Hallo winzi,
lass' Dich nicht übertölpeln; Dein Ansprechpartner ist grundsätzlich Dein Vermieter.
Beiträge von Berny
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Kevin91:
"Ein Partner ist ausgezogen, und mit ihm haben wir einen Mietvertrag aufgesetzt für die zu im Haus renovierende Wohnung."
- Ihr habt keinen "aufgesetzt", sondern mit ihm einen schriftlichen MV abgeschlossen."Dieser Partner zahlt auch weiterhin das Haus ab."
- Uninteressant."Dort sind wir seit September am arbeiten und haben dort ganz viele Sachen stehen (Laminat, Couch usw)"
- Also mit VM-Genehmigung, ist i.O."Nun verbietet die mit im Grundbuchstehende Frau uns dort weiter zu renovieren."
- Ist unwirksam, da Euer Vertragspartner Euer VM ist. -
Und warum stellt er dem Vermieter keine Rechnung darüber?
... welche der VM wiederum dem M in Rechnung stellt...
... und das FinA wäre dann auch daran beteiligt. -
Hallo Won,
das sehe ich auch so. Ebensowenig, bspw., kann man fehlerhaft ausgesprochene Kündigungen "reparieren".
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Hallo Fine,
der RA "MUSS" ja quasi das schreiben, was der Mandant wünscht..."die im Vertrag gemeinten Nebenkosten beinhalten nur Schornsteinfeger, Grundsteuer, Gebäudeversicherung."
- OK soweit."Nun wurde ein Schreiben(vom Anwalt) an den Mieter verschickt, indem darauf Aufmerksam gemacht wird, dass die Vermieterin rückwirkend die im Vertrag angegebenen Nebenkosten erhöht."
- Die kann die VM garnicht erhöhen, bestenfalls wegen gestiegender NK die monatlichen ZUKÜNFTGEN Vorauszahlungen gem § 560 (4) BGB."somit eine Nebenkostennachzahlung anfällt."
- Lachhaft."Außerdem wird die Miete erhöht. Grund dafür wäre u.a. das die Familie bei Einzug aus 3 Personen bestand und zu heutigem Zeitpunkt um ein Familienmitglied gewachsen ist."
- Ist m,E, kein Grund. Rückfrage nach einer Rechtsgrundlage für dieses Wunschdenken wäre angebracht."Falls man die Nebenkostennachzahlung nicht begleicht wird es dazu kommen ,dass das Mietverhältnis seitens des Vermieters gekündigt wird."
- Lachhaft. Eigentlich sollte sich ein Anwalt der Rechte nicht dazu hinreissen lassen, solch einen Stuss zu schreiben."Die Vermieterin möchte jetzt nochmal ein persönliches Gespräch führen."
- Würde ich ablehnen, sie solle sich weiterhin vertrauensvoll an seinen Anwalt wenden."Kann man das so einfach machen?"
- "Machen" kann man viel...
Jeden Morgen steht irgendwo ein Dummer auf, der auf sowas 'reinfällt."Falls ja, wofür hat man einen Mietvertrag?"
- Das frage ich mich hier auch, und ergänzend: Wofür es denn wohl Gesetze gibt.. -
... und dort musste ich nur 22 Euro nachzahlen..
Das besagt ja garnichts über die Gesamtkosten aus... -
Hallo simbeck1963,
was sagt denn Dein Mietvertrag über diese Betriebskosten aus?
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?? Kling bisschen nach Milchmädchenrechnung. Wirklich sparen tut man sicher nix.
Der Versicherer ist sicherlich kein Sozialinstitut...:o -
Im Prinzip ja. Aber man sollte schon darauf achten, es möglichst aufkommensneutral zu tun, z.B. Wikipedia u.ä.
Dein Prosting konnte ich erst nach F5-drücken lesen.:eek: -
inwiefern? und was ist wenn diese dann gültig beim Vermieter wird?
Denke mal sie wird dem zustimmen aus dem Grund das sie ja aus dem Vertrag will..
ich weiß von ihrem geplanten Auszug auch erst genau genommen 7 Tagen . Bzw durch dritte.. vll 8 Tage.
Daher würde ich erst zum 31.3 kündigen damit ich auch zeit habe das hinzubekommen.. an sich verweigere ich ihr meine Unterschrift ja nicht komplett nur für 1 Monat.
Wenn beide Mieter bspw. am 05.12.2013 zum nächstmöglichen Termin kündigen, würde die Kdg. zum 31.03.2014 gültig sein. -
Das stimmt ich halte das auch für kleinkram:
wenn ich zum 5.12. kündige bzw meine zustimmung gebe kann sie doch eg gar nicht mehr gerichtlich vorgehen um meine bereits erbrachte Unterschrift zu fordern oder?
Too late....... -
Sie haben seit einigen Jahren bei mir eine Wohnung mit Garage gemietet.
Auf einem Mietvertrag? Wenn ja, geht es nicht. -
Hallo, und zwar geht es um Nebenkosten die ich doch sehr hoch finde, für 2 Monate 158 Euro.
Später schreibst Du, dass es sich nur um Heizkosten dreht...
Zu Deiner Info mal die Heizgradtagetabelle nach VDI 2065:
Monat Heizgradtage
Januar 170
Feb. 28/29 Tage 150
März 130
April 80
Mai 40
Juni 15
Juli 10
August 15
September 30
Oktober 80
November 120
Dezember 160
Summe 1000 -
Angeblich wissen die nichts von einem Hund/geschweige denn 2 und wollen, dass die bis 04.12.2013 "entsorgt" werden.
Was soll ich jetzt tun?
Mal nachdenken... -
Hallo Mondgewitter,
es kommt immer auf vertragliche oder sonst nachweisbare - möglichst schriftliche - Vereinbarungen an. Davon ist hier bisher noch nichts zu lesen. -
Da hast du über 3 Jahre benötigt, um diese Werbung zu platzieren, Respekt für so viel Frechheit in einem Forum kann ich dir aber nicht zollen.
Auch meine Begeisterung hält sich in Grenzen, v.a. über die beschi**en aufgebaute verbaute Webseite. -
Artemis1984:
"habe bereis meinen eigenen anschluss."
- Macht nichts. Wenn sie aber noch im widerrechtlichen Besitz "Deines" Splitters (welcher Eigentum des Providers ist), ist, könnte Dich das nachträglich noch einiges kosten."würde nur gerne wissen was ist wenn ich der aufforderung zum 29 nicht nachkomme sondern erst zu, 5.12 z.b"
- Frag' nicht uns, sondern die Gegnerin."ab wann würde ggf eine Gerichtliches Urteil meine Unterschrift ersetzen? mit Datum des Urteils selber?"
- Das würde dann in dem Urteil stehen, welches vielleicht in einem halben bis einem Jahr zu erwarten wäre, denn die Gerichte haben sehr viel "Arbeitsvorrat" (vor allem wegen so'n Kleinkrampillepalle wie hier). -
Gefangener:
Hier findest Du vielleicht einen Abnehmer für Deine unsäglichen Romane: Das Goldene Blatt
Oder beim Friseur, oder dem Standortpfarrer. Leider ist der gewisse Bischof ja z.Zt. unpässlich...:o -
Hoggemer:
Hatteste Langeweile vergangene Nacht? Um 03:36 und 03:50 zweimal dasselbe gepostet? -
Die Hausverwaltung ignoriert die Anrufe / Briefe.
Es gibt auch keine Antwort oder Rückmeldung.
Wenn man anruft, erreicht man die betreffende Person nicht und die Kollegen legen dann nur immer einen "Zettel" hin.
Dem kann abgeholfen werden, indem man HVs bzw. VMs bei der Eitelkeit packt: Ich würde den Schaden schildern, auch, seit wann er dem VM/oder der HV (schau' in Dein en Mietvertrag!) bekannt ist, und auffordern, ihn zeitnah zu beheben, um Schäden an der Mietsache bzw. Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden. Per Einwurfeinschreiben.
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