Nachzahlung wg. nicht angepasster Nebenkosten Vorauszahlung

  • Hallo zusammen,

    wir sind zum April 2014 in unsere aktuelle Mietwohnung gezogen. In dem Zeitraum 01.04.14 - 31.12.14 wurde ein Verbrauch von rd. 100 cbm berechnet.

    In unserer Abrechnung 2015 wurde fälschlicherweise durch den Mess- und Abrechnungsdienst ein Zähler mit einem Nullverbrauch geschätzt sodass unser Kaltwasserverbrauch in dem Jahr bei nur 13,75 cbm lag.

    Nun schickt uns unsere Wohnungs Genossenschaft die NK Abrechnung für 2016 und fordert eine Nachzahlung von knapp 1.200 € weil

    a) der Verbrauch in 2015 falsch geschätzt und die monatliche Vorauszahlung nie angepasst wurde und
    b) unser Heizungsverbrauch von 9993 Einheiten auf 11.855 gestiegen ist

    Es scheint, als hätten wir das Wasser bzw. die Heizeinheiten tatsächlich verbraucht, darum geht es also nicht.

    Was mich maßlos ärgert ist jedoch, dass unsere Nebenkosten aufgrund der falschen Ablesung in 2015 nie angepasst wurden und wir nun die dummen sind, die mal eben 1.200 € nachzahlen sollen. Uns wird zwar eine Teilzahlung angeboten, aber die Monatsmiete wird aufgrund des tatsächlich höheren Verbrauchs auch um 97€/Monat angehoben - bei einer Abzahlung über 1 Jahr hätten wir also mal eben 200 € mehr Kosten pro Jahr.

    Meine Frage an euch ist nun: Kann ich begründet in der falschen Ablesung irgend etwas machen? Davon ausgehend dass wir den Verbrauch per se selbst zu verantworten haben, kann ich nichts dafür, dass in 2015 falsch abgelesen wurde. Wäre das damals richtig gelaufen, hätte man viel früher die monatliche Vorauszahlung anpassen können, wir hätten schon das ganze letzte Jahr 100 € im Monat mehr gezahlt und hätten jetzt nicht zwei Belastungen mehr zu tragen.

    Vielleicht hat ja jemand einen Tipp.

    VG aus Stuttgart

  • Wie deinen Ausführungen zu entnehmen ist, sind die Verbräuche so gewesen. Also habt ihr das auch zu bezahlen. Warum ihr den geschätzten Verbrauch für 2015 nicht beanstandet habt, ist mir ein Rätsel.

    Und nein, euer Vermieter kann euch nichts erlassen. Vielleicht ist er aber mit einer geringeren Ratenzahlung zufrieden zu stellen.

  • In unserer Abrechnung 2015 wurde fälschlicherweise durch den Mess- und Abrechnungsdienst ein Zähler mit einem Nullverbrauch geschätzt ...


    Hallo,
    und Euch war nichts aufgefallen...?

  • Ihr seid aber auch zum großen Teil mit Schuld an dieser Situation. Wenn ihr seht, dass in der Abrechnung für 2015 ein viel zu niedriger Wert angesetzt da geschätzt wird, hättet ihr diesen auch korrigieren lassen können. Aber vermutlich habt ihr euch einfach über die niedrigen Kosten gefreut. Dennoch war bereits vorher klar, dass ihr im nächsten Jahr den Verbrauch auf dem Zähler mit bezahlen werdet, diese Rechnung bekommt ihr nun in 2016. Mit nichts anderen war zu rechnen, wenn ihr nicht auszieht oder für immer schätzen lasst.

    Den Wert für 2015 könnt ihr binnen 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung beanstanden. Allerdings dürfte das keinen so großen Unterschied machen, außer, die Wasserpreise wären exorbitant gestiegen im letzten Jahr.

    Die monatliche Vorauszahlung kann auch ein Mieter anpassen. Wenn ihr das Gefühl habt, ihr zahlt viel zu wenig voraus, dann könnt ihr das auch selbst erhöhen. Der Vermieter wird höhere Vorauszahlungen wohl eher nicht ablehnen, denn davon kann er nur profitieren.

  • Ich gebe euch Recht, wir haben ebenfalls versäumt die in 2015 viel zu niedrig angesetzten Kosten zu erkennen - vermutlich damit begründet, dass diese Abrechnung für 2015 für uns ohne Nachzahlung daher kam (es ist vielleicht nachvollziehbar, dass man eher dann alles im Detail kontrolliert, wenn es zu Ungunsten des Mieters ist).

    Der Vermieter erstellt ja die NK Abrechnung und es lagen ihm aus 2014 bereits Werte von uns vor - wenn diese sich in 2015 plötzlich so deutlich verändern, hätte er ja schon bei der Erstellung der Abrechnung stutzig werden können? Ja, wir haben das ebenfalls übersehen aber vielleicht ist dem Vermieter und Ersteller eher zuzumuten, den Fehler zu erkennen als dem Mieter - das ist ja deren täglich Brot.


  • Der Vermieter erstellt ja die NK Abrechnung und es lagen ihm aus 2014 bereits Werte von uns vor - wenn diese sich in 2015 plötzlich so deutlich verändern, hätte er ja schon bei der Erstellung der Abrechnung stutzig werden können? Ja, wir haben das ebenfalls übersehen aber vielleicht ist dem Vermieter und Ersteller eher zuzumuten, den Fehler zu erkennen als dem Mieter - das ist ja deren täglich Brot.

    Sicherlich hätte das dem Vermieter auch auffallen können/sollen, aber als Fehler ist ihm das trotzdem nicht anzukreiden. Er hat sich ja selbst benachteiligt dadurch, weil er deutlich länger auf sein Geld warten musste. Ein Vermieter/Verwalter, der mitdenkt bei der Abrechnung, sollte realistischer schätzen, aber leider kann man davon nicht immer ausgehen. Manche nehmen auch einfach nur die nackten Zahlen, klimpern sie ins Programm ein und drücken nur noch die Knöpfe "Abrechnung erstellen" und "drucken".

  • Ich gebe euch Recht, wir haben ebenfalls versäumt ...


    Wir haben ja alle recht... Darum Tipp: Wenn es Euer VM schon nicht schafft, könnt Ihr ja die Jahresbeträge ermitteln, durch 12 teilen und dann zukünftig zzgl. zur Nettomiete überweisen. Falls er fragt, was das soll...: "Da Sie es ja nicht schaffen, haben wir...:o"
    Mal abwarten, wie mein Gedanke von anderen Usern aufgenommen wird...:rolleyes:

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