Herd wird nicht mehr gebraucht, muss Vermieter ihn mitnehmen?

  • Hallo Zusammen,
    ich wohne erst seit 2 Monaten in der neuen Wohnung. Wir haben die Küche der Vormieter übernommen um "erstmal was zu haben" allerdings soll sie raus, ist 20 Jahre alt. Der Herd, kein Einbaugerät, wurde vom Vermieter gestellt.
    Jetzt wollen wir eine neue Küche mit Einbaugerät kaufen. Ist der Vermieter verpflichtet den Herd abzuholen oder müssen wir ihn einlagern, um nach Auszug den Zustand wiederherzustellen?

    vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

  • Jetzt wollen wir eine neue Küche mit Einbaugerät kaufen. Ist der Vermieter verpflichtet den Herd abzuholen oder müssen wir ihn einlagern, um nach Auszug den Zustand wiederherzustellen?


    So ist es - es sei denn, Ihr könnt mit dem VM eine individuelle Vereinbarung treffen. Empfehle schriftlich.

  • Hallo,

    was für eine Frage!

    Natürlich müsst ihr den Herd einlagern und bei Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

    Gruß
    H H

    Kann man das so pauschal sagen?

    Was ist, wenn im Mietvertrag nichts von einem Herd erwähnt wird?

    Und ist es nicht so, dass eine Küche bzw. die einzelnen Komponenten entweder als Leihe zum Gebrauch überlassen werden oder als Teil der Mietsache zu betrachten und damit vom VM instandgehalten werden müssen?

    Bei einer Gebrauchsüberlassung/Leihe kann ich doch als Mieter nicht verpflichtet werden, die Sachen zu behalten oder sehe ich das falsch?

    Gruß
    Patrick


  • Bei einer Gebrauchsüberlassung/Leihe kann ich doch als Mieter nicht verpflichtet werden, die Sachen zu behalten oder sehe ich das falsch?

    Ja, das siehst du falsch. Die Pflicht zur Instandhaltung, beinhaltet nicht das der Vermieter die Küche ausbauen, einlagern und vieleicht auf verlangen noch wieder einbauen muß, wenn der Mieter pfeift.
    Die Küche ist, wie die ganze Wohnung, eben Teil der Mietsache, mit allen Rechten und Pflichten.

  • Kann man das so pauschal sagen?

    Was ist, wenn im Mietvertrag nichts von einem Herd erwähnt wird?

    Und ist es nicht so, dass eine Küche bzw. die einzelnen Komponenten entweder als Leihe zum Gebrauch überlassen werden oder als Teil der Mietsache zu betrachten und damit vom VM instandgehalten werden müssen?

    Bei einer Gebrauchsüberlassung/Leihe kann ich doch als Mieter nicht verpflichtet werden, die Sachen zu behalten oder sehe ich das falsch?

    Gruß
    Patrick

    Hallo Patrick,

    für solche hypotetischen Diskussionen solltest du dir jemanden anderes suchen. Ich habe darauf keine Lust.

    Gruß
    H H

  • Ja, das siehst du falsch. Die Pflicht zur Instandhaltung, beinhaltet nicht das der Vermieter die Küche ausbauen, einlagern und vieleicht auf verlangen noch wieder einbauen muß, wenn der Mieter pfeift.
    Die Küche ist, wie die ganze Wohnung, eben Teil der Mietsache, mit allen Rechten und Pflichten.

    Das ist natürlich richtig, wenn der Herd Teil der Mietsache ist.
    Taucht allerdings der Elektroherd nicht im Mietvertrag auf, sondern wurde kostenlos vom Vermieter gestellt, habe ich keinen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz.
    Aber muss das nicht im Umkehrschluss heißen, dass der Vermieter diesen zurücknehmen und selber einlagern muss, wenn ich ihn ausdrücklich und endgültig nicht mehr haben will und erst bei einem möglichen Auszug selber wieder einbauen/anschließen?

  • Das ist natürlich richtig, wenn der Herd Teil der Mietsache ist.
    Taucht allerdings der Elektroherd nicht im Mietvertrag auf, sondern wurde kostenlos vom Vermieter gestellt, habe ich keinen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz.
    Aber muss das nicht im Umkehrschluss heißen, dass der Vermieter diesen zurücknehmen und selber einlagern muss, wenn ich ihn ausdrücklich und endgültig nicht mehr haben will und erst bei einem möglichen Auszug selber wieder einbauen/anschließen?

    Nö, das würde nur heißen das die Beweisführung schwierig wird, für beide Seiten.

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