Hallo Christian,
falls § 140 BGB Umdeutung (Recht) ? Wikipedia nicht anwendbar ist, halte (auch) ich die Kündigung (Garage hat eigenen MV?) für ungültig.
Hallo Christian,
falls § 140 BGB Umdeutung (Recht) ? Wikipedia nicht anwendbar ist, halte (auch) ich die Kündigung (Garage hat eigenen MV?) für ungültig.
Entschuldige Berny, habe das unter Zeitdruck getippt... aber ich habe es eben durchgelesen und kann nur daraus schließen, dass dein Kommentar ironisch war - mir ist natürlich bewusst, das Vermieter und Vormieter verschiedene Personen sind, allerdings war der Vermieter aus welchen Gründen auch immer ein Mittelmann
Ein Vermieter ist kein Mittelsmann. Schon wieder verwuchselt??![]()
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Und wenn die vermissten Liter Heizöl in dem Tank gelandet sind, dann müssen sie irgendwo geblieben sein.
Sie sind nicht in Eure Heizkörper und Warmwasserhähnen gelandet. Das sagt schon die Abrechnung.
Einfach ausgedrückt: Entweder das Heizöl wurde wieder aus den Tanks entfernt (oder eben gar nicht erst getankt) oder - ...
Betrug bei Heizölbetankungen sind nichts Neues...
InKontent:
"Seid Juli letzten Jahres habe ich eine WG bezogen ..."
- WG-Bewohner haben (besser: sind) hier die meisten Problembehafteten...:(
"Sehr geehrter xxx,
leider konnte ich bis heute keinen Geldeingang im Januar von Ihnen feststellen.
Bitte richten Sie einen Dauerauftrag ein, der fristgerecht bedient wird. Wir empfehlen das Ausführungsdatum auf den Monatsersten festzulegen, dann kommt der Betrag fristgerecht zum 3. Werktag im Monat bei uns an.
Ich weise Sie daraufhin, das wir durch ihre verzögerten Mietzahlungen jederzeit im Recht sind, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Desweiteres verursacht ihr Zahlungsverhalten einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Ab Februar 2014 werden wir uns überlegen, ob wir den Aufwand in Rechnung stellen oder eine ausserordentliche Kündigung aussprechen.
Mit freundlichem Gruß,
xxx"
- Ich finde das Schreiben so in Ordnung. Habe mir den Text mal gesichert...
mit 3. Werktag ist natürlich der 3. Bankenarbeitstag gemeint, btw.
"... innerhalb von sechs Monaten habe ich immerhin zwei Mahnungen bekommen wegen Zahlungsmissstände"
- Korrekt.
"Ich hoffe ich habe meinen Fall klar dargestellt ... und hoffe, das ich odch nicht so schnell fleigen kann"
- Hoffe ich für Dich ebenfalls.
Tipp: "Organisiere" Dich mal mit System. Excel hilft nicht nur mir, Einnahmen und Ausgaben zu kontrollieren...
"Konkret geht es um einen Passus in der von der beauftragen Firma erstellten Abrechnung: "Irrtum und Berichtigung der Abrechnung sind ausdrücklich vorbehalten."
- Das steht auf jeder Abrechnung.
"Ein formeller Fehler würde die Abrechnung unwirksam machen."
- Sicher?
"Sie wäre vom Vermieter auch nicht mehr korrigierbar, da die Abrechnungsfrist abgelaufen ist. Der bereits versandte Widerspruch wäre obsolet, da die Widerspruchsfrist bei einer unwirksamen NK-Abrechnung gar nicht erst zu laufen beginne.
Ist diese "Klausel" tatsächlich ein formeller Fehler, der zur Unwirksamkeit führt? (Schmid ZMR 1999, 407)
Wie stellt sich die Rechtslage dar bzw. wäre weiter zu verfahren?"
- Du weisst sicherlich, welchem Personenkreis Rechtsberatung vorbelalten ist?
... ich bin nervlich am Ende, ...
Da ist deutlich zu merken, u.a. scheinst Du öfters Vormieter und Vermieter zu verwechseln.
Dein Vertragspartner ist einzig und allein Dein Vermieter, mit dem Vormieter hast Du nichts zu tun.
Es ist leider Dein Problem, dass Du die Wohnung in diesem Zustand überhaupt übernommen hast.
scooter:
"ich habe ja kabel"
- Wen interessiert's? Was hast Du denn lt. Mietvertrag/Betriebskostenvereinbarung?
"warum ist denn auf der abrechnung nun die sat schüssel angegeben?"
- Das muss Dir Dein Vermieter erklären, ebenfalls, woher dieser hohe Betrag kommt. Notfalls Originalzahlungsbelege/Rechnungen zeigen lassen.
... Chef sich für so ein Verhalten des Mitarbeiters interessieren könnte?
Will sagen: Beleidigen lassen muss sich niemand.
Du sagst es...
Der braucht wohl mal eins drauf, auf seine proletenhafte Selbstherrlichkeit.
Hallo Sabbel,
will die Verwaltung mit der Nachtabschaltung bzw- -reduzierung den Mietern einen Gefallen tun? Die Heizkosten tragen die Mieter doch sowieso.
Es ist übrigens erwiesen, dass eine Nachtreduzierung von lediglich 2° sinnvoll ist, damit die Wohnung nicht zu sehr auskühlt und morgens beim Hochfahren nicht soviel Energie benötigt wird.
Halte uns bitte über das Ergebnis des RA-Besuchs auf dem Laufenden. *daumendrück*
Hallo Ich habe eine Nebekosten Abrechnung bekommen schaut euch die bitte an und sagt mir ob die so OK ist
Danke
Ich meine Ja. Wenn dIhr diese Kosten lt. MV zu tragen habt, dann solltet Ihr zahlen.
bambam3108:
"Genauer gesagt ... Ich habe also letztlich 3 Abrechnungen für 2011 mit 3 verschieden Nachzahlungsforderungen.
Bei der Abrechnung von 2012 ist das gleiche Problem wie bei der 2011er Abrechnung.Nur das das OG diesmal nur unglaubliche 70m³ im ganzen Jahr 2012 verbraucht haben soll."
- Zu dem Wirrwar nehme ich mal keine Stellung.
"Die Sensus-Wärmezähler kann man in MWh und in m³ ablesen, der Vermieter nimmt hierbei immer den m³-Wert."
- Hauptsache, er vergleicht nur die gleichen Werte.
"Und die Gasversorgerabrechnung erfolgt immer vom 31.xx bis zum 31.xx, also gleich der Ableseung der Sensus-Zähler."
- Ähem..., meinst wohl das Kalenderjahr?!
"Wie kann ich den Überprüfen ob die Abrechnung nach der Heizkosten VO vorgenommen wurde?"
- Sie wurde es nicht. Aaber: Wenn sich alle Parteien einig sind, können sie prima eine gerechte HeizkAbrechnung anhand der WMZ http://www.zaehlershop.com/WebRoot/Store1…-15-Package.jpg selbst erstellen. Excel macht es möglich. Ich verweise nochmal auf mein Posting #2.
"Wäre es ok wenn ich einen Auszug davon hier Online stelle?"
- Wovon?
Bitte das ebenfalls einscannen.
Und auch meine Bitte in#5 wurde noch nicht beantwortet.
1. Ein Anschreiben worauf ich gebeten werde, die ausgerechnete Differenz auf das Vermieterkonto zu überweisen.
Desweiteren die Ankündigung das die Bruttomiete sich zum 1.1.2014 erhöht.
Bitte das ebenfalls einscannen.
Berny
Also wäre es rechtlich auch unwirksam wenn ich das Einschreiben an die Hausverwaltung schicke?
Mir wurde damals vom Makler gesagt das alle Reperaturen über die Hausverwaltung abgewickelt werden.
Siehe Posting #7.
Informiert ist die Hausverwaltung. Oder meinen Sie ich sollte mich direkt an den Vermieter wenden?
Dein Anbrechpartner ist grundsätzlich Dein (Miet-)Vertragspartner. Kannst ja der HV (für den VM erkenntlich) eine Kopie schicken.
Ob Feuchtigkeit durch die Wände dringt, kannst Du übrigens schnell feststellen (lassen), indem Du die Wandfeuchte misst. Das sind nur ein paar Piekser in den Putz mit einem entsprechenden Messgerät.
In Ermangelung eines Spezialgerätes nehme ich ein DigitalMultiMeterstelle auf Widerstand ein und halte die beiden Messspitzen in immer gleichem Abstand auf die zu messene Stelle. Viel Ohm bedeutet trocken, wenig Ohm bedeutet nass.
bambam3108.
"Vielen Dank für die Antwort."
- Du hast also verstanden?
"Die Abrechnung von 2011 haben wir am 31.12.2012 bekommen."
- "Toll", aber i.O.
"Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt und den Vermieter darum gebeten die Abrechnung zu kontrollieren.
Ich habe dann nichts mehr vom Vermieter gehört bis zum 31.12.2013, wo er uns die korrigierte Abrechnung für 2011"
- Nicht Einspruch, sondern Widerspruch...
- Inwiefern korigiert?
"die Abrechnung für 2012 zukommen lies."
- Ist die jetzt i.O.?
"Verstehe ich es richtig das die Wärmemengenzähler nur dafür da sind, um den prozentualen Vebrauchsanteil jeder Partei zu berechnen?"
- Genau, das tun sie.
Ich beanstande aber, dass diese HeizkAbrechnung offensichtlich nicht nach der zwingend vorgeschriebenen Heizkosten VO geschah.
Hallo bambam3108,
"Es dreht sich um unsere Nebenkostenabrechnung von 2011,"
- Abrechnungszeitraum gleich Kalenderjahr?
Wann bekommen?
Besteht eine Nachforderung?
"Abrechnung Gasversorger:
21.864 Kwh = 2031m³ = 1627,49 Euro"
- OK.
"Gasverbauch für Warmwasser:
EG: 28,862 m³ Warmwasser
OG: 25,053 m³ Warmwasser
DG: 7,813 m³ Warmwasser
Dies entspricht einem Gasverbrauch für Warmwasser gem. Formel von 719,02m³.
Diese Werte sehe ich als normal an und werden nicht beanstandet."
- OK.
"Gasverbauch für Heizung:
EG (Laut Wärmezähler): 401,715m³
OG (Laut Wärmezähler): 107,251m³
DG (Laut Wärmezähler): 192,551m³
Gesamt: 701,517m³"
- Hier dürfte ein Irrtum sein, denn die Wärmemengenzähler zählen keinen Gasverbrauch.
"Unklarheiten:
Wenn ich den Gesamtgasverbauch für Warmwasser und den Gesamtgasverbauch für Heizung zusammen zähle und von der in Rechnung gestellten Gasmenge des Gasversorgers abziehe (719,02m³+701,517m³ abzgl. 2031m³) bleibt ein Rest von saftigen 610,463m³ Gas, welche nicht nachgewiesen werden können und einfach verschwunden sind."
- Es wird eher so sein, dass für die Brauchwassererwärmung 719,02m³ (=28,25%) gebraucht wurden, und für die Heizung die Differenz zum Gesamverbrauch i.H.v. 1311,980m³ (=71,75%) verbraucht wurden. Summe=Gesamtverbrauch von 2031m³ (=100%).
Die Werte sind in meinem MFH ähnlich.
"Gibt es eine Möglichkeit, die Dichtheit der Fensterscheibenzwischenräume/Fensterrahmen zuverlässig zu prüfen?"
- Einen zwischengelegten Papierstreifen bei geschlossener Tür/Fenster von aussen nach innen ziehen. Je schwerer, desto dichter.
"auf welche Weise kann ich die Isolierung/Dichtheit beurteilen."
- Risse im Mauerwerk? Stärke des MW, Wetterseite Nord-West?
"Direkt nach einer Stosslüftung zeigt unser Hygrometer eine Luftfeuchtigkeit von 45-55%, bereits eine halbe Stunde später ssind Werte um 80% normal (Messung in Fensternähe)."
- Mit dieser Problematik biste nicht allein. Unsere (Stoss-)Lüftung morgens dauert 1/2 Stunde, während ich (Rentner) Toilette und Frühstück mache.
Lüften sollte man täglich mehrmals: Fenster und Türen alle weit auf, dass die Luft mehrfach ausgetauscht ist, OHNE dass Wände und Möbel auskühlen - kleine Gratwanderung...
"Es handelt sich um eine Doppelverglasung, die allerdings schon "recht alt" sein soll. Ich habe über dieses Problem mit anderen Mietern gesprochen, mit der Aussage, dass bei einem Nachbarn (inzwischen ausgezogen) aus dem gleichen Grund die Fenster getauscht wurden."
- Fensterscheibenzwischenräume und Fensterrahmen dicht? Kältebrücken zw. innen und aussen? Wie dicht/isolierend ist die Aussenwand?
Du solltest berücksichtigen, dass homo sapiens nächtlich bis zu 2 Liter (Kondenz-)wasser verliert.
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