DRINGEND! Katastrophaler Zustand der Wohnung - Schäden des Vormieters beheben?

  • Hallo liebe Foren-Mitglieder,

    Ich brauche DRINGEND! Hilfe

    Hier meine Frage:

    Ich beziehe in Kürze eine Wohnung mit meinem Freund und uns wurde versichert dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben wird... d.h. z.B dass ein kapuuter Toilettensitz repariert, die Badewanne saniert und der Boden (viele Löcher, keine richtigen Fußleisten, usw) rausgerissen wird. Außerdem sind dort noch Möbel des Vormieters vorhanden und sämtliche Türen sind mit Stickern und ähnliches beklebt. Es wurde uns gesagt, dass die Wohnung zum 16.9 fertig sei und wir zum 1.10 einziehen könnten, doch als wir heute da waren um uns umzuschauen, haben wir festgestellt dass die Wohnung noch im selben katastrophalen Zustand ist, wie sie bei unserer ersten Besichtigung aussah.

    Muss ich als Nachmieter der Wohnung die Schäden des Vormieters beheben?

    Im MV steht folgendes:

    "(1) Die Schönheitsreperaturen sind vom Mieter auszuführen, soweit sie durch seine Abnutzung bedingt sind.

    (2) Die Schönheitsreperaturen müssen fachgerecht durchgeführt werden. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen der Wände und Decken, den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre und das Reinigen der Bodenbeläge"

    Weiterhin stehen hier noch verschiedene Fristen für verschiedene Räume - also wann diese Schönheitsreperaturen durchzuführen sind.

    Unter der Unterschrift unten steht dann noch fettgedruckt "Die Wohnung wird unrenoviert übergeben".

    Was soll ich tun? Ich brauch dringend Hilfe, da ich zur Zeit ohne Wohnsitz bin und dringend diese Wohnung brauche. Bitte helft mir!

    Freundliche Grüße Naty

  • Zitat

    Unter der Unterschrift unten steht dann noch fettgedruckt "Die Wohnung wird unrenoviert übergeben".


    Wenn du das so unterschrieben hast, dann frage ich mich, was daran so schwer zu verstehen ist. Du hast die Unterschrift unter den Vertrag zu einer Bruchbude gegeben. Jetzt kriegst du die Wohnung, die im Vertrag genannt ist.

  • "und uns wurde versichert dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben wird."

    Steht das so im Mietvertrag? Falls nicht wurde die Wohnung in dem Zustand angemietet. Dann muss der Vermieter nichts mehr machen.

    Meiner Meinung nach können jedoch Beschädigungen, die gravierend oder nicht vorhersehbar waren, gerügt werden. Was den allgemeinen Zustand der Wohnung angeht, so wird man dies wohl selber machen müssen, da auch ja vereinbart ist, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wird.
    (Übrigens muss eine Wohnung nicht besser zurück gegeben werden, als man sie bekommen hat. Deshalb beim Übernahmeprotokoll darauf achten, dass alles domumentiert wird)

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