Hallo, (hab in nem anderen Forum schon einen mit dieser Sache zusammenhängenden Beitrag namens "Spezialfall: Heizungausfall, Vermieterforderung um Einlass, psych. Beeinträchtigungen" geschrieben, möchte aber hier nochmal auf einen Kern der Sache eingehen, weil ich die meisten User beim alten Thema durch meinen XXL-Text im ersten Beitrag wohl direkt abschrecke; ich hoffe das ist hier in Ordnung)
ich hatte von meiner Vermieterin ein Schreiben bekommen, in dem stand:
im Zuge von Ausbesserungsarbeiten an der Dachrinne des Wohngebäudes in der Straße [X, Nr. X (meine Wohnung)], ist uns aufgefallen, dass sich die von Ihnen angemietete Wohnung in einem desolaten Zustand befindet. Als Mieter stehen Sie in der Verpflichtung, den von Ihnen angemieteten Wohnraum in einem ordentlichen Zustand zu halten.
Wir möchten Sie bitten, die Wohnung zeitnah zu säubern und aufzuräumen. Da wir Bedenken hegen, dass auf Grund mangelnder Hygiene und Pflege, Schäden im Wohnraum entstehen, möchten wir diese in Augenschein nehmen. Diesbezüglich möchten wir Sie bitten, uns am 15.11.2013 um 15.00 Uhr Einlass zu gewähren, damit wir einen Überblick betreffend die Unversehrtheit der Wohnräume erhalten können.
Um das Mietverhältnis nicht zu gefährden, bitten wir Sie eindringlich den oben benannten Termin wahrzunehmen.
Ich hatte (wahrheitsgemäß) geantwortet, dass mir dies aufgrund meiner psychischen Verfassung derzeit nicht möglich ist, und versichert, dass keine Schäden zu entstehen drohen. (Ich stellte dabei andeutend in Aussicht, dass es mit mir grade anfangen könnte, psychisch wieder ein wenig bergauf zu gehen.)
Ich teilte außerdem mit, dass meine Heizung kürzlich (komplett) ausgefallen ist und ich meine Vermieterin (die den alleinigen Zugang zur Heizungsanlage hat) daher auffordere, dies zu beheben. (Von Entlüften hatte ich vorher noch nichts gehört; bin ein recht junger Mieter und in der Wohnung meiner Mutter, in der ich vorher jahrelang lebte, hab ich davon auch nichts mitbekommen.
)
Dann folgte am 16.11.13. ein Schreiben, in dem stand, dass das für mich zuständige Jobcenter die Mietzahlung für diesen Monat eingestellt hat, weil ich (übrigens auch psychisch bedingt) versäumte, die nötigen Anträge zur Weitergewährung von H4 zu stellen. (Kurz zu mir: Bin eigentlich Schüler (bzw. mittlerweile ausgeschult) und bekomme („eigentlich“) aufgrund einer familiär bedingten psychischen Notlage H4.) Die Miete werde ich morgen überweisen. Außerdem stand drin:
Wir bitten Sie, dies unverzüglich nachzuholen. Für den Monat November 2013 wurde keine Miete bezahlt.
Betreffend des Heizungsausfalls teilen wir Ihnen mit, dass das Problem nicht an der Heizanlage liegt, sondern wahrscheinlich an den Heizkörpern selbst.
Dies bedeutet, es ist eine Wartung bzw. Entlüftung der Heizkörper dringend erforderlich, da die ggf. vorhandenen Mängel sonst nicht behoben werden können.
Wir bitten Sie nochmals eindringlich um Einlass in die Wohnung.
Die Heizkörper müssen voraussichtlich gewartet werden.
Nun meine Fragen:
Ist die Forderung (bzw. „Bitte“) um Einlass mit der Begründung meiner Vermieterin überhaupt rechtens in dem Sinne, als dass ich die Bitte gewähren muss (evtl. um nicht ernsteren Konsequenzen ausgesetzt zu werden)?
Dabei ist zu beachten, dass in meinem MV lediglich steht:
Betreten der Mieträume durch den Vermieter
Der Vermieter oder sein Beauftragter kann die Mieträume, soweit wichtige Gründe (Haus- oder Wohnungsverkauf, Kündigung, Reparaturen) dies erfordern, zusammen mit Interessenten oder Handwerkern nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter betreten. Dabei hat er auf die Arbeitszeit des Mieters oder sonstige persönliche Hinderungsgründe Rücksicht zu nehmen. Besichtigungen sind auf ca. 3 Stunden an einem Tag pro Woche zu beschränken.
(Dann steht da noch ein Punkt, der den Fall betrifft, dass wenn ich mal länger abwesend sein sollte, ich meinem Vermieter (für den „Notfall“) mitteilen muss, bei wem ein Schlüssel hinterlegt ist.)
Meine Vermieterin darf also nur in den oben genannten Fällen in meine Wohnung, richtig?
Und dann habe ich nun noch in dieser Passage meines MV gelesen: nach vorheriger Abstimmung und die Maßgabe, dass meine Vermieterin (dabei) auf sonstige persönliche Hinderungsgründe Rücksicht zu nehmen hat. Könnte das zur Stärkung meiner Position herangezogen werden oder wisst ihr, was es damit auf sich hat?
Ist es über den MV hinausgehend nicht so, dass Vermieter nur dann in die Wohnung dürfen, wenn droht, ein Schaden zu entstehen ...? Welcher/Wessen Maßstab wird denn da angelegt? Ab welchem Grad wird denn von „verwahrlosen“ gesprochen? (Beispiele evtl.?) Wisst ihr, wie darüber entschieden wird bzw. wer die „Befugnis“ hat, darüber zu entscheiden, ob ein Schaden/Verwahrlosung drohe zu entstehen?
Also anders formuliert: Wessen/Welcher Maßstab ist maßgeblich für die Feststellung, wann ein Schaden drohe zu entstehen bzw. was als Verwahrlosung anzusehen sei?
Bzw. kennt ihr Urteile dazu (oder wisst ihr, wie ich mir am besten ein solches raussuchen und zu Gemüte führen kann)?
Was fällt euch hier zu dem Thema noch ein, was im Kontext meiner Situation hilfreich, relevant oder wissenswert wäre?