Beiträge von Berny

    Mit dem Vermieter kann man schlecht reden, da dieser fast nie erreichbar ist und nur auf WhatsApp Nachrichten reagiert ...
    Da ein benötigter Raum schon bald 1 Monat nicht nutzbar ist, und es uns auch einmal reicht haben wir an die begründete Mietminderung gedacht.


    Ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben die Mängel schildern, auch seit wann sie ihm bekannt sind, und unter Bezugnahme auf § 535 BGB bitten, die Mängel zeitnah und nachhaltig zu beseitigen, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.

    Hallo JokerQueen,

    selten so "gelacht".

    "ein Vermieter hat den Mietern eine Hausordnung ausgehändigt und aufgefordert, die Aushändigung und Akzeptanz zu unterschreiben."
    - Kann er nicht rechtswirksam, zumindest kann er keinen Mieter zwingen, etwas zu unterschreiben.

    "1 Mieter von mehreren hat diese Hausordnung nicht unterschrieben."
    - OK.

    "In der Hausordnung ist enthalten, dass die Dusche nicht zum Waschen von Wäsche (Handwäsche im Bottich) verwendet werden darf und die Zimmer nicht zum Trocknen von Wäsche. Stattdessen wird dazu aufgefordert, die Waschmaschine und den Wäschetrockner (vom Vermieter bereit gestellt) zu verwenden."
    - Unwirksam, da vorher bei Mietvertragsabschluss wohl nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

    "Im Mietvertrag ist ein Mitnutzungsrecht vom Bad (enthält eine Dusche) enthalten. Es sind keine Einschränkungen enthalten, wofür das Bad nicht benutzt werden darf."
    - Halte ich für völlig normal.

    "Im Mietvertrag sind Regelungen enthalten, welche typischerweise in einer Hausordnung enthalten sind (Rauchverbot,"
    - Halte ich für unwirksam.

    "Nutzung vom Internetzugang nicht für illegale Zwecke,"
    - Wem gehört der Zugang?

    "Mülltrennung,"
    - Angelegenheit der (üblicherweise) Gemeinde.

    " etc)."
    - Bspw.?

    "Ist das Verbot, Wäsche in der Dusche zu waschen, oder das Verbot, Wäsche im Zimmer zu trocknen, zulässig?"
    - Nein, m.M. Dass das Zimmer ausreichend zu lüften ist, dürfte eigentlich klar sein.

    "Der Vermieter argumentiert damit, dass das Waschen eine Zweckentfremdung vom Bad darstellt."
    - Das Waschen oder das Waschen von Wäsche?

    "Außerdem würde durch die Beschwerde von einem Mieter, dass das Waschen oder Trocknen zu muffeligem Geruch führen würde, ein Anspruch auf Mietminderung rechtfertigen, welcher dem waschenden Mieter als Kosten weitergereicht werden kann."
    - Halte ich -fast- für an den Haaren herbeigezogen. Ich wasche seit 47 Jahren im innenliegenden(!) Bad, ohne dass es bislang auch nur 1x Schimmel gab. Getrocknet wird bei mir allerdings auf dem Balkon.

    Hallo Julia,
    da Du legal in diesem Haus wohnst und auch Miete zahlst, hast Du (zumindest) einen mündlichen Mietvertrag, welcher aber nicht unbedingt "schlechter" als ein schriftlicher MV sein muss. Du kannst natürlich mit dem jetzigen VM einen schriftlichen MV abschliessen.

    [QUOTE Zum Beispiel Eigenbedarf oder Mietrückstand.


    Zur Ergänzung: Der M. vernachlässigt die Wohnung, verletzt seine Sorgfaltspflicht.[/QUOTE]
    ... welches aber i.d.R. erst mal einer Abmahnung bedarf.
    Schutzengel,
    Du kannst dem neuen Eigentümer ganz höflich, aber bestimmt(!) mitteilen, das nach geltender Rechtsprechung ein neuer Vertrag nicht zu machen ist, weil der Erwerber automatisch mit seinem Vorgänger die bestehenden (Miet-)Verträge übernimmt (und den dürfte er ja wohl haben).

    Ich gebe euch Recht, wir haben ebenfalls versäumt ...


    Wir haben ja alle recht... Darum Tipp: Wenn es Euer VM schon nicht schafft, könnt Ihr ja die Jahresbeträge ermitteln, durch 12 teilen und dann zukünftig zzgl. zur Nettomiete überweisen. Falls er fragt, was das soll...: "Da Sie es ja nicht schaffen, haben wir...:o"
    Mal abwarten, wie mein Gedanke von anderen Usern aufgenommen wird...:rolleyes:

    Ich würde mich über Kommentare und Entscheidungshilfen freuen.


    Hallo Spot,
    ich kann Dir statt einer Mitgliedschaft im MV nur einen Fachanwalt für Mietrecht empfehlen, aber möglichst keinen, der u.U. mit dem Vermieter bekannt sein könnte. (Habe diesbzgl. schon mal Schlimmes erlebt.)

    Hallo KCS98,

    "Ich bin in eine Wg gezogen"
    - Als Besucher, oder hast Du dort bereits einen gültigen Mietvertrag...?

    "Um einen Mieter zu wechseln, muss der Vermieter laut Mietvertrag zustimmen."
    - Korrekt.

    "Nun habe ich mit dem vorherigen Mieter einen "Übernahmemietvertrag" geschlossen ..."
    - Halte ich für ein Gerücht. Solcherlei "Verträge" gehen den VM nichts an.

    "Aufgrund meiner Ausbildung, welche ich beginne muss ich aber 500km weit weg ziehen und habe mit dem Vermieter gesprochen. Er meinte " entweder es ziehen alle aus oder keiner".
    - Seine (zutreffende) Meinung bleibt ihm unbelassen.

    "Welche Möglichkeit besteht in diesem Fall für mich, wenn in der Wg keine Einstimmigkeit für eine gemeinsame Kündigung vorliegt und ich aber wegen meiner Ausbildung umziehen muss?"
    - Realistisch sehe ich keine Möglichkeit für Dich, es sei denn, Du würdest die bisherigen WG'ler per Gerichtsgeschluss verurteilen lassen, gemeinsam zu kündigen (wie bereits geschrieben).

    "Freundliche Grüße"
    - Danke, ebenfalls (auch, wenn Dir meine Meinung nicht gefallen sollte).

    Beleidigen, ist es eine Beleidigung, wenn man die Wahrheit schreibt? Wäre es nicht eher angebracht, dass du deine unsinnigen Posting unterlässt, denn 17.886 sind doch wohl eher Masse als Klasse.


    Es wird Dir nicht gelingen, solange Du hier noch unter Deinem Alias posten darfst, dieses Forum zu Deinem Nebenkriegsschauplatz umzugestalten. Also halte Dich bitte gefälligst an die Forenregeln und unterlasse Provokationen!

    Der Keller ist in meinen Mietvertrag mit inbegriffen also hat dort auch keiner was zu suchen.


    Das sehe ich ach so, und Dir gegenüber wird ja wohl auch kein anderer irgendwelche Rechte haben...?
    Dann wäre es jetzt VM-Angelgenheit, den vertragsgerechten Zustand Deiner Mietsache herzustellen.

    Dieser Wunsch von dir wird sich leider nicht erfüllen, denn Berny kann nicht anders, sondern nur solche unsinnigen Antworten geben. Stopp, er kann auch User verwarnen oder sperren, wenn die ihn durchschaut haben. Denn er sitzt am Schalter und kann für ihn unliebsame User ausknipsen.


    Da hast Du völlig recht, was er auch "kann", wenn er von Usern wie Dir provoziert oder beleidigt wird. Deshalb sei Dir empfohlen, Dich etwas abzukühlen, bspw. durch Schwimmen im Main.

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