Muss ich renovieren bei Schimmel?

  • Hallo,

    Ich habe meine Wohnung gekündigt da ich umziehe.

    In meiner jetzigen Wohnung hab ich fast 3 Jahre gewohnt.
    Als wir eingezogen sind hat uns damals der Vermieter unter Zeugen gesagt das wir wahrscheinlich Schimmel an den Wänden bekommen weil das Haus nicht isoliert ist und es mit Gut lüften unter Kontrolle halten können.

    Wir haben jeden Tag ca 10min gelüftet (außer bei schlechtem Wetter) wir haben sogar im Urlaub meine Mutter zum lüften hingeschickt.

    Beim Einzug haben wir die komplette Wohnung renoviert und sogar zum Teil die Elektronik instand gesetzt.
    Kurz nach dem Einzug haben wir schon Schimmel in den außen Wänden bekommen.
    Im Vertrag steht drin wir müssen beim Auszug renovieren.

    Nur müssen wir jetzt renovieren? (Alle Wände sind weiß)


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen..

  • Hallo Kitt,

    "Als wir eingezogen sind hat uns damals der Vermieter unter Zeugen gesagt das wir wahrscheinlich Schimmel an den Wänden bekommen weil das Haus nicht isoliert ist und es mit Gut lüften unter Kontrolle halten können."
    - Gibt es ein Übergabeprotokoll?

    "Beim Einzug haben wir die komplette Wohnung renoviert und sogar zum Teil die Elektronik instand gesetzt."
    - Elektronik...?

    "Im Vertrag steht drin wir müssen beim Auszug renovieren."
    - Wie, bitte, ist das haargenau formuliert?

  • Ja es gab ein Übergabeprotokoll aber da ging es nur um die "Möbel"
    z.B. Küche welche mängel die Küche hat
    Ob Lampen vorhanden sind usw.
    Über den Schimmel wurde nichts Protokolliert.


    Elektronik:
    Wie haben neue Steckdosen gesetzt und zum Teil neu verkabelt.


    Beendigung des Mietverhältnisses:
    Der Mieter hat die Mietsache am letzten Tag des Mietverhältnisses in geräumten, ordnungsgemäß gereinigtem und - soweit hierzu verpflichtet - in renoviertem Zustand zurückzugeben. Er hat nachzuweißen, dass er die während der Mietzeit fälligem Schönheitsreparaturen durchgeführt hat.

  • "Ja es gab ein Übergabeprotokoll aber da ging es nur um die "Möbel" z.B. Küche welche mängel die Küche hat
    Ob Lampen vorhanden sind usw. Über den Schimmel wurde nichts Protokolliert."
    - OK.

    "Elektronik: Wie haben neue Steckdosen gesetzt und zum Teil neu verkabelt."
    - OK.

    "Beendigung des Mietverhältnisses:
    Der Mieter hat die Mietsache am letzten Tag des Mietverhältnisses in geräumten, ordnungsgemäß gereinigtem und - soweit hierzu verpflichtet - in renoviertem Zustand zurückzugeben. Er hat nachzuweißen, dass er die während der Mietzeit fälligem Schönheitsreparaturen durchgeführt hat."
    - Das sehe ich so, dass die Mietsache sauber, besenrein und ohne Beschädigungen zurückzugeben ist.

  • naja aber kann man den Schimmel nicht als "Schaden" auslegen?


    Njet, eher ein Mangel an der Mietsache. Durch wen er verursacht wurde, steht auf einem anderen Blatt.

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