleid,

    ich denke nicht, dass es eine gute Idee war, mit dem Messie-Nachbarn, der mglw. ein mentales Problem hat, per Post - und jetzt sogar drohend(!) - zu "kommunizieren". Damit förderst Du doch nur Trotz-, bestenfalls garkeine Reaktion.
    Haste ihn schon mal persönlich angesprochen und Hilfe angeboten?
    ("Anschliessend trinken wir noch 'nen Kaffee oder 'ne Tasse Bier zusammen".:))

    ... berechnet unsere Vermieterin uns Wasser- und Abwassergebühren,


    Hallo Lisa,
    Eure VM ist keine öffentliche Dienststelle und KANN demnach auch keine GEBÜHREN berechnen (ich weiss, das ist oberschlau...).
    Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung kann sie Euch nur - falls mietvertraglich vereinbart - entstandene (nachzuweisende!) Kosten bzw. für Brunnenreinigung o.ä. berechnen.

    Sarini:

    "Dumm geantwortet hat ja wohl Berny,"
    - Wieso? Meine Antwort war doch (auch für Dich...) leicht verständlich, oder?

    "der hat doch mich beleidigt und absolut nix Konstruktives beigetragen!"
    - Von einer Beleidigung kann hier bis jetzt niemand etwas erkennen, wie Du wohl schon bemerkt haben solltest.

    "Sehe ich aber schon in anderen threads dass diese Person nur beleidigen kann."
    - Ich sage mal nichts, Du könntest Dich sonst (wieder) beleidigt fühlen.

    "... wie sieht es aus mit Mieterhöhung wenn die ihr völlig kaputtes Bad erneuern? Weiß das jemand? Vielleicht sogar jemand der sachlich Antworten kann, danke. Jemanden wie Berny brauche ich nicht unbedingt als Ratgeber."
    - Der verweist Dich lediglich an den § 535 BGB als ausreichende Info für Dich. Btw, die Instandsetzung eines defekten Bades als Begründung für eine MEH dürfte wohl kaum ausreichen.

    "Und übrigens wie bereits erwähnt war es bei der Besichtigung im Bad nicht besonders hell, da eine Lampe Defekt war und dass schwarzschimmel in der Dusche ist und Rost aus den Armaturen läuft kann man bei einer Besichtigung nicht wissen."
    - Selbst schuld.

    "Wir schauen nur in die Zimmer rein und nehmen nicht alles auseinander um hinter jeden Schrank zu schauen wenn da noch Leute drin wohnen."
    - Euer Risiko, also auch selbst schuld.

    "Freut euch wenn ihr noch nie übers Ohr gehauen wurdet."
    - Ohne rosarote Brille müsste das eigentlich ganz gut klappen...

    "Ins Protokoll haben wir die Dinge aufnehmen lassen und es hieß auch es werden die Sachen erneuert, es passiert aber nix!!!"
    - "Hiess" es das mündlich oder schriftlich?

    Hallo Morale,

    solches Thema haben wir hier m.W. noch nicht gehabt...

    "Seit schon 2-3 Wochen kommen immer Ratten ausm Klo hoch und waren letztens sogar in der Wohnung spazieren."
    - Vielleicht erkundigst Du Dich mal in einem Sanitärfachhandel, ob es WCs gibt, die keine Ratten durchlassen. Wie dem auch sei: Deine VM hat das Problem zu beseitigen. Sieh' auch mal hier, was Dein Freund aus Oregon dazu vorschlägt: https://www.google.de/#q=mietrecht+ratte+in+toilette+klo+wc

    "Erst vor kurzem hat sich meine [Ver-]Mieterin Heizungsrohre nach oben in den 2. Stock verlegen lassen weil sie vorher tatsächlich noch mit einem alten Ofen geheizt hat. Inzwischen teilen wir uns eine Therme ohne das wir darüber informiert wurden."
    - Über den letzten Satz kann ich mich nicht äussern, da zu wenig Infos.

    "Und jetzt sollen wir doch allen ernstes die Temperatur im Zimmer auf 23,5°C einstellen damit ..."
    - Mit den Befindlichkeiten anderer Bewohner hast Du diesbzgl. nichts zu tun.

    Also muss ich jetzt die Schönheitsreperaturen übernehmen oder nicht? Im Falle des Summierungseffekt, müsste ja der Vermieter mich für das Streichen auzahlen sowie für die Schönheitsreperaturen wie Risse in der Tapete etc. aufkommen oder liege ich da falsch.
    Mein VM weigert sich und ich überlege mir ihm einen Brief mit letzter Frist zu setzen und dannach eventuell vor Gericht zu ziehen.
    Danke schonmal für deine Antwort.


    Ich kenne solch' einen Fall bislang noch nicht. Falls Du vor Gericht gehst, wird es wohl eine Einzelentscheidung für eben nur diesen Fall geben.

    Letzten Montag wurde das Problem wiedermal durch einen Klempner behoben, heute Morgen trat es erneut auf, ich könnte heulen!

    Werde nun sofort die Kündigung schreiben und vielleicht lässt sich der Vermieter ja darauf ein, dass ich eher raus darf, wenn ich einen Nachmieter finde...

    Sollte er dies nicht tun, kann man die Miete kürzen/streichen? Immerhin ist die Wohnung nun schon wieder unbenutzbar und dies scheint auch nicht erfolgreich und dauerhaft behebbar?!


    Bzgl. Mietminderungen: https://www.google.de/#q=mietminderu…e+abfl%C3%BCsse
    Jedenfalls kannste jetzt zum 31.12.13 kündigen.

    Jackoues:

    "in meinen Mietervertrag steht
    Die Schöneitsreperaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreperaturen gelten im Allgemeinen, entsprechend dem Stand der Abnutzung:
    In Küchen, Bädern und Duschen alle _______ Jahre,
    in Wohn- und Schlafräumen, Fluren Dielen und Toiletten alle ______ Jahre
    in anderen Nebenräumen allle ______Jahre." "Die Schönheitsreperaturen übernimmt der Mieter"
    - "Die Schöneitsreperaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten." Das zählt. (jedoch Reparaturen mit a.:))

    "für nötige Reperaturen werden mir pro Jahr 50Euro angerechnet, falls von Nöten."
    - Vertraglich vereinbart?
    - Reparaturen zwecks Instandhaltung der Mietsache hat der VM gem. § 535 BGB zu tragen.

    "Als ich eingezogen bin hatte die Wohnung noch einige Mängel und hat diese immer noch."
    - Echte Mängel hat der VM nach Kenntnisnahme zu beseitigen. Schönheitsangelegenheiten der Mieter.

    "Kann ich jetzt auf Auszahlung fürs Streichen und Schönheitsreperaturen durch den Vermieter plädieren?"
    - M.E. kannst Du diese Auslagen zurückfordern, notfalls die Anrechnung als Betriebskostenvorauszahlung verlangen.

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