Was soll sein? Dann kann Fragesteller, wenn die Miete nicht gezahlt wurde, einen Tag später kündigen. Was der 7.11. wäre.
Uuups, wie schön, ich war nicht der einzige... *lachenderteufel*
Was soll sein? Dann kann Fragesteller, wenn die Miete nicht gezahlt wurde, einen Tag später kündigen. Was der 7.11. wäre.
Uuups, wie schön, ich war nicht der einzige... *lachenderteufel*
juliusclaudius:
"Ich habe die Miete lätste Monat schon gekürzt (auch wegen kein warmes Wasser). Selbstverständlich war der Vermieter damit nicht zufrieden."
- Ist klar. Du solltest dem VM auch erst mal den Schaden melden und ihn - notfalls unter Fristsetzung - nachweislich auffordern, den Schaden zu beheben und dadurch Mietkürzungen zu vermeiden.
"Er hat manchmal gesagt das Problem mit dem Keller zu klären aber er macht nichts."
- Wenn der Tag lang ist, reden manche Leute sehr viel ---- unverbindlich und dummes Zeugs.
"Man hat mir empfohlen ... ihm auch zu melden das ich eine Garage oder Abstellraum mieten sollte auf seine Kosten wann das Problem nicht gelöst ist.
- Wäre eine Möglichkeit, aber erstmal seine (Nicht-)Reaktion abwarten.
"Wann ich das mache, hat er denn Grund mich zu emittieren?"
- Nein, keinesfalls kann er Dir deshalb kündigen.
Hallo Chaoskomet,
hast Du mal den Mierterverein konsultiert?
ja, selbstverständlich: "1 Keller" steht in meinem Mietvertrag
<dann würde ich den VM schriftlich nachweislich (Einwurfeinschreiben oder Zugang mit Zeugen) auffordern, alle gemieteten Räume kurzfristig zur nutzbaren Verfügung zu stelllen, um eine Mietminderung zu vermeiden.
Hallo juliusclaudius,
hast Du den Kellerraum laut Mietvertrag mitgemietet?
Habe ich Recht an eine Mietmindrung?
Nein........................................
Kann mir die Verwaltung untersagen, dass ich die Hunde meiner Freunde betreue,
Also noch zwei Hunde zusätzlich??? Dann wäre die Abmahnung auf jeden Fall gerechtfertigt.
Hallo peter.merlin,
es ist wie in einem Teufelskreis: Je teurer Energie wird, desto mehr wird versucht zu sparen, und es weniger geheizt und gelüftet. Googele mal nach "Schimmel", und Du hast Lesestoff bis nach Weihnachten...
Ich schrieb von fristloser Kündigung mit vorheriger Abmahnung wegen mehrfach/ständig/wiederholt verspäteter Mietzahlungen dear Berny
Und von Bundesländern in denen der 1.11. ein Feiertag ist.
Uuuuups....:o
Ich schliesse mich anitari an, bis auf das Datum: Die schriftliche Kündigung muss bis zum 6.11.13 tagsüber beim Mieter sein.
Hallo Thirteen,
ich weiss nicht, was Du mit Deiner Art von Fragestellen bewirken willst...![]()
Wir sind entsetzt!
Ich freue mich über konstruktive Meinungen.
Was erwartest Du mietrechtlich?
Du solltest Euer EVU kontaktieren.
Man kann das natürlich auch so klären, das der Mieter den 1,5 Jahre zuviel bezahlten Beitrag wiederbekommt und der Vermieter bekommt dann vom Mieter entsprechend prozentual vom Schaden das wieder, was er an diesem Teppichstück beigetragen hat abzügl. 50%, da der Teppich nun schon 5 Jahre alt ist.:p
Was ist mit "Basar" gemeint?
Na, was wird wohl mit "Basar" gemeint sein?:o
Mich interessiert eigentlich nur die allgem. Einschätzung des Falls hier.
1. Basar
2. Nichtbeweisbare Nebenabsprachen
3. Rechtsanwalt, Gutachter, Gerichtskosten, die den Streitwert um ein Vielfaches übersteigen
4. Viel Spass...:o
Energetische Modernisierungen führen für eine begrenzte Zeit von drei Monaten nicht mehr zu einer Mietminderung (§ 536 BGB).
Halte (auch) ich für sinnvoll, danke für die Info.
Mordernisierungen (siehe Threadtitel) haben eben etwas "für sich".:o
Hallo Janina,
auch ich würde sofort "zum nächstmöglichen Termin" (diese Formulierung genügt) schriftlich nachweislich kündigen.
Und der Herr sagte zu mir: "Beruhige Dich, es hätte schlimmer kommen können."
Und ich beruhigte mich..., und es kam schlimmer...
Ernsthaft: Nimm' die angebotene Entschädigung und freue Dich auf gemütliche Weihnachten!
Und wenn Dein freundlicher Grossprotzkotz-VM meint, er hätte Dich mit Eigenbedarf ganz schnell 'raus, dann würde ich ihm doch den Triumpf nicht gönnen, sondern selbst kündigen.
tres:
"Ist aber ein Unterschied von fast 15 qm von einem Jahr aufs andere nicht eine grössere Geschichte als einfach nur ein Formfehler oder"
- Da würde ich doch mal nachhaken.
"das falsche Abrechnen der Müllabfuhr?"
- Hat Dir die Müllmänner Quadratmeter gebracht...?
"Sprich habe ich noch eine Möglichkeit mein Geld für 2010 zurückzubekommen?"
- Frag' nicht nach bekommen, sondern erfolgreich fordern zu können.
"(und ja, ich weiss, es war extrem blöd das nicht früher zu bemerken :()"
- You say it...;)
Hallo anajoana,
"Der vermieter ... möchte es im Vertrag so festhalten daß die kosten für die Instandhaltung dann zur hälfte von beiden getragen werden, Mieter und Vermieter."
- Verstehe ich schon aus VM-Sicht. Wenn Du diese Individualklausel unterschreibst, gilt sie, denn ich halte sie auch nicht für einen Verstoss gegen Treu und Glauben, auch nicht für eine unangemessene Benachteiligung, da Dir evtl. Risiken ja bekannt sind.
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