Guten Abend,
ich habe folgende Frage – anliegen,
Ich habe im März 2013 eine bitte um Zustimmung zur Mieterhöhung bekommen. Da wurde die maßgebliche Vergleichsmiete auf 4,66 € m² angesetzt, der Vermieter beruft sich da auf den Mietspiegel, sie wollten aber bloß 3,87 € m² haben. Somit wäre die Miete von 185€ um 15 € auf 200€ gestiegen.
Da aber Fehler in der Wohnwert erhöhenden Merkmalen und minderten Merkmalen gab, ging der Vermieter auf 3,99€ (Vergleichsmiete) herunter, diese sollte dann 206,32 € betragen.
Da aber in diesem Schreiben wieder ein Fehler war, wurde die Mieterhöhung zurück genommen.
Nun habe ich heute wieder eine schreiben bekommen, das mein Vermieter zum 1.1.14 meine Miete erhöhen möchte. Diesmal wurden aber 4,99 € m² angesetzt, haben wollen sie aber 3,96 € m², das heißt von 185€ wollen sie nun 20€ mehr auf 205€ erhöhen.
Diesmal haben sie 4 Vergleichsmieten angegeben.
Auch ein Fehler gibt es wieder,
Ich wohne in der Mustermannstr. In Stadtteil A,
Als Vergleich haben sie angegeben meine Straße die Mustermannstr. Aber Stadtteil B, dieser Stadtteil befindet sich aber am anderen Ende von der Stadt.
Wenn mal Deutschland als Stadt sieht, dann wohne ich in Hamburg, aber der Stadtteil B währe München.
Für mich ist das ein Formfehler, damit ist eigentlich die Mieterhöhung ja unwirksam, früher gab es ja mal das MHG dort stand ja, „Die Vergleichswohnungen müssen so genau bezeichnet sein, dass der Mieter sie finden kann“ leider ist das im BGB ja nicht so formuliert.
Sehe ich das richtig, das nun die Mieterhöhung wieder unwirksam ist.
Außerdem finde ich die verschiedene maßgebliche Vergleichsmieten bisschen komisch, einmal setzen sie die mit 4,66 € an, dann paar Monate später mit 4,99 €.
Ist denn das erlaubt?
Was ich noch erwähnen möchte ist, das der Vermieter im März angegeben hat, das er laut Mietspiegel eine mögliche Erhöhung auf 27,01 € möglich wäre.