Hallo,
ich würde gerne meinen Mietern eine Garage wegen Eigenbedarfs kündigen. Sie haben seit einigen Jahren bei mir eine Wohnung mit Garage gemietet. Was muss ich beachten? Gibt es Fristen?
Vielen Dank und viele Grüße!
Garage wegen Eigenbedarfs kündigen?
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Bergsteiger -
22. November 2013 um 14:53 -
Erledigt
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Sie haben seit einigen Jahren bei mir eine Wohnung mit Garage gemietet.
Auf einem Mietvertrag? Wenn ja, geht es nicht. -
Wenn die Garage mit der Wohnung gemeinsam vermietet wurde, geht das, wie bereits gesagt, nicht.
BGB § 573b - Teilkündigung des Vermieters
Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will,
1. Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu schaffen oder
2. den neu zu schaffenden und den vorhandenen Wohnraum mit Nebenräumen oder Grundstücksteilen auszustatten.
(2)......
(3)......
(4)......
(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. -
Ok, vielen Dank für die Tipps. Das hatte ich schon befürchtet...
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wieso fragst Du nicht einfach. Bei uns ging es, der Mieter war froh, dass er die Garage "abgeben konnte"
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