Kühlschrank defekt

  • Hallo zusammen,

    also erstmal zur Situation:
    Ende November hat mein Kühlschrank (Teil der Mitsache) den Geist aufgegeben. Ich habe die Hausverwaltung unverzüglich informiert (leider nur über Telefon). Mir wurde gesagt es wird sicherlich spätestens nächste Woche ein neuer geliefert. Als ich mich die Woche darauf nochmal gemeldet habe, bekam ich die Antwort das der Kühlschrank bestellt sei. Als ich dann erneut (wieder fast eine Woche später) nachgehakt habe wo der Kühlschrank bleibt, wurde ich nach den Maßen gefragt, damit sie bestellen können. Naja, Wut verdrängt und Maße durchgegeben. Die Woche darauf bekomme ich endlich mal einen Anruf von deren Seite aus, indem sie mir mitteilen das der Kühlschrank morgen geliefert werden kann. Nachdem der Alte am nächsten Tag (20.12) ausgebaut wurde, stellen die Herrschaften fest das der falsche Kühlschrank bestellt wurde und nicht in die Einbauküche passt. Dann sagt man mir das sie jetzt bis zum 06.01 im Urlaub sind. Der zuständige Sachbearbeiter sagte er würde sich auch im Urlaub kümmern.

    Nun haben wir den 07.01, ich habe immernoch keinen Kühlschrank und die Anrufe im Büro der Hausverwaltung und auf das Handy des Sachbearbeiters werden nicht beantwortet. Der Zustand ist mitlerweile unträglich.

    Nun wollte ich folgendes wissen:

    • Gibt es Fristen die vom Vermieter bzw. der Hausverwaltung bei Reperaturen eingehalten werden müssen?
    • Kann ich eventuell selbst einen Kühlschrank kaufen und die Rechnung an die Hausverwaltung weiterleiten?
    • Ich habe ja nach §536 BGB das Recht auf Mietminderung. Leider ist die Miete für diesen Monat schon eingezogen worden. Kann ich die Mietminderung auch im nächsten Monat für den Zeitraum ab Meldung bis Behebung von der Miete abziehen und wenn ja wieviel kann man da für einen Kühlschrank veranschlagen?
    • Muss ich für Mietminderung eine Nachfrist setzen oder den Vermieter informieren?

    Ich habe schon einiges im Netz gelesen und bin durch widersprüchliche Aussagen recht verunsichert was ich darf und was nicht. Vllt. kann da jemand etwas Licht ins Dunkel bringen :)

    Mit freundlichen Grüßen
    paperboy

  • Zitat

    Zu 1. Gibt es Fristen die vom Vermieter bzw. der Hausverwaltung bei Reperaturen eingehalten werden müssen?


    Du meinst Reparaturen, richtig? Mir sind keine auf Tag/Stunde genau bezeichnete Fristen dafür bekannt. Der erste Fehler wurde aber gemacht, dass der Mangel nicht schriftlich angezeigt wurde.

    Zitat

    2. Kann ich eventuell selbst einen Kühlschrank kaufen und die Rechnung an die Hausverwaltung weiterleiten?


    Dann wird man zurecht diese Rechnung ignorieren. Willst du das?

    Zitat

    Zu 3. Kann ich die Mietminderung auch im nächsten Monat für den Zeitraum ab Meldung bis Behebung von der Miete abziehen und wenn ja wieviel kann man da für einen Kühlschrank veranschlagen?


    Da fragst du am besten einen Anwalt für Mietrecht, beim örtlichen Mieterverein, oder mithilfe von Google nach der Höhe.

    Zitat

    stellen die Herrschaften fest das der falsche Kühlschrank bestellt wurde und nicht in die Einbauküche passt.


    Und du bist sicher, dass du die richtigen Maße angegeben hast? Bei Einbaukühlschränken ist die Auswahl ja nicht sehr groß, was Breite und Höhe anbelangt.

  • Hallo paperboy,

    ich würde dem Vermieter per Einwurfeinschreiben das Problem mitteilen, Hersteller, Modell und Masse (BxHxT) mitteilen, ferner ob Einzel- oder Einbaugerät, evtl. Farbe, und ihn auffordern, auch m Hinblick auf § 535 BGB, den Missstand zeitnah in Ordnung zu bringen, um Schadenersatzforderungen und Mietminderungen zu vermeiden.

  • Wenn der Kühlschrank mitvermietet ist, muss der Vermieter sich um die richtigen Maße kümmern.

    Wenn man - da, wo möglich - freundlicherweise mithilft, was ich ja in der Regel auch immer empfehlen würde, so kann man damit auch auf die Nase fallen. Einmal ist es ja nun schon schiefgegangen. Von daher würde ich mich als Mieter mit weiteren Maßangaben des fehlenden Gerätes zurückhalten.

  • Wenn man - da, wo möglich - freundlicherweise mithilft, was ich ja in der Regel auch immer empfehlen würde, so kann man damit auch auf die Nase fallen. Einmal ist es ja nun schon schiefgegangen. Von daher würde ich mich als Mieter mit weiteren Maßangaben des fehlenden Gerätes zurückhalten.


    Richtig. Vor Neubestellung sollte er sich an Ort und Stelle selbst informieren.
    Bevor dann das Altgerät abgeholt wird, würde ich dessen Glühlampe ausbauen, als Reserve sozusagen.

  • Hallo zusammen...

    Danke erstmal für die Antworten!

    Ich habe mich was die Falschlieferung anging nicht richtig verständlich gemacht. Das Problem waren nicht die Maße (die waren korrekt) sondern das kein Einbaukühlschrank geliefert wurde. Man sagte mir zwar das der Händler das verbockt hat aber... naja.. sagen wir mal ich bin mitlerweile bei allem was ich von denen höre skeptisch.

    Mainschwimmer

    zu 1) Ja das ich nicht gleich schriftlich angezeigt habe ärgert mich jetzt auch sehr. Ich hatte vorher noch nichts mit denen zu tun und bin zu blauäugig an die Sache rangegangen. Ich hab allerdings eine Mail vom 06.12. vom Sachbearbeiter. Aus der Mail geht eindeutig hervor das die Hausverwaltung über das Problem unterrichtet ist.

    zu 2) Ich habe doch das Recht auf Selbsthilfe oder? Ich habe mich nochmal belesen und wenn ich §536a BGB richtig verstehe, muss ich den Mieter doch nur schriftlich in Verzug setzen und dann die Nachfrist abwarten, oder? Das wäre jetzt nämlich mein nächster Schritt. Einschreiben mit dem bisherigen Verlauf der ganzen Geschichte, Nachfrist von 3 Tagen (ist das i.O.? Ich meine die hatten ja bereits 6 Wochen Zeit) mit Hinweis auf 535, 536 und 536a und der Info das ich nach der Frist selbst einen Kühlschrank kaufe.

    Den Preis für den neuen Kühlschrank würde ich dann (zusätzlich zur [in der Höhe noch zu klärenden] Mietminderung) von der nächsten Miete einbehalten.

    Ist an der vorgehensweise rechtlich was auszusetzen?

    Berny

    Informiert ist die Hausverwaltung. Oder meinen Sie ich sollte mich direkt an den Vermieter wenden?

    Mit freundlichen Grüßen
    paperboy

  • Informiert ist die Hausverwaltung. Oder meinen Sie ich sollte mich direkt an den Vermieter wenden?


    Dein Anbrechpartner ist grundsätzlich Dein (Miet-)Vertragspartner. Kannst ja der HV (für den VM erkenntlich) eine Kopie schicken.

  • Den Preis für den neuen Kühlschrank würde ich dann (zusätzlich zur [in der Höhe noch zu klärenden] Mietminderung) von der nächsten Miete einbehalten.


    Du kannst nur Mietminderung machen, wenn etwas mit der Mietsache nicht stimmt. Wenn der Kühlschrank wieder drin ist, stimmt aber wieder alles mit der Mietsache. Mietminderung nachträglich wäre mir neu ...

    Zu den anderen Punkten kann ich jetzt auf Anhieb nichts sagen.

  • Berny

    Also wäre es rechtlich auch unwirksam wenn ich das Einschreiben an die Hausverwaltung schicke?
    Mir wurde damals vom Makler gesagt das alle Reperaturen über die Hausverwaltung abgewickelt werden.

    @AjaxMH

    Ich kann also für den Zeitraum in dem das Gerät nachweislich defekt war keine Mietminderung bekommen, wenn ich diese nicht sofort geltend mache?

  • Ich kann also für den Zeitraum in dem das Gerät nachweislich defekt war keine Mietminderung bekommen, wenn ich diese nicht sofort geltend mache?


    So sehe ich es, ja.

  • Berny
    Also wäre es rechtlich auch unwirksam wenn ich das Einschreiben an die Hausverwaltung schicke?
    Mir wurde damals vom Makler gesagt das alle Reperaturen über die Hausverwaltung abgewickelt werden.


    Siehe Posting #7.

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