Beiträge von Berny

    Habe sie mir mal duchgesehen und kann nichts Auffälliges finden. Die Einzelwerte der VE scheinen ja alle addiert worden zu sein aber das liegt ja ausserhalb meiner Kompetenz.
    Den MBD-Artikel habe ich inzwischen auch schon gelesen. Verwunderlich bleibt für mich, dass die Rohrdommeln jeweils höhere Werte haben als der Heizkörper.

    Der Widerspruch ist geschrieben und in der Post jetzt erst mal abwarten hab demnächst noch ein Termin beim Verbraucherschutz direkt.
    Ich danke allen die mir Geholfen haben und wen der wusch besteht informiere ich euch weiter.


    Bei mir besteht der Wunsch auf jeden Fall.
    OK, bis später dann.

    supo:

    "ich habe mir das Bein gebrochen, da war ich für Tage außer Gefecht."
    - Wünsche Gute Besserung.

    "Kaution in höhe von 400 Euro vereinbart - wurde nie gezahlt."
    Dann hätte er auch nie die Schlüssel bekommen.

    "Miete 290,00 Euro zuletzt bezahlt am 04.07.2013.
    Bürgschaft des Vaters: " ich, .... bestätige hiermit, dass meine Person für eventuelle Mietrückstände meines Sohnes bürgen werde"."
    - Nur Mietrückstände, damit der Grund der Fristlosen wegfällt...:mad:
    Die fehlende Kaution bleibt damit fehlend.

    "Darüber hinaus, hat der Mieter, der nur sehr selten in der Wohnung ist, meist mitten in der Nacht, die Schlösser der Wohnung eigenmächtig ausgetauscht."
    - Darf er, muss sie aber bei Mietende wieder rücktauschen.

    "Durch einen Wasserschaden schimmelt zusätzlich eine holzverkleidete Wand in der Wohnung. Die übergebenen Trocknergeräte
    werden nicht eingesetzt, da der Mieter nicht da ist. Fenster sind auch alle verschlossen."
    - Kannst ja Schadenersatzansprüche ankündigen, falls er seiner Schadenminderungspflicht nicht nachkommt.

    "Fristlos kündigen, sofort Auszugsfrist setzen? Eigentlich per Einschreiben, Problem das Schreiben wird nicht zugestellt werden können, da der Mieter nie da ist. REicht hier ein Einwurfeinschreiben?"
    - Entweder per Einwurfeinschreiben, besser noch mit Zeugen in den Briefkasten einlegen bzw. unter der Wohnungstür durchschieben.

    "Bürge: ich würde ihn erst mal informieren, dass der Sohn seinen Pflichten nicht nachkommt und weitere Schritte androhen"
    - Kannste machen.

    "ist die Kaution auch von der Bürgschaft umfasst?"
    - Nein.

    "Schimmel: was tun?"
    - Aufforderung, ihn zu beseitigen, auch im Hinblick auf § 535 BGB.

    "Wie werde ich ihn am schnellsten los?"
    Fristlose Kündigung, Auszugstermin 10 Tage, Räumungsklage.

    Hallo Hilfesuchende,

    auch, wenn Dir meine Meinungen nicht zusagen sollten... bei der nächsten Wohnung wirst Du hoffentlich aufmerksamer...:

    "Bei der Besichtigung fiel mir ein Riss in der Decke auf, woraufhin die zuständige Maklerin sagte, ..."
    - Wenn ich schon "Makler" lese, gehen bei mir sämtliche Warnlampen an.

    "Als dann ein Mitarbeiter der Hausverwaltung zur Schlüsselübergabe kam, fiel mir an einem Fenster ebenfalls ein Riss auf, der mir bei der Besichtigung nicht aufgefallen war, da ..."
    - Warum weshalb ist egal. Hier hätte dies sofort schriftlich protokolliert werden müssen.

    "er sagte, er würde das notieren und weiter geben."
    - Richtig..., in die Rundablage.

    "habe ich auch noch einmal eine E-Mail ..."
    - Einwurfeinschreiben sind die Wahl der Stunde.

    "Zur Antwort bekam ich, man hätte es sich notiert."
    - Ich bin jetzt mal ganz böse: http://er.oeff.net/images/sackreis.jpg

    "Deswegen habe ich jetzt die starke Befürchtung, dass der Vermieter möchte, dass ich für den Schaden aufkomme, obwohl ich das Fenster gar nicht kaputt gemacht hab oder besser gesagt, dass er die Kaution einbehält, der Schaden aber nicht repariert wird. Das würde ich dem wirklich voll und ganz zutrauen."
    - Und neutrale Zeugen zum Beweis Deiner Behauptungen haste nicht?

    "Es kam eine junge Frau mit ihrer Mutter. Ihnen fiel auch der Riss an der Decke auf, woraufhin die Maklerin sagte, dass ..."
    - Wie ich bereits sagte...:mad:

    "Das Fenster, an dem sich der Riss in der Scheibe befindet ist zum "Glück" nicht sehr groß. Es sieht so aus, als hätte es zwei Glasscheiben. Eine innen und eine außen. Der Riss befindet sich leider in der Scheibe innen."
    - Typisch Mieterverschulden, wird der VM glaubhaft argumentieren.

    "Meiner Meinung nach ist der Riss in der Scheibe aber auch nur ein Schönheitsfehler."
    - Nein, es ist ein Schaden.

    "Muss das Fenster überhaupt repariert werden, wenn die Scheibe ansonsten noch intakt ist und der Riss keinen Nachteil bringt,"
    - Wenn der VM es verlangt: Ja.

    "Gibt es eine Möglichkeit, wie ich beweisen kann, dass ich den Riss in der Scheibe nicht verursacht habe? (Ich werde in Zukunft wirklich alles schriftlich festhalten. Das war mir eine Lehre)"
    - Antwort überflüssig...

    "Wie bin ich davor geschützt, dass der Vermieter meine Kaution einbehält, das Fenster aber nicht reparieren lässt, sondern einfach nur das Geld behalten möchte? Ich habe auch schon von Vorfällen gehört, wo einfach eine gefälschte Rechnung vorgelegt wurde."
    - Das ist dem VM überlassen...

    "Und falls das Fenster doch auf meine Kosten repariert werden soll, was ich ja nicht hoffe, mit welchen Kosten werde ich so ungefähr rechnen müssen?"
    - Das kann Dir nur ein Fachbetrieb beantworten. Zunächst hätte der VM DICH jedoch aufzufordern, den Schaden zu beheben. Erst bei Erfolglosigkeit könnte er es auf Deine Kosten machen lassen.

    "In diesem Haus gibt es so einiges, was der Vermieter hätte richten müssen auf seine Kosten, was er aber nicht gemacht hat oder auch nie machen wird"
    - Ist alles ihm überlassen, ist ja sein Eigentum.

    "ich fände es sehr unfair, wenn ..."
    - Solche sentimentalen Wörter tauchen in keinem Gesetz auf...

    Beurteile ich etwas anders @ Berny
    Soweit mir bekannt ist der Vermieter verpflichtet dafür zu sorgen, dass in der Küche und im Bad Warmwasser vorhanden sind. Und wenn mich nicht alles täuscht kann die Miete im bis zu 10 Prozent gemindert werden, wenn in der Küche kein Warmwasseranschluss vorhanden ist...


    Moin Gruwo,
    das kannste gerne anders beurteilen, aber wo kann man die Standards nachlesen?
    Bad ist ja klar.
    Der Mieter hat ja so gemietet wie es war...

    Hallo Schwalle90,

    das Verhalten bzw. die Intension der Verwaltung ist ja nun klar wie Klossbrühe...
    Ich halte es aber für kurzsichtig, da sich ja evtl. ein guter Mieter zwischenzeitlich melden könnte.
    Jedenfalls, wie bereits anklang, musst Du bis zum Vertragsende zahlen, incl. der Nebenkosten.
    Ich würde auch mein Verhalten bzgl. Wohnungsbesichtigungswünsche mit Mietinteressenten darauf einstellen...

    Nein ist nur im Größten Zimmer der Stube so.
    Heissen ares e-count wurden auch durch die Firma montiert und abgerechnet.
    Ja die Faktoren Tauchen auf der Abrechnung so auf.
    Und hier noch ein Bild:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.


    Verstehe. Die sollen wohl die Rohrwärmeverluste definieren. Damit hatte ich bislang noch nie zu tun (gottseidank...).
    Es wäre jedoch m.E. festzustellen, wie und ob die drei mit- oder gegeneinander zu verrechnen sind. Addition bestimmt nicht.

    Mal konkret, wieviel würde ein Schlüsselnotdienst Samstag morgens um 7 Uhr kosten und wie würde er ne Tür öffnen die zweimal abgeschlossen/verriegelt ist, also kriegt der das ohne Zerstörung überhaupt hin?
    Und wie gesagt, für mich ist das ja ne fremde Wohnung, wen ich dem sage er soll da aufmachen, macht er das überhaupt oder müssen wir dann noch warten bis Polizei oder ähnliches da ist?


    Welche Antwort erwartest Du denn hier?

    Bei mir sind zusätzlich in der Stube zu dem normalen Heizkostenverteiler noch zwei an den Zulauf und Rücklauf (Speisung der Heizkörper) angebaut, die auch in meiner Abrechnung mit höheren Bew-Faktoren versehen sind und Buchstäblich meine Heizkosten Explodieren lassen.
    Meine Frage ist das so zulässig und kann das stimmen?
    Heizkörper Faktor:0,457 VE:659
    Zulauf Faktor:0,615 VE:2639
    Rücklauf Faktor:0,529 VE:1913


    Hallo,
    noch nie von sowas gehört (habe über 10 Jahre Erfahrung).
    Haben alle Heizkörper in der Immobilie jeweils drei HKVs?
    Wie heissen die, die Du hast?
    Wer hat sie montiert?
    Wer rechnet die Heizkosten ab?
    Tauchen die Faktoren auf der Abrechnung auf?

    Sandkornblume:

    "Dort war schon beim Abschluss des Mietvertrags kein Warmwasseranschluss in der Küche vorhanden.
    Jetzt ist mein Freund zu mir gezogen und hätte gerne einen Warmwasseranschluss in der Küche.
    Frage: Kommt der Vermieter für die Kosten einer Neuinstallation eines Durchlauferhitzers auf"
    - Nein, denn die Wohnung wurde gemietet wie besichtigt.

    "Alternative (?): Im Badezimmer gibt es bereits einen Durchlauferhitzer, der schon beim Einzug vorhanden war. Kann man den evtl. auch mit der Küche verbinden?"
    - Bauliche Veränderungen (auf Mieterkosten) bedürfen zwingend der (schriftlichen) Zustimmung des Vermieters.

    Der Mieterbund meint, da der Vermieter jetzt ja tätig wird, also das Ganze nicht unnötig verschleppt, muss er die Sachen nicht ersetzen.


    Welches ich bezweifele. Ich würde mich von einem FachAnwalt beraten lassen und jetzt schon mal vorsichtshalber nachweislich zum nächstmöglichen Termin kündigen.
    Ob das Haus wieder gefahrlos bewohnbar wird, wage ich - vorsichtig - zu bezweifeln...

    "Ja es gab ein Übergabeprotokoll aber da ging es nur um die "Möbel" z.B. Küche welche mängel die Küche hat
    Ob Lampen vorhanden sind usw. Über den Schimmel wurde nichts Protokolliert."
    - OK.

    "Elektronik: Wie haben neue Steckdosen gesetzt und zum Teil neu verkabelt."
    - OK.

    "Beendigung des Mietverhältnisses:
    Der Mieter hat die Mietsache am letzten Tag des Mietverhältnisses in geräumten, ordnungsgemäß gereinigtem und - soweit hierzu verpflichtet - in renoviertem Zustand zurückzugeben. Er hat nachzuweißen, dass er die während der Mietzeit fälligem Schönheitsreparaturen durchgeführt hat."
    - Das sehe ich so, dass die Mietsache sauber, besenrein und ohne Beschädigungen zurückzugeben ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!