Verbot Dusche zum Waschen von Wäsche gebrauchen zulässig?

  • Hallo Community,
    ein Vermieter hat den Mietern eine Hausordnung ausgehändigt und aufgefordert, die Aushändigung und Akzeptanz zu unterschreiben. 1 Mieter von mehreren hat diese Hausordnung nicht unterschrieben. In der Hausordnung ist enthalten, dass die Dusche nicht zum Waschen von Wäsche (Handwäsche im Bottich) verwendet werden darf und die Zimmer nicht zum Trocknen von Wäsche. Stattdessen wird dazu aufgefordert, die Waschmaschine und den Wäschetrockner (vom Vermieter bereit gestellt) zu verwenden.

    Im Mietvertrag ist ein Mitnutzungsrecht vom Bad (enthält eine Dusche) enthalten. Es sind keine Einschränkungen enthalten, wofür das Bad nicht benutzt werden darf. Im Mietvertrag sind Regelungen enthalten, welche typischerweise in einer Hausordnung enthalten sind (Rauchverbot, Nutzung vom Internetzugang nicht für illegale Zwecke, Mülltrennung, etc). Diese sind nicht ausdrücklich als Hausordnung deklariert, sondern sind vielmehr ein Teil vom Mietvertrag.

    Ist das Verbot, Wäsche in der Dusche zu waschen, oder das Verbot, Wäsche im Zimmer zu trocknen, zulässig?

    Der Vermieter argumentiert damit, dass das Waschen eine Zweckentfremdung vom Bad darstellt. Außerdem würde durch die Beschwerde von einem Mieter, dass das Waschen oder Trocknen zu muffeligem Geruch führen würde, ein Anspruch auf Mietminderung rechtfertigen, welcher dem waschenden Mieter als Kosten weitergereicht werden kann.

    Vielen Dank.

    JokerQueen

    4 Mal editiert, zuletzt von JokerQueen (19. Juli 2017 um 21:47)

  • Hallo JokerQueen,

    selten so "gelacht".

    "ein Vermieter hat den Mietern eine Hausordnung ausgehändigt und aufgefordert, die Aushändigung und Akzeptanz zu unterschreiben."
    - Kann er nicht rechtswirksam, zumindest kann er keinen Mieter zwingen, etwas zu unterschreiben.

    "1 Mieter von mehreren hat diese Hausordnung nicht unterschrieben."
    - OK.

    "In der Hausordnung ist enthalten, dass die Dusche nicht zum Waschen von Wäsche (Handwäsche im Bottich) verwendet werden darf und die Zimmer nicht zum Trocknen von Wäsche. Stattdessen wird dazu aufgefordert, die Waschmaschine und den Wäschetrockner (vom Vermieter bereit gestellt) zu verwenden."
    - Unwirksam, da vorher bei Mietvertragsabschluss wohl nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

    "Im Mietvertrag ist ein Mitnutzungsrecht vom Bad (enthält eine Dusche) enthalten. Es sind keine Einschränkungen enthalten, wofür das Bad nicht benutzt werden darf."
    - Halte ich für völlig normal.

    "Im Mietvertrag sind Regelungen enthalten, welche typischerweise in einer Hausordnung enthalten sind (Rauchverbot,"
    - Halte ich für unwirksam.

    "Nutzung vom Internetzugang nicht für illegale Zwecke,"
    - Wem gehört der Zugang?

    "Mülltrennung,"
    - Angelegenheit der (üblicherweise) Gemeinde.

    " etc)."
    - Bspw.?

    "Ist das Verbot, Wäsche in der Dusche zu waschen, oder das Verbot, Wäsche im Zimmer zu trocknen, zulässig?"
    - Nein, m.M. Dass das Zimmer ausreichend zu lüften ist, dürfte eigentlich klar sein.

    "Der Vermieter argumentiert damit, dass das Waschen eine Zweckentfremdung vom Bad darstellt."
    - Das Waschen oder das Waschen von Wäsche?

    "Außerdem würde durch die Beschwerde von einem Mieter, dass das Waschen oder Trocknen zu muffeligem Geruch führen würde, ein Anspruch auf Mietminderung rechtfertigen, welcher dem waschenden Mieter als Kosten weitergereicht werden kann."
    - Halte ich -fast- für an den Haaren herbeigezogen. Ich wasche seit 47 Jahren im innenliegenden(!) Bad, ohne dass es bislang auch nur 1x Schimmel gab. Getrocknet wird bei mir allerdings auf dem Balkon.


  • Im Mietvertrag ist ein Mitnutzungsrecht vom Bad (enthält eine Dusche) enthalten.

    Mitnutzungsrecht für Bad?

    Was wird denn vermietet? Wohnungen oder einzelne Zimmer?

  • Zitat


    - Das Waschen oder das Waschen von Wäsche?


    Das Waschen von Wäsche in der Duschwanne.

    Ja, es geht um ein Zimmer in einer WG. Der Internetzugang gehört dem Vermieter, ist hier aber nicht so wichtig.

    Was ich soweit mehr oder minder handfestes aus den bisherigen Beiträgen entnehmen konnte, ist, dass die neue Regelung in der Hausordnung insofern unwirksam ist, weil diese Einschränkung beim Abschluss vom Mietvertrag noch nicht bestanden hatte. Würde man eine solche Einschränkung als eine Regelung von Details auffassen können, sodass der Fall, dass durch die Hausordnung Rechte eingeschränkt werden, nicht gegeben ist? Der Vermieter stellt keinen Waschraum oder sonstige Alternative zur Verfügung, wohl aber die Möglichkeit, die Wäsche im Garten zu trocknen (klappt aber logischerweise nicht bei Regen oder starkem Wind).

    Ist die Hausordnung überhaupt gültig, wenn 1 Mieter nicht unterschreibt?

    Danke für die Hilfe.

    3 Mal editiert, zuletzt von JokerQueen (20. Juli 2017 um 18:45)

  • Das Waschen von Wäsche in der Duschwanne.

    Ja, es geht um ein Zimmer in einer WG. Der Internetzugang gehört dem Vermieter, ist hier aber nicht so wichtig.

    Was ich soweit mehr oder minder handfestes aus den bisherigen Beiträgen entnehmen konnte, ist, dass die neue Regelung in der Hausordnung insofern unwirksam ist, weil diese Einschränkung beim Abschluss vom Mietvertrag noch nicht bestanden hatte. Würde man eine solche Einschränkung als eine Regelung von Details auffassen können, sodass der Fall, dass durch die Hausordnung Rechte eingeschränkt werden, nicht gegeben ist? Der Vermieter stellt keinen Waschraum oder sonstige Alternative zur Verfügung, wohl aber die Möglichkeit, die Wäsche im Garten zu trocknen (klappt aber logischerweise nicht bei Regen oder starkem Wind).

    Ist die Hausordnung überhaupt gültig, wenn 1 Mieter nicht unterschreibt?

    Danke für die Hilfe.

    Ob die Hausordnung gültig ist oder nicht ist doch völlig wurscht. Es wurde ein Zimmer in einer sog. "WG" gemietet. Da kann man nicht einfach die Dusche mit seiner Wäsche blockieren und vielleicht noch in dem Bad trocknen.

    Wenn das nun jeder "WGler" machen würde.

    Alternative? Waschsalon.

    So am Rande, wohnt der Vermieter mit in der "WG"?

  • Hallo anitari,
    ich frage nach der Rechtslage, ob es erlaubt ist, nicht nach einer persönlichen Meinung, ob das möglich ist.

    Bezüglich Waschsalons: Waschsalons bieten in der Regel lediglich Waschmaschinen an, keine Waschmöglichkeiten für Handwäsche.

    Ich hoffe, dass es nachvollziebar ist, warum ein getrolle dieser Art nicht hilfreich ist.

    Einmal editiert, zuletzt von JokerQueen (20. Juli 2017 um 22:57)

  • Ich hoffe, dass es nachvollziebar ist, warum ein getrolle dieser Art nicht hilfreich ist.


    ... womit Du wohl Dich selbst gemeint haben magst.

  • Das Waschen von Wäsche in der Duschwanne.

    Ja, es geht um ein Zimmer in einer WG. Der Internetzugang gehört dem Vermieter, ist hier aber nicht so wichtig.

    Was ich soweit mehr oder minder handfestes aus den bisherigen Beiträgen entnehmen konnte, ist, dass die neue Regelung in der Hausordnung insofern unwirksam ist, weil diese Einschränkung beim Abschluss vom Mietvertrag noch nicht bestanden hatte. Würde man eine solche Einschränkung als eine Regelung von Details auffassen können, sodass der Fall, dass durch die Hausordnung Rechte eingeschränkt werden, nicht gegeben ist? Der Vermieter stellt keinen Waschraum oder sonstige Alternative zur Verfügung, wohl aber die Möglichkeit, die Wäsche im Garten zu trocknen (klappt aber logischerweise nicht bei Regen oder starkem Wind).

    Ist die Hausordnung überhaupt gültig, wenn 1 Mieter nicht unterschreibt?

    Danke für die Hilfe.

    Hallo,

    und da haben wir scheinbar wieder eine Jurastudentin im ersten Semester.

    Denkst du wirklich, dass du mit der Argumentation, was nicht verboten ist, sei erlaubt, durchkommst. Wenn ich schon sehe, wie du mit den Forumsteilnehmern umgehst, dann kann ich mir gut vorstellen, dass du eine unmögliche Mitbewohnerin bist. Die anderen tun mir echt leid.

    Dein Problem kannst du von mir aus gerne mit den anderen weitererörtern (irgendeiner findet sich immer); ich bin raus.

    Over and out!
    H H

  • Eine verbindliche Rechtsauskunft kann und darf dir im Forum nicht gegeben werden. Das kann und darf nur ein Anwalt gegen Gebühr. Wenn du persönliche Meinungen nicht hören willst dann wende dich nicht an ein Forum.
    Übrigens, es steht kein Verbot wegen Wäsche im Bad waschen. Muss es auch im MV vermerkt werden, dass du zum Schei.....en nur die WC-Schüssel benutzen darfst und nicht das Bett etc.? Echt trollig.

  • Vielleicht einfach öfter mal die Fragen beantworten?
    Ja alle die die Hausordung nachträglich unterschrieben haben, müssen sich dran halten.
    Nein der eine, der nicht unterschrieben hat, ist fein raus, der muss sich nicht dran halten

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